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Zuschuss zur Miete: Was ist mit dem Wohngeld machbar?

Wenn die Miete sehr hoch ist, das Einkommen eher gering, kann Wohngeld als Zuschuss zur Miete helfen. Nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt, wie das mit dem Mietzuschuss funktioniert und gibt Berechnungsbeispiele.

Wer in Deutschland wenig verdient, dem stehen staatliche Hilfen zu – insbesondere das Wohngeld. Gerade bei gestiegenen Mieten kann dieser Zuschuss das Wohnen bezahlbar machen. Doch was ist genau mit dem Wohngeld möglich, welche Bedingungen gelten, und wie kann man die Höhe abschätzen? Hier erfahren Sie alles zum Zuschuss zur Miete durch Wohngeld, inklusive einer übersichtlichen Tabelle!

Was ist das Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Es soll Menschen mit geringem Einkommen dabei helfen, ihre Miete zu tragen. Das Wohngeld erhalten Sie als Mieterin einer Wohnung (Mietzuschuss) oder als Eigentümerin einer selbst bewohnten Immobilie (Lastenzuschuss). Gezahlt wird es vom Bund und den Ländern gemeinsam.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Anspruch auf Wohngeld haben:

  • Mieterinnen und Mieter von Wohnraum, auch Untermieterinnen und Untermieter.
  • Nutzerinnen und Nutzer von Genossenschaftswohnungen.
  • Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst nutzen (als Lastenzuschuss).
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen oder Wohnstätten.

Wichtig: Wer andere Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe) erhält, bei denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt wurden, ist in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen.

Voraussetzungen und Höhe des Wohngelds

Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach drei Faktoren:

  • Anzahl der Haushaltsmitglieder,
  • Gesamteinkommen des Haushalts,
  • Höhe der zuschussfähigen Bruttokaltmiete (bei Eigentümern: Belastung für das selbstgenutzte Wohneigentum).

Für das Jahr 2025 gilt beispielsweise:

  • 1-Personen-Haushalt (Mietstufe 1): Maximales Bruttoeinkommen etwa 1.440 €/Monat,
  • 2-Personen-Haushalt: Maximales Bruttoeinkommen etwa 1.950 €/Monat,
  • 3-Personen-Haushalt: Bis 2.450 €/Monat.

Die tatsächlichen Beträge unterscheiden sich je nach Bundesland, Mietstufe und örtlichem Mietniveau. Die sogenannte Bruttokaltmiete (Miete ohne Heizkosten, aber inkl. kalter Betriebskosten) ist dabei die Berechnungsgrundlage.

Beispielrechnung 2025 – Wohngeld für eine Familie:

HaushaltsgrößeBruttokaltmiete (Münster, Mietstufe 4)Einkommen (gesamt)Monatliches Wohngeld
4 Personen850 € + Zuschläge (CO2, Klimaschutz)ca. 2.500 €ca. 590 €
2 Personen600 €1.500 €ca. 285 €
1 Person450 €1.000 €ca. 180 €

Die Werte sind Beispiele und variieren je nach Mietstufe und Region. Ein Wohngeldrechner hilft kostenlos und anonym bei der Abschätzung. Achten Sie darauf, dass er von einem staatlichen Internetauftritt angeboten wird!

Tabelle: Überblick Einkommensgrenzen und Wohngeldhöhen

HaushaltsgrößeMaximales BruttoeinkommenDurchschnittliches Wohngeld/Monat
1 Personca. 1.440 €180 €–250 €
2 Personenca. 1.950 €250 €–350 €
3 Personenca. 2.450 €350 €–450 €
4 Personenca. 2.950 €400 €–600 €

Die Werte dienen der Orientierung und gelten für 2025 bei niedrigen bis mittleren Mieten. Konkrete Werte hängen von Mietstufe, Wohnort und Haushalt ab.

Was zählt beim Einkommen und bei der Miete?

Einkommen: Neben Lohn zählen etwa Renten, Arbeitslosengeld I und andere Einkünfte. Zahlreiche Freibeträge (z.B. für Kinder, Schwerbehinderung, Unterhalt) senken das anzurechnende Einkommen. Das zu berücksichtigende Einkommen wird nach § 14 WoGG berechnet und enthält viele Abzugspositionen, auch Werbungskostenpauschalen.

Miete: Zur Bruttokaltmiete gehören die Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten. Nicht berücksichtigt werden Heiz- und Warmwasserkosten sowie Kosten für Garagen.

Schritt-für-Schritt: So beantragst du Wohngeld

  1. Unterlagen zusammenstellen (Mietvertrag, Einkommensnachweise, Meldebescheinigung, ggf. Nachweis über Sozialleistungen).
  2. Wohngeldrechner nutzen und Anspruch prüfen.
  3. Antrag schriftlich bei der Wohngeldbehörde deiner Stadt/Gemeinde stellen.
  4. Bei Ablehnung ist Widerspruch möglich.

Zusammenfassung: Zuschuss zur Miete

Wohngeld ist der zentrale staatliche Zuschuss zur Miete für Menschen mit geringem Einkommen und macht Wohnungen auch in teuren Städten bezahlbar. Anspruch und Höhe hängen von Haushalt, Einkommen und Miete ab. Die Unterstützung kann mehrere Hundert Euro monatlich betragen – ein Antrag lohnt sich!

Tipp: Nutzen Sie einen offiziellen Wohngeldrechner (z.B. von Ihrer Stadt oder dem Bund), um den voraussichtlichen Anspruch anonym zu ermitteln und die nötigen Unterlagen gezielt vorzubereiten.

Quellen

https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld-plus/wohngeld-plus_node.html

https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/wohngeld/wohngeldrechner/wohngeldrechner-2025_node.html

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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