Die Möglichkeit, mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen, ist für viele Beschäftigte in Deutschland ein entscheidender Bestandteil der Lebensplanung. Doch nicht jede*r hat automatisch Anspruch auf die „Rente mit 63“, und in den letzten Jahren wurden die Voraussetzungen und Regelungen rund um den frühzeitigen Renteneintritt mehrfach angepasst. In diesem Artikel erfahren Sie alle aktuellen Fakten, Ausnahmen und Bedingungen zur Rente mit 63 für das Jahr 2025.
Was versteht man unter „Rente mit 63“?
Die „Rente mit 63“ bezeichnet umgangssprachlich die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie wurde 2014 eingeführt und sollte es Menschen, die mindestens 45 Beitragsjahre erworben haben, ermöglichen, ohne Abzüge mit 63 Jahren in Rente zu gehen.
Aktuelle Regelung: Abschlagsfrei erst ab 64 (und mehr)
Seit der Einführung der Rente mit 63 wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben. Für Jahrgänge ab 1953 steigt die Grenze und liegt 2025 schon deutlich über 63 Jahren. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann erst mit 65 abschlagsfrei in die Rente für besonders langjährig Versicherte gehen. Nur folgende Gruppen profitieren noch tatsächlich von der „Rente mit 63“:
- Personen mit Geburtsjahr 1953 bis 1963 profitieren von stufenweise angehobenen Altersgrenzen (zwischen 63 und 65 Jahren).
- Frühestens für Jahrgänge 1964 und jünger ist erst mit 65 abschlagsfrei der Renteneintritt möglich.
Wer dennoch mit 63 Jahren die reguläre Altersrente beansprucht und zu den jüngeren Jahrgängen zählt, muss mit Abschlägen rechnen.
Voraussetzungen für die abschlagsfreie „Rente mit 63“
Um die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte zu bekommen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestens 45 Beitragsjahre: Dazu zählen u.a. Zeiten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege, nicht aber Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I (länger als 2 Jahre) oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
- Erreichen der Altersgrenze: Je nach Geburtsjahr unterschiedlich (siehe Tabelle unten).
- Keine Sperrzeit: Bei Eigenkündigung kann eine Rentensperre durch die Agentur für Arbeit entstehen.
Abschläge bei vorgezogenem Rentenbeginn
Wer vor der jeweils gültigen Altersgrenze in die „Altersrente für langjährig Versicherte“ geht, muss mit Rentenabschlägen rechnen. Diese betragen pro Monat des vorgezogenen Eintritts 0,3% – das summiert sich bei zwei Jahren auf 7,2% weniger Rente.
Tabelle: Abschlagsfreie „Rente mit 63“ – Wer kann wann in Rente
Geburtsjahr | Abschlagsfreies Renteneintrittsalter | Rente mit 63 möglich? |
---|---|---|
1953 | 63 Jahre und 2 Monate | Ja |
1954 | 63 Jahre und 4 Monate | Ja |
1955 | 63 Jahre und 6 Monate | Ja |
1956 | 63 Jahre und 8 Monate | Ja |
1957 | 63 Jahre und 10 Monate | Ja |
1958 | 64 Jahre | Nein (vorher nur mit Abschlag möglich) |
1959 | 64 Jahre und 2 Monate | Nein |
1960 | 64 Jahre und 4 Monate | Nein |
1961 | 64 Jahre und 6 Monate | Nein |
1962 | 64 Jahre und 8 Monate | Nein |
1963 | 64 Jahre und 10 Monate | Nein |
ab 1964 | 65 Jahre | Nein |
Wer kann 2025 noch mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen?
Nur Versicherte mit Geburtsjahr 1961 oder älter können 2025 noch mit maximal 64 Jahren und wenigen Monaten abschlagsfrei gehen. Mit 63 Jahren erwerben nur noch wenige Anspruch, sofern sie genau auf die Berücksichtigung von Beitragszeiten und Besonderheiten achten.
Häufige Fragen (FAQs)
Kann ich mit 63 Jahren generell in Rente gehen?
Ja, aber nur noch bestimmte Jahrgänge ohne Abschläge. Jüngere Jahrgänge müssen mit deutlichen Rentenabschlägen rechnen oder bis zur regulären Altersgrenze warten.
Was zählt zu den 45 Beitragsjahren?
Neben sozialversicherungspflichtiger Arbeit zählen Kindererziehung, Pflegezeiten, einige Phasen der Arbeitslosigkeit und Wehr- bzw. Zivildienstzeiten.
Gilt die „Rente mit 63“ auch für Selbstständige?
Nur, wenn ausreichende Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vorhanden sind – freiwillige Mindestbeiträge alleine reichen meist nicht aus.
Was passiert bei Eigenkündigung oder Arbeitslosigkeit vor Rentenbeginn?
Eine Eigenkündigung kann zu Sperrzeiten führen, die sich negativ auf die Rente auswirken.
Wie berechne ich die Rentenabschläge bei frühem Renteneintritt?
Für jeden Monat, den Sie vor dem regulären Rentenalter gehen, beträgt der Abschlag 0,3%. Frühester regulärer Einstieg ohne Abschläge ist für Jahrgänge ab 1964 das 65. Lebensjahr.
Fazit des Vereins Für soziales Leben e. V.
Die klassische, abschlagsfreie „Rente mit 63“ gehört für die meisten heute zum Mythos. Lediglich Versicherte der Geburtsjahrgänge bis 1957 profitieren davon uneingeschränkt; für alle anderen Jahrgänge ist das Eintrittsalter gestiegen oder mit deutlichen Einbußen verbunden. Wer frühzeitig in den Ruhestand möchte, sollte sich frühzeitig beraten lassen und die eigenen Versicherungsverläufe genau prüfen. Als Verein Für soziales Leben e. V. raten wir, rechtzeitig Planungen anzustoßen und Anpassungen der Rentengesetzgebung im Blick zu behalten.