2025 steht für Millionen Hinterbliebene in Deutschland eine wichtige Neuerung bevor: Die gesetzliche Rentenanpassung bringt nicht nur einen kräftigen Anstieg der Witwen- und Witwerrenten, sondern auch neue Freibeträge für Zuverdienst. Zugleich kommen weitere Gesetzesänderungen auf die Betroffenen zu, die für manche auch mit Nachteilen verbunden sein können. Wir erklären die wichtigsten Punkte, zeigen Unterschiede zu den Vorjahren auf und geben praxisnahe Tipps für Ihre finanzielle Planung.
Die Rentenanpassung 2025: Das steckt dahinter
Zum 1. Juli 2025 werden die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent angehoben – und zwar erstmals bundesweit einheitlich, nachdem die Ost-/West-Unterschiede weggefallen sind. Von dieser Anhebung profitieren auch alle Empfänger von Witwen- und Witwerrenten. Auf dem Konto macht sich das deutlich bemerkbar: Eine Witwenrente von bisher 1.000 Euro steigt ab Juli 2025 auf monatlich 1.037,40 Euro.
Witwen- und Witwerrente: Grundlagen und Höhe 2025
Witwen- bzw. Witwerrenten werden gezahlt, wenn ein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner stirbt und bestimmte Versicherungszeiten erfüllt wurden.
Es gibt zwei Varianten:
- Große Witwen-/Witwerrente: 55 Prozent der Rente des Verstorbenen (in Altregelungen ggf. 60 Prozent).
- Kleine Witwen-/Witwerrente: 25 Prozent der Rente, befristet in der Regel auf zwei Jahre.
Auch Waisenrenten und Erziehungsrenten sind Teil der gesetzlichen Hinterbliebenenleistungen.
Der aktuelle Rentenwert ab 1. Juli 2025 beträgt 40,79 Euro pro Entgeltpunkt. Für die Berechnung Ihrer persönlichen Rente ist die individuelle Erwerbsbiografie maßgeblich, für Hinterbliebene das Rentenniveau des verstorbenen Partners.
Höherer Einkommensfreibetrag: Mehr verdienen, weniger Kürzung
Nicht nur die Renten steigen: Auch der anrechnungsfreie Hinzuverdienst erhöht sich deutlich. Ab Juli 2025 dürfen Witwen und Witwer bis zu 1.076,86 Euro monatlich netto hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Je kindergeldberechtigtem Kind im Haushalt steigt dieser Wert nochmals um 228,42 Euro.
Einkünfte, die über den Freibetrag hinausgehen, werden zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Diese Regelung bringt vor allem Erwerbstätigen und solchen mit Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen spürbare Verbesserungen. Die neue Einkommensgrenze gilt ebenfalls einheitlich in Ost und West.
Beispiel:
Eine Witwe ohne Kinder hat ein Nettoeinkommen von 1.700 Euro monatlich. 1.076,86 Euro sind anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 623,14 Euro werden 40 Prozent angerechnet; das sind 249,26 Euro weniger Rente pro Monat.
Automatische Anpassung: Kein Antrag notwendig
Die Rentenanpassung erfolgt automatisch zum Stichtag 1. Juli 2025. Auch die Freibeträge für Zusatzeinkommen und Zuverdienst werden ohne gesonderten Antrag angepasst. Versicherte müssen jedoch Änderungen im eigenen Einkommen – etwa durch eine Rentenerhöhung oder Gehaltssprünge – bei der Rentenversicherung melden, da diese ab dem Folgejahr berücksichtigt werden.
Was sich ab Dezember 2025 ändert: Vorsicht bei Erwerbsminderungszuschlag
Ab Dezember 2025 entfällt eine bisher vorteilhafte Übergangsregelung rund um den Erwerbsminderungszuschlag bei Witwenrenten. Bislang wurde der Zuschlag separat gewährt und nicht als Einkommen bei der Berechnung der Witwenrente gewertet. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag aber mit der Rente als Gesamteinkommen betrachtet und entsprechend angerechnet. Für einige Betroffene fällt die Witwen- oder Witwerrente dadurch niedriger aus.
Wichtig: Wer einen solchen Zuschlag erhält, sollte die Rentenänderung rechtzeitig der Rentenversicherung melden.
Welche Strategien können Betroffene jetzt verfolgen?
- Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Rentenbescheid und lassen Sie ihn bei Unsicherheiten professionell prüfen – etwa durch einen Rentenberater.
- Informieren Sie die Rentenversicherung frühzeitig über relevante Einkommensänderungen, um Rückforderungen oder Überzahlungen zu vermeiden.
- Nutzen Sie jetzt die erhöhten Freibeträge zum Zuverdienst oder zur flexibleren Finanzplanung.
- Prüfen Sie Sonderfälle wie erneute Heirat: Dann wird die Witwen-/Witwerrente als Abfindung ausgezahlt und entfällt ab dem kalendarischen Folgemonat.
Fazit des Vereins Für soziales Leben e. V.
Die Rentenanpassung 2025 ist eine gute Nachricht für alle Empfänger von Witwen- und Witwerrenten – insbesondere dank der bundesweiten Angleichung und den erhöhten Freibeträgen beim Zuverdienst. Dennoch mahnen wir zur Aufmerksamkeit bei allen Neuregelungen zum Erwerbsminderungszuschlag und empfehlen, individuelle Bescheide sorgfältig zu prüfen. So bleiben Hinterbliebene finanziell stark und optimal abgesichert.