Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Rente, Bürgergeld, Arbeitslosengeld: Wie viel darf man 2025 hinzuverdienen?

Wer Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder eine Rente bezieht, darf in gewissem Rahmen zu diesen staatlichen Leistungen hinzuverdienen. Wie hoch genau die Hinzuverdienstgrenze liegt, erklären wir hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Immer mehr Menschen in Deutschland suchen Möglichkeiten, ihr Einkommen durch einen Nebenverdienst aufzustocken – auch im Bezug von Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Rente. Doch je nachdem, welche Leistung bezogen wird, gelten unterschiedliche Regeln und Freibeträge. Wer diese kennt, vermeidet böse Überraschungen und kann von einem Nebenjob profitieren.

Bürgergeld: Diese Zuverdienstregeln gelten 2025

Bürgergeld – Empfänger dürfen einer Erwerbstätigkeit nachgehen und so ihre Haushaltskasse entlasten. Allerdings wird das Einkommen aus dem Nebenjob teilweise auf das Bürgergeld angerechnet. Entscheidend sind die individuellen Einkommens-Freibeträge, die wie folgt gestaffelt sind:

  • Grundfreibetrag: Die ersten 100€/Monat aus dem Nebenverdienst bleiben immer anrechnungsfrei.
  • Einkommen zwischen 100,01 und 556€: Von diesem Bereich bleiben 20% anrechnungsfrei.
  • Einkommen zwischen 556,01 und 1.000€: Hier sind noch 10% anrechnungsfrei.
  • Alles darüber hinaus: Einkommen oberhalb von 1.000€ wird vollständig angerechnet, abgesehen von Sonderregelungen, wenn Kinder vorhanden sind.

Die Minijob-Grenze wurde 2025 auf 556€/Monat erhöht. Auch als Bürgergeld-Empfänger kann man daher einen Minijob annehmen, muss sich jedoch über die Anrechnung auf das Bürgergeld im Klaren sein.

Beispielrechnung: Wer mit einem Minijob 500€/Monat verdient, hat nach Berücksichtigung der Freibeträge (100€ anrechnungsfrei, auf die restlichen 400€ gelten 20% Freibetrag = 80€) insgesamt 180€ nicht anrechnungsfähiges Einkommen. Der Rest wird auf das Bürgergeld angerechnet, d.h. das Bürgergeld reduziert sich entsprechend.

Arbeitslosengeld I: Das müssen Sie beim Zuverdienst beachten

Beim Arbeitslosengeld (ALG I) sind die Regeln deutlich strenger. Zwar kann auch hier ein Nebenjob ausgeübt werden, aber:

  • Der Freibetrag beträgt 165€/Monat. Alles darüber wird vollständig auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
  • Die Nebenbeschäftigung darf maximal 14 Stunden pro Woche ausgeübt werden. Wer eine größere Stundenzahl arbeitet, verliert den ALG-Anspruch.
  • Eine Überschreitung der Minijob-Grenze (556€/Monat) führt meist zum Verlust des ALG-Anspruchs.

Beispiel: Mit einem 300€-Job werden 165€ nicht angerechnet. Die restlichen 135€ kürzen das Arbeitslosengeld direkt.

Rente: Hinzuverdienstgrenzen 2025

Altersrente

Seit 2023 gibt es für Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Das bedeutet: Sie können zu Ihrer Rente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Minijobs, Nebenverdienst oder sogar eine Erwerbstätigkeit in Vollzeit sind möglich.

Erwerbsminderungsrente

Anders sieht es bei der Erwerbsminderungsrente aus:

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 2025 etwa 19.600€/Jahr.
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: 2025 liegt die Grenze bei etwa 39.300€/Jahr.
  • Wer diese Grenzen überschreitet, muss mit einer Kürzung der Rente rechnen – 40% des Überschusses werden abgezogen.

Tabelle: So viel Nebenverdienst ist 2025 erlaubt

LeistungFreibetrag / HinzuverdienstgrenzeBesonderheiten
Bürgergeld100€/Monat + abgestufte Freibeträge bis 1.000€Anrechnung nach Staffelung; Minijob bis 556€/Monat möglich
Arbeitslosengeld (ALG I)165€/MonatMax. 14 Std./Woche; alles darüber wird angerechnet
AltersrenteKeine GrenzeUnbegrenzt möglich ab Regelaltersgrenze
Erwerbsminderungsrente19.600€/Jahr (voll) / 39.300€/Jahr (teilweise)Überschuss zu 40% angerechnet

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.