Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der sozialen Sicherung: Ab 2026 wird das Bürgergeld durch die Neue Grundsicherung ersetzt. Für rund 5,5 Millionen Empfängerinnen und Empfänger bedeutet das einschneidende Änderungen bei Anspruch, Pflichten und Leistungen.
Wann wird das Bürgergeld ersetzt?
- Start der Neuen Grundsicherung: Die Umstellung ist für Anfang 2026 vorgesehen. Bis Ende 2025 bleibt das Bürgergeld bestehen, die Regelsätze sind bis dahin garantiert.
- Reformbeschluss: Die neue Bundesregierung aus CDU und SPD hat sich im Koalitionsvertrag auf die Abschaffung des Bürgergelds und die Einführung der Neuen Grundsicherung geeinigt.
Was ändert sich mit der Neuen Grundsicherung?
1. Strengere Pflichten und Sanktionen
- Bewerbungspflicht: Jede arbeitslose Person muss sich aktiv um eine Beschäftigung bemühen. Wer sich weigert, erhält schneller und härter Sanktionen.
- Sanktionen: Bei wiederholter Arbeitsverweigerung kann die Leistung komplett entzogen werden. Allerdings gelten weiterhin die Grenzen des Bundesverfassungsgerichts, das Kürzungen von mehr als 30 Prozent als unzulässig ansieht.
2. Vermögensprüfung
- Wegfall der Karenzzeit: Die bisherige Schonfrist (Karenzzeit) beim Vermögen entfällt. Ersparnisse müssen sofort zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden.
- Neue Freibeträge: Die Höhe des geschützten Vermögens („Schonvermögen“) orientiert sich künftig am Alter und den Arbeitsjahren. Für Berufsanfänger wird der Freibetrag vermutlich niedriger ausfallen als für Menschen kurz vor der Rente.
- Beispiel: Unter dem Bürgergeld galt im ersten Jahr ein Freibetrag von 40.000 € für die erste Person, 15.000 € für jede weitere. Künftig wird das Vermögen direkt bei Antragstellung geprüft, großzügige Freibeträge entfallen.
3. Regelsätze und Anpassungsmechanismus
- Regelsätze bleiben zunächst stabil: Für Alleinstehende beträgt der Satz weiterhin 563 € monatlich, für Paare je Partner 506 €, für Kinder je nach Alter 357–471 €.
- Anpassung: Künftige Erhöhungen orientieren sich wieder an der Lohn- und Preisentwicklung – nicht mehr vorrangig an der Inflation wie beim Bürgergeld. Das kann zu geringeren Steigerungen führen.
4. Hinzuverdienst
- Mehr Anreize für Arbeit: Die Hinzuverdienstgrenzen sollen erhöht werden, sodass Aufstocker mehr von ihrem Lohn behalten können.
5. Vorrang der Arbeitsaufnahme
- Schnellere Vermittlung: Die Arbeitsaufnahme hat Vorrang vor Qualifizierungsmaßnahmen. Wer zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit schnelleren Sanktionen rechnen.
Tabelle: Bürgergeld vs. Neue Grundsicherung (ab 2026)
Kriterium | Bürgergeld (bis 2025) | Neue Grundsicherung (ab 2026) |
---|---|---|
Regelsätze | 563 € (Alleinstehende) | 563 € (vorerst gleich) |
Anpassung | Inflationsorientiert | Lohn- und Preisentwicklung |
Vermögensprüfung | Karenzzeit, hohe Freibeträge | Sofortige Prüfung, alters-/arbeitsjahreabhängig |
Sanktionen | Max. 30 % Kürzung | Härtere Sanktionen, ggf. Leistungsentzug |
Hinzuverdienst | Begrenzte Freibeträge | Erhöhte Freibeträge geplant |
Vorrang Arbeitsaufnahme | Gleichrangig mit Qualifizierung | Vorrang für Arbeitsaufnahme |
Zusammenfassung: Wann und wie Neue Grundsicherung das Bürgergeld ersetzt
Die Neue Grundsicherung ersetzt ab 2026 das Bürgergeld und bringt strengere Pflichten, schärfere Sanktionen und eine sofortige Vermögensprüfung. Die Regelsätze bleiben zunächst stabil, Anpassungen könnten künftig aber geringer ausfallen. Arbeitssuchende müssen sich auf mehr Eigenverantwortung und strengere Kontrollen einstellen.