Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF: Voraussetzungen und Vorteile

Der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF bietet Menschen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen wichtige finanzielle Vorteile und Nachteilsausgleiche. In unserem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., lesen Sie, welche Voraussetzungen für das Merkzeichen RF erfüllt sein müssen und welche Ermäßigungen und Vergünstigungen damit verbunden sind.

Datum:

Autor: Experte:

Der Schwerbehindertenausweis ist ein wichtiges Dokument für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Er dient nicht nur als Nachweis des Grades der Behinderung (GdB), sondern eröffnet auch zahlreiche Nachteilsausgleiche im Alltag. Besonders das Merkzeichen RF ist für viele Betroffene von großem Interesse, da es spezielle finanzielle Erleichterungen bietet. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu den Voraussetzungen für das Merkzeichen RF sowie zu den damit verbundenen Vorteilen.

Was bedeutet das Merkzeichen RF?

Das Merkzeichen RF steht für „Rundfunk/Fernsehen“ und wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Es berechtigt Menschen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen zu einer Ermäßigung des Rundfunkbeitrags und weiteren Vergünstigungen, wie beispielsweise beim Telefonanschluss.

Voraussetzungen für das Merkzeichen RF

Um das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zu erhalten, müssen bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen vor allem Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen sowie Personen mit besonders schweren Beeinträchtigungen:

  • Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen
    Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 allein wegen der Sehbehinderung.
  • Gehörlose oder schwer hörgeschädigte Menschen
    Hier muss ein GdB von mindestens 50 für die Hörbehinderung vorliegen. Die Verständigung über das Gehör muss auch mit Hörhilfen unmöglich sein.
  • Schwerbehinderte Menschen mit GdB von mindestens 80
    Diese Personen müssen aufgrund ihrer Behinderung dauerhaft nicht in der Lage sein, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Das gilt zum Beispiel für Menschen mit schweren Bewegungsstörungen, schweren inneren Leiden oder häufigen hirnorganischen Anfällen.

Wichtig:
Das Merkzeichen RF wird nicht vergeben, wenn der Besuch öffentlicher Veranstaltungen durch Hilfsmittel (zum Beispiel Rollstuhl) oder mit Unterstützung einer Begleitperson möglich ist.

Vorteile des Merkzeichens RF

Wer das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis eingetragen hat, kann von mehreren Nachteilsausgleichen profitieren:

1. Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

  • Reduzierter Beitrag:
    Menschen mit Merkzeichen RF zahlen nur ein Drittel des regulären Rundfunkbeitrags. Das entspricht aktuell etwa 6,12 Euro pro Monat.
  • Antragsstellung:
    Die Ermäßigung muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantragt werden. Ein Nachweis des Merkzeichens ist erforderlich.

2. Telefongebührenermäßigung

  • Sozialtarif bei der Telekom:
    Inhaber des Merkzeichens RF können bei der Deutschen Telekom einen vergünstigten Sozialtarif für den Festnetzanschluss beantragen. Auch andere Anbieter bieten teilweise ähnliche Tarife an.

3. Weitere Ermäßigungen

  • Hundesteuer:
    In einigen Kommunen wird die Hundesteuer für ausgebildete Assistenzhunde (zum Beispiel Blindenhunde) ermäßigt oder ganz erlassen.
  • Rückwirkende Ermäßigung:
    Wird der Antrag auf Rundfunkbeitragsermäßigung innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung des Merkzeichens gestellt, kann die Ermäßigung rückwirkend ab dem Datum des Bescheids gewährt werden.

Antragstellung und Nachweise

Für die Beantragung der Ermäßigungen ist eine gut lesbare Kopie des Schwerbehindertenausweises mit eingetragenem Merkzeichen RF erforderlich. Der Antrag auf Rundfunkbeitragsermäßigung kann online oder per Post beim Beitragsservice gestellt werden. Bei der Telekom oder anderen Telefonanbietern genügt in der Regel ebenfalls der Ausweis als Nachweis.

Häufige Fragen zum Merkzeichen RF

FrageAntwort
Wer bekommt das Merkzeichen RF?Blinde, wesentlich seh- oder hörbehinderte Menschen, schwerbehinderte mit GdB 80 und Teilnahmeausschluss an Veranstaltungen.
Wie hoch ist die Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag?Ein Drittel des regulären Beitrags, derzeit ca. 6,12 Euro monatlich.
Gibt es weitere Vergünstigungen?Ja, z.B. Sozialtarif bei der Telekom und ggf. Ermäßigung der Hundesteuer.

Zusammenfassung zum Merkzeichen RF beim Schwerbehindertenausweis

Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis bietet Menschen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen spürbare finanzielle Entlastungen. Besonders die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags und der Sozialtarif beim Telefonanschluss sind für viele Betroffene eine hilfreiche Unterstützung.

Redakteure

  • ik

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen
  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen