Seit dem 1. Juli 2025 profitieren Hinterbliebene in Deutschland von einer wichtigen Neuerung: Der Freibetrag für den Hinzuverdienst bei der Witwenrente- und Witwerrente wurde deutlich angehoben. Was das konkret für Betroffene bedeutet, wie die neuen Regelungen aussehen und was Sie beim Hinzuverdienst beachten sollten, erfahren Sie in diesem ausführlichen Beitrag.
Was ist die Witwenrente?
Die Witwenrente oder Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach dem Tod des Ehe- oder Lebenspartners gezahlt wird. Sie soll einen Teil des weggefallenen Unterhalts ersetzen und so die finanzielle Situation der Hinterbliebenen absichern. Die Höhe der Witwenrente richtet sich nach der Rente, die der verstorbene Partner zuletzt bezogen hat oder hätte beziehen können.
Die neue Hinzuverdienstgrenze ab Juli 2025
Ab Juli 2025 wurde der monatliche Freibetrag für den Hinzuverdienst bei der Witwenrente auf 1.076,86 Euro angehoben. Bis zu diesem Betrag bleibt das eigene Nettoeinkommen anrechnungsfrei – die Witwenrente wird also in voller Höhe ausgezahlt. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag um 228,42 Euro monatlich.
Tabelle: Freibeträge Hinterbliebenenrente ab Juli 2025
Familienstand | Freibetrag pro Monat |
---|---|
Witwe/Witwer | 1.076,86 € |
+ 1 Kind | 1.305,28 € |
+ 2 Kinder | 1.533,71 € |
+ 3 Kinder | 1.762,13 € |
+ 4 Kinder | 1.990,56 € |
Wie funktioniert die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente?
Übersteigt das eigene Nettoeinkommen den jeweiligen Freibetrag, wird der darüber liegende Betrag zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Das bedeutet: Die Rente wird entsprechend gekürzt, aber nicht komplett gestrichen. Dies gilt für alle Einkommensarten, die angerechnet werden, zum Beispiel:
- Erwerbseinkommen (Gehalt, Lohn)
- Altersrenten
- Krankengeld
- Arbeitslosengeld
- Mieteinnahmen
- Zinsen
- Betriebsrenten
- Private Renten aus Lebensversicherungen
Nicht angerechnet werden hingegen bestimmte staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge (wie die Riester-Rente) und bedarfsorientierte Leistungen wie die Grundsicherung im Alter.
Beispielrechnung zu den Hinzuverdienstgrenzen bei der Witwenrente
Eine Witwe ohne Kinder hat neben ihrer Witwenrente ein monatliches Nettoeinkommen von 1.700 Euro. Der Freibetrag beträgt 1.076,86 Euro. Die Differenz (1.700 € – 1.076,86 € = 623,14 €) wird zu 40 Prozent angerechnet, also 249,26 Euro. Die Witwenrente wird somit um diesen Betrag gekürzt.
Besonderheiten und wichtige Tipps
- Sterbevierteljahr: In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners (Sterbevierteljahr) werden alle Einkünfte nicht angerechnet. Die Witwenrente wird in voller Höhe gezahlt.
- Anpassung nach Einkommen: Für die Berechnung des Freibetrags wird das Nettoeinkommen des vorangegangenen Kalenderjahres herangezogen. Änderungen im laufenden Jahr werden erst bei der nächsten Anpassung berücksichtigt.
- Waisenrenten: Für Waisenrenten gibt es keine Einkommensanrechnung – hier ist der Hinzuverdienst unbegrenzt möglich.
Ziel der Neuregelung
Mit der Anhebung des Freibetrags möchte der Gesetzgeber Hinterbliebenen mehr finanzielle Flexibilität ermöglichen. Gerade für Witwen und Witwer, die neben der Rente noch arbeiten oder über weitere Einkünfte verfügen, bringt die Neuregelung spürbare Vorteile. Sie können jetzt mehr hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
Zusammenfassung: Neue Hinzuverdienstgrenzen bei der Hinterbliebenen-Rente
Die Erhöhung des Hinzuverdienst-Freibetrags bei der Witwenrente ab Juli 2025 ist eine deutliche Verbesserung für viele Hinterbliebene. Wer neben der Rente noch arbeitet oder andere Einkünfte erzielt, kann künftig mehr Geld behalten und bleibt finanziell unabhängiger. Was man tun sollte: die eigenen Einkommensverhältnisse regelmäßig prüfen und sich über die aktuellen Freibeträge informieren, um keine Ansprüche zu verlieren.