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Wie viel netto bleibt von der Brutto-Rente? Leitfaden zur Berechnung der Nettorente 2025

Viele zukünftige Rentner stellen sich die Frage: Wie viel bleibt von meiner Brutto-Rente am Ende wirklich übrig? Denn neben der gesetzlichen Rente müssen auch Steuern und Sozialabgaben berücksichtigt werden. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erfahren Sie, welche Abzüge es gibt, wie Sie Ihre Nettorente berechnen und worauf Sie bei der Planung achten sollten.

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Die Frage, wie viel von der Brutto-Rente tatsächlich netto übrig bleibt, beschäftigt viele zukünftige Rentner. Die Antwort darauf ist komplex, denn von der Brutto-Rente gehen verschiedene Abzüge ab – vor allem Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Nettorente für 2025 berechnen und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.

Brutto-Rente vs. Netto-Rente: Der Unterschied

  • Brutto-Rente: Das ist der Betrag, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung zugesprochen bekommen, bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden.
  • Netto-Rente: Das ist der Betrag, der nach Abzug von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen tatsächlich auf Ihrem Konto landet.

Welche Abzüge gibt es von der Brutto-Rente?

a) Sozialversicherungsbeiträge

  • Krankenversicherung: Rentner zahlen in der Regel einen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (KVdR) sowie einen Zusatzbeitrag.
  • Pflegeversicherung: Auch hierfür wird ein Beitrag fällig, der für Kinderlose etwas höher ausfällt.
  • Wer privat oder freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt die Beiträge selbst und erhält ggf. einen Zuschuss von der Rentenversicherung.

b) Steuern

  • Seit 2005 gilt die sogenannte nachgelagerte Besteuerung: Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt jährlich. Für Neurentner 2025 sind 83,5% der Rente steuerpflichtig, nur 16,5% bleiben steuerfrei.
  • Der steuerfreie Anteil wird beim Renteneintritt einmalig festgelegt und bleibt für die gesamte Rentenzeit konstant. Rentenerhöhungen sind immer voll steuerpflichtig.

Steuerpflicht: Wann und wie viel wird versteuert?

  • Grundfreibetrag 2025: Liegt das zu versteuernde Einkommen unter 12.096 € (bei Einzelveranlagung; 24.192 € bei Zusammenveranlagung), fällt keine Einkommensteuer an.
  • Liegt die Rente darüber, wird nur der Teil versteuert, der den Grundfreibetrag übersteigt.
  • Zusätzlich können Rentner eine Werbungskostenpauschale (102 €) und Sonderausgaben (z. B. Krankenversicherungsbeiträge) absetzen.

Beispielrechnung: Wie viel bleibt netto von 1.500 € Bruttorente?

Ausgangslage:

  • Rentenbeginn: 2025
  • Monatliche Brutto-Rente: 1.500 €
  • Jahresbrutto: 18.000 €

Berechnung steuerpflichtiger Anteil:

  • 18.000 € x 83,5% = 15.030 € steuerpflichtig
  • Grundfreibetrag abziehen: 15.030 € – 12.096 € = 2.934 € zu versteuerndes Einkommen

Abzüge Sozialversicherung (ca.):

  • Krankenversicherung: ca. 7,3% + Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7%) ≈ 9%
  • Pflegeversicherung: ca. 3,4% (für Kinderlose)
  • Gesamtabzug: ca. 12,4% von 1.500 € = 186 € monatlich

Netto-Rente (ohne Steuer):

  • 1.500 € – 186 € = 1.314 € netto (vor Steuern)

Steuern:

  • Bei 2.934 € zu versteuerndem Einkommen fällt eine geringe Einkommensteuer an (abhängig von weiteren Abzügen und Freibeträgen). Im Beispiel bleiben etwa 1.310 € netto übrig.

Tabelle Brutto-Rente und Netto-Rente 2025

Hier ist eine übersichtliche Tabelle, die zeigt, wie viel von der Brutto-Rente im Jahr 2025 nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern netto übrig bleibt. Die Werte orientieren sich an aktuellen Beitragssätzen und Steuervorgaben für einen typischen Rentenfall (gesetzlich krankenversichert, kinderlos, Rentenbeginn 2025, Steuerklasse I, keine weiteren Einkünfte oder Freibeträge außer Grundfreibetrag und Pauschalen):

Brutto-Rente (mtl.)Krankenversicherung (8,15%)Pflegeversicherung (3,4%)Summe SozialabgabenNetto vor SteuerSteuerpflichtiger Anteil (83,5%)Steuer (ca.)Netto-Rente (mtl.)
1.000 €81,50 €34,00 €115,50 €884,50 €835 €0 €884,50 €
1.500 €122,25 €51,00 €173,25 €1.326,75 €1.252,50 €0 €1.326,75 €
2.000 €163,00 €68,00 €231,00 €1.769,00 €1.670 €ca. 20 €1.749,00 €
2.500 €203,75 €85,00 €288,75 €2.211,25 €2.087,50 €ca. 60 €2.151,25 €
3.000 €244,50 €102,00 €346,50 €2.653,50 €2.505 €ca. 110 €2.543,50 €

Erläuterungen zur Tabelle:

  • Krankenversicherung: 8,15% (inklusive Zusatzbeitrag, Stand 2025).
  • Pflegeversicherung: 3,4% (für Kinderlose, Stand 2025).
  • Steuerpflichtiger Anteil: Für Neurentner 2025 sind 83,5% der Rente steuerpflichtig.
  • Steuer: Die tatsächliche Steuerlast hängt vom Gesamteinkommen ab. In diesen Beispielen fällt erst ab ca. 1.700 € Brutto-Rente eine geringe Steuer an, weil der Grundfreibetrag (12.096 € jährlich) überschritten wird.
  • Netto-Rente: Ergibt sich aus Brutto-Rente minus Sozialabgaben minus Steuer.

Die Werte sind gerundet und dienen der Orientierung. Individuelle Faktoren wie weitere Einkünfte, Steuerklasse, Kirchensteuer, Freibeträge oder private Krankenversicherung können das Ergebnis verändern.

Zusammenfassung: Wovon die Höhe der Nettorente abhängt?

  • Höhe der Brutto-Rente
  • Jahr des Rentenbeginns (wegen steuerpflichtigem Anteil)
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Steuerliche Freibeträge und Absetzbeträge
  • Weitere Einkünfte

Mit einem Rentenrechner können Sie Ihre individuelle Nettorente schnell und unkompliziert berechnen – unter Berücksichtigung aller aktuellen Steuersätze und Sozialabgaben.

Hier der Rentenrechner der Dt. Rentenversicherung

Redakteure

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    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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