Bürgergeld und Kindergeld sind zentrale staatliche Leistungen zur finanziellen Unterstützung von Familien in Deutschland. Im Jahr 2025 gibt es wichtige Änderungen und Besonderheiten, die Eltern und Alleinerziehende kennen sollten.
Bürgergeld 2025: Regelsätze und Besonderheiten für Familien
Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen und ihre Familien. Die Höhe richtet sich nach dem sogenannten Regelbedarf, der sich je nach Alter und Familienkonstellation unterscheidet:
Personengruppe | Regelsatz 2025 pro Monat |
---|---|
Alleinstehende/Alleinerziehende | 563 € |
Volljährige Partner | 506 € |
Jugendliche (14–17 Jahre) | 471 € |
Kinder (6–13 Jahre) | 390 € |
Kinder (0–5 Jahre) | 357 € |
Zusätzlich werden die Kosten für Unterkunft und Heizung meist vollständig übernommen, sofern sie als angemessen gelten. Für besondere Lebenslagen, etwa bei Alleinerziehenden, gibt es Mehrbedarfe, die zusätzlich ausgezahlt werden. Auch Leistungen für Bildung und Teilhabe (z.B. Schulbedarf, Ausflüge) können beantragt werden.
Kindergeld 2025: Erhöhung und Anspruch
Ab 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld einheitlich 255 € pro Kind und Monat – unabhängig von der Kinderanzahl oder dem Einkommen der Eltern. Das Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden und wird in der Regel bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Ausbildung, Studium) ist eine Verlängerung möglich.
Tabelle: Kindergeld pro Monat ab 2025
Anzahl der Kinder | Kindergeld gesamt |
---|---|
1 | 255 € |
2 | 510 € |
3 | 765 € |
4 | 1.020 € |
Wie wirken Bürgergeld und Kindergeld zusammen?
Kindergeld wird als Einkommen des Kindes betrachtet und vollständig auf das Bürgergeld angerechnet. Das bedeutet: Der Bürgergeld-Anspruch der Familie reduziert sich um den Kindergeld-Betrag. Beispiel: Erhält ein Kind 390 € Bürgergeld-Regelsatz und 255 € Kindergeld, werden die 255 € angerechnet, sodass nur noch der Differenzbetrag als Bürgergeld ausgezahlt wird.
„Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird vollständig auf das Bürgergeld angerechnet. Damit reduziert es den monatlichen Regelsatz um 255 € je Kind.“
Ausnahme: In seltenen Fällen, etwa wenn das Kind nicht mehr im Haushalt lebt oder das Kindergeld an das Kind weitergeleitet wird, kann die Anrechnung entfallen oder sich ändern.
Wann wird das Kindergeld beim Einkommen der Eltern angerechnet?
- Regelfall: Das Kindergeld wird auf den Bürgergeld-Bedarf des Kindes angerechnet, nicht auf den der Eltern.
- Ausnahme: Hat das Kind neben dem Kindergeld noch weiteres Einkommen (z. B. Unterhalt) und ist sein gesamter Bedarf bereits gedeckt, sodass vom Kindergeld nach der Bedarfsberechnung etwas übrig bleibt, wird der überschüssige Betrag als Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils gewertet und auf dessen Bürgergeld-Anspruch angerechnet.
Sonderfall: Lebt das Kind nicht mehr im Haushalt der Eltern, gilt das Kindergeld als Einkommen der Eltern, sofern sie es nicht nachweislich an das Kind weiterleiten. In diesem Fall wird das Kindergeld direkt auf das Bürgergeld der Eltern angerechnet.
Zusammengefasst: Das Kindergeld wird beim Bürgergeld normalerweise beim Kind angerechnet. Nur wenn beim Kind ein Überschuss entsteht oder das Kind nicht mehr im Haushalt lebt, wird das Kindergeld (teilweise oder ganz) beim Einkommen der Eltern berücksichtigt
Zusätzliche Leistungen: Sofortzuschlag und Bildungspaket
- Kindersofortzuschlag: Für hilfebedürftige Kinder und Jugendliche gibt es einen monatlichen Sofortzuschlag von 25 €, der nicht auf das Bürgergeld angerechnet wir.
- Bildungspaket: Bürgergeld-Familien können Zuschüsse für Schulausflüge, Nachhilfe, Mittagessen und Vereinsbeiträge beantragen.
Zusammenfassung: Bürgergeld und Kindergeld 2025
Bürgergeld und Kindergeld bilden 2025 oft gemeinsam das finanzielle Fundament für viele Familien. Das Kindergeld wird jedoch auf das Bürgergeld angerechnet, sodass der tatsächliche Auszahlungsbetrag individuell berechnet wird. Zusätzliche Hilfen wie der Sofortzuschlag und das Bildungspaket sind eine weitere finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche in Familien mit geringem Einkommen.