Befreiung vom Rundfunkbeitrag und Bürgergeld

Befreiung vom Rundfunkbeitrag beim Bürgergeld
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Rundfunkbeitragspflicht und Bürgergeld

In Deutschland gibt es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, also beispielsweise ARD, ZDF, Deutschlandradio und dieser öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich durch den Rundfunkbeitrag. Grundsätzlich muss jeder Bürger den Rundfunkbeitrag zahlen, unabhängig davon, ob er ein Fernsehgerät oder Radio besitzt.

Umgangssprachlich wird der Rundfunkbeitrag als Rundfunkgebühren, GEZ-Gebühren oder auch Fernsehgebühren oder Radiogebühren bezeichnet.

Müssen auch Bezieher von Bürgergeld den Rundfunkbeitrag zahlen? Von ihrem Regelsatz? Oder sind sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit?

Bürgergeld rechtfertigt Befreiung von Rundfunkbeitragspflicht auf Antrag

Auch Bezieher von Bürgergeld haben die Pflicht, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Hiervon können sie sich jedoch befreien lassen. Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist auch für zurückliegende Zeiträume von bis zu 3 Jahren möglich.

Wer also einen Anspruch auf Bürgergeld hat und Leistungen bezieht, ist nicht automatisch von der Pflicht befreit, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Ein Antrag auf Befreiung ist erforderlich. Die Befreiung vom der Pflicht den Rundfunkbeitrag zu zahlen wird durch einen Bescheid ausgesprochen. Hiergegen sind Rechtsmittel möglich.

Wie funktioniert die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht?

Es ist einfach, sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen. Das Antragsformular kann man online ausfüllen, dann ausdrucken und anschließend mit dem Bürgergeldbescheid oder einer Bescheinigung des Jobcenters, dass man Bürgergeld bezieht, an die Rundfunkanstalt schicken. Hier der Link zum Befreiungsantrag: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html

Befreiungsantrag beim Bürgergeld rückwirkend möglich

Den Befreiungsantrag zu den Rundfunkgebühren kann man rückwirkend stellen. Das ist hilfreich, wenn der Bewilligungszeitraum für die Befreiung abgelaufen ist und man den neuen Bürgergeldbescheid für die nächsten Monate noch nicht vorliegen hat.

Eine rückwirkende Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist bei einem Bezug von Bürgergeld bis zu 3 Jahren möglich.

Wichtig ist, dass man immer die Rundfunk Teilnehmernummer im Befreiungsantrag angibt. Dann kann die Befreiungsstelle den Antrag fehlerfrei zuordnen.

Antrag an Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio

Der Antrag auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags muss vom Bezieher von Bürgergeld an den Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio gerichtet werden. Ein schriftlicher Antrag ist notwendig. Man füllt das Formular online aus, druckt es aus und sendet es mit Nachweis (s.o.) an den Beitragsservice.