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Was sich 2025 für Pflegebedürftige und Angehörige geändert hat

Die Reform der Pflegeleistungen 2025 bringt spürbare Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Familien: Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., informiert exklusiv über die Erhöhung von Pflegegeld und Sachleistungen, erklärt die neuen Regeln und gibt wertvolle Tipps für Betroffene und Angehörige. Lesen Sie jetzt, was sich bei der häuslichen Pflege ändert und wie Sie von den Verbesserungen profitieren können.

Die Pflege in den eigenen vier Wänden wird für Millionen Bundesbürger immer wichtiger – doch zugleich steigen Kosten und Anforderungen. Im Jahr 2025 steht ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Geldleistungen für die häusliche Pflege an. Diese Reform hat nicht nur eine symbolische, sondern eine ganz praktische Relevanz für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Dienstleister. Doch was genau ändert sich? Wie profitieren Betroffene davon? Und worauf sollten Familien jetzt achten?

Die neue Pflegereform 2025 im Überblick

Mit Beginn des Jahres 2025 tritt ein neues Gesetzespaket zur Verbesserung der häuslichen Pflege in Kraft. Ziel der Reform ist es, die finanzielle Belastung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Familien zu reduzieren sowie die Selbstbestimmung zu stärken. Die wichtigsten Eckpunkte drehen sich um die Erhöhung der Geldleistungen, mehr Flexibilität und die Fortführung bewährter Kombinationsmöglichkeiten.

Besonders relevant: Die Geldleistungen für alle Pflegegrade werden erhöht und der Zugang zu Kombinationsmöglichkeiten bleibt. Laut Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit werden dadurch mehrere Millionen Pflegebedürftige direkt entlastet.

Erhöhung beim Pflegegeld: Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige

Das Pflegegeld ist die wichtigste Unterstützung für Personen, die von ihren Angehörigen zu Hause versorgt werden. Waren es im Jahr 2024 für den Pflegegrad 2 noch 332 Euro pro Monat, steigt dieser Betrag 2025 auf 347 Euro monatlich. Auch die höheren Pflegegrade profitieren von einer entsprechenden Erhöhung:

  • Pflegegrad 3: 572 auf 598 Euro
  • Pflegegrad 4: 764 auf 799 Euro
  • Pflegegrad 5: 946 auf 989 Euro

Diese Leistung wird überwiesen, wenn die Pflege ausschließlich privat (also nicht durch professionelle Pflegedienste) erbracht wird.

Höhere Sachleistungen für ambulante Pflegedienste

Neben dem klassischen Pflegegeld werden auch die sogenannten Pflegesachleistungen deutlich angehoben. Sie gelten, wenn professionelle ambulante Pflegedienste im häuslichen Umfeld Leistungen wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität übernehmen. Für den Pflegegrad 2 steigt der Betrag von 761 Euro auf 796 Euro pro Monat. Damit wird die Inanspruchnahme professioneller Hilfe attraktiver.

Auch Sozialverbände wie der Paritätische Gesamtverband loben die Erhöhung als Schritt in die richtige Richtung, mahnen jedoch weiterhin Anpassungsbedarf angesichts steigender Lebenshaltungs- und Pflegekosten an (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Deutscher Pflegerat, Paritätischer Gesamtverband).

Kombinationsleistungen: Flexibilität bleibt erhalten

Wer möchte, kann auch weiterhin eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen nutzen, wenn beispielsweise ein Teil der Pflege durch einen Dienst erbracht, ein anderer Teil von Angehörigen übernommen wird. Die jeweiligen Anteile werden prozentual anteilig ausgezahlt, sodass Familien noch flexibler planen können.

Die Regierung setzt bewusst darauf, der individuellen Lebenssituation Rechnung zu tragen und Überlastung von pflegenden Angehörigen zu reduzieren. Dies ist ein zentrales Anliegen der Pflegereform.

Alltagserleichterungen und weitere Verbesserungen

Neben den direkten Geldleistungen gibt es in der Reform 2025 auch Verbesserungen beim Anspruch auf Beratung und Entlastungsleistungen. Die Bundesregierung plant, die Pflegeberatung noch niedrigschwelliger anzubieten und den Zugang zu Entlastungsbeträgen zu vereinfachen – für zusätzliche Unterstützung im Alltag, etwa durch Haushaltshilfen, Betreuungsdienste oder stundenweise Entlastung bei der Pflege.

Herausforderungen trotz Reform

Auch wenn die Erhöhung der Geldleistungen begrüßt wird, bleibt die Pflege zu Hause ein Kraftakt. Die Sozialverbände fordern daher weitere Schritte wie eine stärkere Anhebung der Leistungen, bessere Rentenansprüche für pflegende Angehörige und mehr regionale Unterstützungsangebote. Die Regierung betont, dass die geplanten Anpassungen nur ein Zwischenschritt sind und sich die Pflege weiter modernisieren müsse (Quelle: Bundesgesundheitsministerium, AOK-Bundesverband, Caritas).

Wer hat Anspruch auf die erhöhten Leistungen?

Die verbesserten Geldleistungen gelten für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die Leistungen der sozialen oder privaten Pflegeversicherung beziehen. Anträge werden in der Regel automatisch angepasst, es ist jedoch ratsam, die eigenen Daten regelmäßig auf Aktualität zu prüfen und Beratung bei der Pflegekasse einzuholen.

Tipps für Betroffene und Angehörige

Um von der Pflegereform 2025 optimal zu profitieren, empfiehlt der Verein Für soziales Leben e. V.:

  • Prüfen Sie Ihre aktuelle Pflegestufe und Leistungen unmittelbar zum Jahreswechsel.
  • Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung – auch im Hinblick auf Kombinationsleistungen.
  • Dokumentieren Sie den Pflegeaufwand, falls eine Höherstufung in Frage kommt.
  • Beantragen Sie auch Entlastungsleistungen für Haushalt oder Betreuung.
  • Tauschen Sie sich mit anderen Betroffenen in Selbsthilfegruppen aus.

Fazit vom Verein Für soziales Leben e. V.

Die Pflegereform 2025 ist ein wichtiges Signal an Familien, die Tag für Tag Großes leisten. Die Erhöhung des Pflegegeldes und der Sachleistungen verbessert die finanzielle Situation spürbar und stärkt die häusliche Pflege. Gleichzeitig sind weitere Schritte notwendig, um Pflege zukunftssicher und noch gerechter zu gestalten. Der Verein Für soziales Leben e. V. wird sich weiter dafür einsetzen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Mittelpunkt der Sozialpolitik stehen.

Quellen:

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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