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Neue Grundsicherung ab 2026: Wann und wie ersetzt sie das Bürgergeld?

Die Bundesregierung plant ab 2026 eine grundlegende Reform der sozialen Sicherung: Die Neue Grundsicherung soll das bisherige Bürgergeld ablösen. Was bedeutet das für Millionen Leistungsbezieher? In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erklären wir, wann die Umstellung erfolgt, welche Änderungen auf Betroffene zukommen und wie sich Anspruch, Pflichten und Leistungen mit der Neuregelung verändern.

Datum:

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der sozialen Sicherung: Ab 2026 wird das Bürgergeld durch die Neue Grundsicherung ersetzt. Für rund 5,5 Millionen Empfängerinnen und Empfänger bedeutet das einschneidende Änderungen bei Anspruch, Pflichten und Leistungen.

Wann wird das Bürgergeld ersetzt?

  • Start der Neuen Grundsicherung: Die Umstellung ist für Anfang 2026 vorgesehen. Bis Ende 2025 bleibt das Bürgergeld bestehen, die Regelsätze sind bis dahin garantiert.
  • Reformbeschluss: Die neue Bundesregierung aus CDU und SPD hat sich im Koalitionsvertrag auf die Abschaffung des Bürgergelds und die Einführung der Neuen Grundsicherung geeinigt.

Was ändert sich mit der Neuen Grundsicherung?

1. Strengere Pflichten und Sanktionen

  • Bewerbungspflicht: Jede arbeitslose Person muss sich aktiv um eine Beschäftigung bemühen. Wer sich weigert, erhält schneller und härter Sanktionen.
  • Sanktionen: Bei wiederholter Arbeitsverweigerung kann die Leistung komplett entzogen werden. Allerdings gelten weiterhin die Grenzen des Bundesverfassungsgerichts, das Kürzungen von mehr als 30 Prozent als unzulässig ansieht.

2. Vermögensprüfung

  • Wegfall der Karenzzeit: Die bisherige Schonfrist (Karenzzeit) beim Vermögen entfällt. Ersparnisse müssen sofort zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden.
  • Neue Freibeträge: Die Höhe des geschützten Vermögens („Schonvermögen“) orientiert sich künftig am Alter und den Arbeitsjahren. Für Berufsanfänger wird der Freibetrag vermutlich niedriger ausfallen als für Menschen kurz vor der Rente.
  • Beispiel: Unter dem Bürgergeld galt im ersten Jahr ein Freibetrag von 40.000 € für die erste Person, 15.000 € für jede weitere. Künftig wird das Vermögen direkt bei Antragstellung geprüft, großzügige Freibeträge entfallen.

3. Regelsätze und Anpassungsmechanismus

  • Regelsätze bleiben zunächst stabil: Für Alleinstehende beträgt der Satz weiterhin 563 € monatlich, für Paare je Partner 506 €, für Kinder je nach Alter 357–471 €.
  • Anpassung: Künftige Erhöhungen orientieren sich wieder an der Lohn- und Preisentwicklung – nicht mehr vorrangig an der Inflation wie beim Bürgergeld. Das kann zu geringeren Steigerungen führen.

4. Hinzuverdienst

  • Mehr Anreize für Arbeit: Die Hinzuverdienstgrenzen sollen erhöht werden, sodass Aufstocker mehr von ihrem Lohn behalten können.

5. Vorrang der Arbeitsaufnahme

  • Schnellere Vermittlung: Die Arbeitsaufnahme hat Vorrang vor Qualifizierungsmaßnahmen. Wer zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit schnelleren Sanktionen rechnen.

Tabelle: Bürgergeld vs. Neue Grundsicherung (ab 2026)

KriteriumBürgergeld (bis 2025)Neue Grundsicherung (ab 2026)
Regelsätze563 € (Alleinstehende)563 € (vorerst gleich)
AnpassungInflationsorientiertLohn- und Preisentwicklung
VermögensprüfungKarenzzeit, hohe FreibeträgeSofortige Prüfung, alters-/arbeitsjahreabhängig
SanktionenMax. 30 % KürzungHärtere Sanktionen, ggf. Leistungsentzug
HinzuverdienstBegrenzte FreibeträgeErhöhte Freibeträge geplant
Vorrang ArbeitsaufnahmeGleichrangig mit QualifizierungVorrang für Arbeitsaufnahme

Zusammenfassung: Wann und wie Neue Grundsicherung das Bürgergeld ersetzt

Die Neue Grundsicherung ersetzt ab 2026 das Bürgergeld und bringt strengere Pflichten, schärfere Sanktionen und eine sofortige Vermögensprüfung. Die Regelsätze bleiben zunächst stabil, Anpassungen könnten künftig aber geringer ausfallen. Arbeitssuchende müssen sich auf mehr Eigenverantwortung und strengere Kontrollen einstellen.

Weitere Infos

Bürgergeld vs. Neue Grundsicherung

Redakteure

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    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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