Beim Thema Altersversorgung in Deutschland kursiert immer wieder die Frage: Wie viel Rente erhält jemand, der nie gearbeitet hat? Jeder hat grundsätzlich Anspruch auf öffentliche Unterstützung im Alter – aber wie hoch fallen Rente und mögliche Sozialleistungen tatsächlich aus? Der Artikel klärt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie sich Kindererziehungszeiten auf die Rente auswirken und welche Leistungen Personen ohne Beitragszeiten erwarten können.
Gesetzliche Rentenansprüche und Realität
Wer in Deutschland nie gearbeitet und keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat, kann in der Regel keine eigene Altersrente beanspruchen. Altersrente gibt es nur, wenn mindestens fünf Beitragsjahre (Wartezeit) erfüllt sind. Ohne eigene Beitragszeiten bleibt einzig die Möglichkeit, im Alter Grundsicherung (Sozialhilfe) zu beantragen, die das Existenzminimum abdeckt, aber keine Rentenzahlung im klassischen Sinne ist.
Was ist Grundsicherung im Alter?
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung, die gewährt wird, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Die Höhe wird individuell berechnet, orientiert sich aber stets am aktuell festgelegten Regelsatz. Für alleinstehende Personen lag dieser Regelsatz 2025 bei etwa 563€, zuzüglich Miet- und Heizkosten, Krankenversicherung und eventuellen Mehrbedarfen.
Wer in Deutschland nie gearbeitet und keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat, kann in der Regel keine eigene Altersrente beanspruchen. In diesen Fällen bleibt nur die Möglichkeit, Grundsicherung im Alter zu beantragen, um das Existenzminimum zu sichern. Die offiziellen Voraussetzungen und die genaue Höhe der Leistungen sind auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales detailliert beschrieben: Grundsicherung im Alter – BMAS.
Rente für Menschen mit Kindern: Die Rolle der Kindererziehungszeiten (Mütterrente)
Für Eltern – insbesondere Mütter – ist die Situation deutlich günstiger, auch ohne eigene Erwerbstätigkeit. Die gesetzliche Rentenversicherung erkennt Kindererziehungszeiten als sogenannte Beitragszeiten an. Diese werden dem Rentenkonto des erziehenden Elternteils (egal, ob Mutter oder Vater) gutgeschrieben und können allein ausreichen, um den notwendigen Versicherungszeitraum von fünf Jahren zu erfüllen.
- Für jedes vor 1992 geborene Kind werden 2,5 Jahre (30 Monate) angerechnet.
- Für jedes ab 1992 geborene Kind werden 3 Jahre (36 Monate) angerechnet.
Ein Jahr Kindererziehungszeit entspricht einem Entgeltpunkt und wird aktuell mit 40,79€ monatlich bewertet (ab Juli 2025). Das bedeutet:
Kind | Geboren | Anrechnungsjahre | Rentenpunkte | Monatliches Rentenplus |
---|---|---|---|---|
1 Kind | vor 1992 | 2,5 Jahre | 2,5 | 101,98€ |
1 Kind | ab 1992 | 3 Jahre | 3 | 122,37€ |
Beispiel: Wer zwei Kinder ab 1992 erzogen hat, kann allein dadurch einen Rentenanspruch erworben haben und erhält etwa 244,74€ monatliche Rente als Basisschutz – auch ganz ohne Erwerbsarbeit.
Voraussetzungen für einen Rentenanspruch aus Kindererziehungszeiten
- Mindestversicherungszeit von fünf Jahren muss erfüllt sein, was bei zwei Kindern ab 1992 ohne weitere Beitragszeiten möglich ist.
- Diese Regelung betrifft auch Adoptiveltern und Pflegeeltern, sofern die Kinder mindestens einen maßgeblichen Zeitraum im eigenen Haushalt gelebt haben.
Grundrente und Zuschläge: Wer profitiert?
Die Grundrente ist eine spezielle Aufstockung für Rentner mit langjähriger, aber niedriger Beitragsleistung. Sie kann nicht beansprucht werden, wenn nie gearbeitet oder eingezahlt wurde – außer es bestehen ausreichend Kindererziehungszeiten (siehe oben, ab 33 Jahre Pflichtbeiträge relevant).
- Die Grundrente orientiert sich an Einkommensgrenzen:
- Bis zu 1.438€ monatlich (Alleinstehende) bzw. 2.243€ (Paare) wird ein voller Zuschlag gezahlt.
- Die Höhe der Grundrente beträgt maximal 420€ monatlich.
- Wer nie gearbeitet und keine anderen versicherungsrechtlichen Zeiten hat, erreicht diese lange Mindestversicherungszeit jedoch nicht und bekommt daher keine Grundrente.
Fazit
Wer nie gearbeitet hat, erhält in Deutschland keine eigene gesetzliche Altersrente – sondern Grundsicherung im Alter, deren Höhe sich am Existenzminimum orientiert. Für Eltern besteht eine privilegierte Ausnahmeregel: Kindererziehungszeiten werden als Beitragszeiten angerechnet und können auch ohne Erwerbstätigkeit einen Rentenanspruch sichern, der – je nach Anzahl der Kinder – einen Basisschutz im Alter schafft. Die Höhe hängt von den anerkannten Erziehungszeiten und dem aktuellen Rentenwert ab. Zusätzliche Grundrente wird bei ausreichend langen Beitragszeiten gezahlt, Personen ohne Beitragsjahre bleiben auf die Grundsicherung angewiesen.