Die Debatte um das Bürgergeld ist in der deutschen Politik endgültig auf der Zielgeraden angekommen: Das bisherige Bürgergeldsystem soll laut Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus Union und SPD schnellstmöglich durch eine „Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende“ ersetzt werden. Die Union erhöht dabei den Druck auf die SPD, um die Sozialkosten zu senken und strengere Regeln durchzusetzen.
Was ändert sich beim Übergang vom Bürgergeld zur Neuen Grundsicherung?
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Mitwirkungspflichten und Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger von SGB II Leistungen. Im Zentrum steht ein verschärfter Bewerbungszwang: Jede arbeitslose Person muss sich aktiv um Beschäftigung bemühen und regelmäßige Nachweise erbringen. Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter sollen gezielter unterstützen, aber auch konsequenter auf Fehlverhalten reagieren.
Sanktionen werden verschärft
Wer sich weigert, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, die Unterstützungsangebote des Jobcenters ablehnt oder unzureichend mitwirkt, soll künftig schneller und einfacher sanktioniert werden. Die neuen Regelungen sehen vor, dass bei wiederholter Verweigerung der vollständige Leistungsentzug möglich ist – allerdings unter Beachtung der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent grundsätzlich untersagt. In der Praxis bedeutet das, dass eine komplette Sperre zwar angedroht wird, aber rechtlich wohl nur in Ausnahmefällen möglich ist.
Monatliche Meldepflicht und mehr Eigenverantwortung
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Einführung einer monatlichen Meldepflicht beim Jobcenter. Empfängerinnen und Empfänger müssen künftig einmal im Monat persönlich erscheinen und ihre Bemühungen um Arbeit nachweisen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit Kürzungen rechnen5. Außerdem soll die Karenzzeit für Vermögen entfallen, sodass Ersparnisse sofort zur Sicherung des Lebensunterhalts herangezogen werden müssen.
Union setzt auf Kostensenkung und Systemwechsel
Die Union argumentiert, dass die Kosten für das Bürgergeld mit über 50 Milliarden Euro aus dem Ruder laufen und fordert deshalb eine grundlegende Reform. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann spricht sich für einen „Systemwechsel“ aus, um andere wichtige Projekte der Koalition nicht zu gefährden. Auch CDU-Fraktionschef Jens Spahn und CSU-Chef Markus Söder machen deutlich, dass die bisherigen Rekordausgaben beim Bürgergeld nicht weiter tragbar sind.
Der Name Bürgergeld wird abgschafft
Die Union drängt auch auf eine Abschaffung des Namens Bürgergeld. Es soll nunmehr “Neue Grundsicherung” heißen
Zusammenfassung: CDU drängt auf strengere Regeln und mehr Eigeninitiative beim Bürgergeld
Mit der Neuen Grundsicherung wird das bisherige Bürgergeld auf den Prüfstand gestellt. Die Union treibt die Reform mit Nachdruck voran, um die Sozialausgaben zu senken und die Beschäftigungsförderung zu stärken. Für Empfängerinnen und Empfänger bedeutet das: Wer mitwirkt, erhält gezieltere Unterstützung – wer sich verweigert, muss mit härteren Konsequenzen rechnen.
Die Änderungen sollen nach Wunsch der Union bereits in diesem Sommer in Kraft treten und würden dann einen deutlichen Kurswechsel in der deutschen Sozialpolitik darstellen.