Die sogenannte Mütterrente ist eine rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten und sorgt dafür, dass Eltern für die Betreuung ihrer Kinder zusätzliche Rentenansprüche erwerben. Obwohl der Begriff suggeriert, es handle sich um eine eigene Rentenart für Mütter, ist die Mütterrente kein separates Rentenprodukt, sondern eine Verbesserung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, die auch für Väter und andere Erziehende gilt.
Was sind Kindererziehungszeiten?
Kindererziehungszeiten sind Zeiträume, in denen ein Elternteil (meist die Mutter, aber auch der Vater oder andere Erziehende) ein Kind in den ersten Lebensjahren betreut. Für diese Zeit werden dem Rentenkonto des betreuenden Elternteils sogenannte Entgeltpunkte gutgeschrieben, als hätte er oder sie in dieser Zeit den deutschen Durchschnittsverdienst erzielt. Pro Jahr Kindererziehungszeit gibt es einen Entgeltpunkt (ab Juli 2024: 40,79 Euro pro Monat).
- Für vor 1992 geborene Kinder: Bisher wurden 2,5 Jahre (30 Monate) Kindererziehungszeit anerkannt.
- Für ab 1992 geborene Kinder: Es werden 3 Jahre (36 Monate) anerkannt.
Diese Regelung gleicht aus, dass viele Eltern während der Erziehungszeit nicht oder nur eingeschränkt berufstätig sind und somit weniger in die Rentenkasse einzahlen.
Was bedeutet die Mütterrente 3?
Mit der geplanten Mütterrente 3 wird ab 2027 eine vollständige Angleichung geschaffen: Für alle Kinder, unabhängig vom Geburtsjahr, werden künftig drei Jahre Kindererziehungszeit pro Kind angerechnet. Das bedeutet für Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern ein halbes Jahr bzw. 0,5 Entgeltpunkte mehr pro Kind – aktuell ein Plus von etwa 20 Euro monatlich pro Kind.
Wichtige Fakten zur Mütterrente 3:
- Start: Mütterrente 3 ab 2027
- Einheitliche Anrechnung: 3 Jahre pro Kind, egal ob vor oder nach 1992 geboren
- Rund 10 Millionen Eltern, vor allem Mütter, profitieren von der Reform
- Die Rentenerhöhung gilt lebenslang und wird auch bei bereits laufenden Renten nachträglich berücksichtigt.
Wer bekommt die Mütterrente?
Die Mütterrente wird dem Elternteil gutgeschrieben, der das Kind überwiegend erzogen hat. Standardmäßig ist das die Mutter. Allerdings können auch Väter, Adoptiv-, Pflege-, Stiefeltern sowie Großeltern die Kindererziehungszeiten erhalten, wenn sie die Hauptverantwortung für die Erziehung getragen haben.
Wie können Väter die Mütterrente beziehen?
Väter können die Kindererziehungszeiten (und damit die Mütterrente) erhalten, wenn sie das Kind überwiegend erzogen haben. Dafür gibt es zwei Wege:
- Überwiegende Erziehung durch den Vater: Hat der Vater das Kind tatsächlich überwiegend betreut, kann er die Kindererziehungszeit auch rückwirkend anerkennen lassen. Dies ist etwa der Fall, wenn die Mutter voll berufstätig war und der Vater zu Hause blieb.
- Gemeinsame Erklärung: Sind beide Elternteile gleichermaßen an der Erziehung beteiligt, können sie gemeinsam und schriftlich gegenüber der Rentenversicherung erklären, wem die Kindererziehungszeit zugeordnet werden soll. Diese Erklärung gilt für die Zukunft und maximal zwei Monate rückwirkend.
Wird keine solche Erklärung abgegeben, werden die Zeiten grundsätzlich der Mutter gutgeschrieben.
Besonderheit bei Scheidung: Bei geschiedenen Paaren wird die Mütterrente (also die zusätzlichen Entgeltpunkte durch Kindererziehung) im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt. Es erfolgt zwischen den Ex-Partnern eine Aufteilung der Rentenzeiten im allgemeinen; die Kindererziehungszeiten zählen dazu, sofern sie in die Ehezeit fallen.
Kinderberücksichtigungszeiten
Zusätzlich zu den Kindererziehungszeiten gibt es die sogenannten Kinderberücksichtigungszeiten: Bis zum 10. Lebensjahr des Kindes kann ein Elternteil diese Zeit als beitragsfreie Jahre anerkennen lassen, was sich positiv auf Wartezeiten und Rentenansprüche auswirkt.
Zusammenfassung zur Mütterrente bzw. Kindererziehungszeiten
Die Mütterrente ist eine wichtige rentenrechtliche Anerkennung für Eltern, die Kinder erziehen – unabhängig vom Geschlecht. Mit der Mütterrente 3 ab 2027 wird die Benachteiligung von Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern beendet. Väter können die Mütterrente erhalten, wenn sie die Hauptverantwortung für die Erziehung übernehmen oder gemeinsam mit der Mutter eine entsprechende Erklärung abgeben. Wer von der Mütterrente profitieren möchte, sollte rechtzeitig eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen und entsprechende Erklärungen abgeben (für Väter relevant).