Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Kindesunterhalt 2026: Wie wird die Düsseldorfer Tabelle ab dem 1.1.2026 aussehen?

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland eine neue Düsseldorfer Tabelle – und damit ändern sich erneut die Beträge für den Kindesunterhalt. Jedes Jahr sorgt die Aktualisierung dieser Leitlinie für Diskussionen, denn sie beeinflusst direkt, wie viel Unterhaltszahlungen getrennt lebende Elternteile zu leisten haben. Auch wenn die Anpassungen für 2026 voraussichtlich moderat ausfallen, wirken sich höhere Bedarfssätze und ein steigendes Kindergeld spürbar auf den tatsächlichen Zahlbetrag aus. Doch wie genau sehen die neuen Werte aus, welche Faktoren spielen bei der Berechnung eine Rolle, und was sollten Unterhaltspflichtige wie -berechtigte jetzt schon wissen? In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V. finden Sie alle wichtigen Informationen, Prognosen und Rechenbeispiele zur kommenden Düsseldorfer Tabelle 2026.

Die Düsseldorfer Tabelle ist das zentrale Berechnungsinstrument für den Kindesunterhalt in Deutschland und wird jährlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht. Für das Jahr 2026 stehen erneut moderate Anpassungen an – insbesondere die Beträge zum Mindestunterhalt für minderjährige Kinder steigen leicht. In diesem Artikel sehen wir uns die wichtigsten Änderungen, Hintergründe und Auswirkungen im Detail an.

Die neuen Bedarfssätze ab 1.1.2026

Laut aktueller Informationslage wird der Mindestunterhalt für Kinder ab dem 1.1.2026 in allen Altersgruppen leicht erhöht. Dies ergibt sich aus der Siebten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung, die Grundlage für die Düsseldorfer Tabelle ist:

AltersstufeMindestunterhalt ab 2026Erhöhung zum Vorjahr
0 – 5 Jahre486 €+4 €
6 – 11 Jahre558 €+4 €
12 – 17 Jahre653 €+4 €

Für volljährige Kinder ist erfahrungsgemäß eine analoge oder leicht prozentual erhöhte Anpassung zu erwarten. Die exakten Werte sind erst nach Veröffentlichung der Tabelle durch das OLG Düsseldorf verfügbar.

Warum diese Erhöhung des Kindesunterhalts?

Die jährliche Anpassung des Mindestunterhalts erfolgt zum Ausgleich der gestiegenen Lebenshaltungskosten. Die neuen Bedarfssätze orientieren sich an der gesetzlichen Mindestunterhaltsverordnung, die regelmäßig überprüft und angepasst wird – insbesondere im Hinblick auf das sozioökonomische Umfeld und Inflation.

Der Unterhalt steigt 2026 erneut nur sehr leicht an. So wird beispielsweise der Mindestunterhalt für die jüngste Altersgruppe von 482 € (2025) auf 486 € angehoben.

Aufbau und Anwendung der Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle gliedert sich nach:

  • 15 Einkommensgruppen – von 0 bis über 11.200 € monatliches Nettoeinkommen.
  • Altersstufen – 0-5, 6-11, 12-17 Jahre und ab 18 Jahre.
  • Selbstbehalt – für Erwerbstätige weiterhin 1.450 €, für Nichterwerbstätige 1.200 €, Stand 2025. Für 2026 wird hier keine Änderung erwartet, da das Bundesrecht bislang keinen Anlass liefert.

Die Tabelle ist eine richterliche Leitlinie und kein Gesetz, sie beeinflusst jedoch alle familienrechtlichen Unterhaltsverfahren in Deutschland direkt.

Auswirkungen der Kindergelderhöhung 2026

Das Kindergeld soll nach Bundestagsbeschluss ab 2026 auf 259 € pro Kind steigen.

  • Für minderjährige Kinder wird das hälftige Kindergeld auf den Bedarf angerechnet (also 129,50 €).
  • Das bedeutet: Der Betrag, den der Unterhaltspflichtige tatsächlich zahlen muss (Zahlbetrag), verringert sich.
  • Beispiel: Mindestunterhalt 0-5 Jahre ab 2026: 486€ – 129,50€ = 356,50 € Zahlbetrag.

Für volljährige Kinder wird das Kindergeld zu 100% angerechnet.

Beispielrechnung für 2026

Nehmen wir einen Unterhaltspflichtigen mit Nettoeinkommen bis 2.100€:

AltersstufeBedarf lt. Tab../. hälftiges KGZahlbetrag
0–5 Jahre486€−129,50 €356,50 €
6–11 Jahre558€−129,50 €428,50 €
12–17 Jahre653€−129,50 €523,50 €
ab 18 Jahre(Wert folgt)−259 € (volles KG)(Wert folgt)

Exakte Werte und Rundungen können erst mit Veröffentlichung der offiziellen Tabelle bekannt gegeben werden.

Was bleibt und worauf achten?

  • Die Düsseldorfer Tabelle wird vermutlich etwa im Dezember 2025 für das Jahr 2026 offiziell veröffentlicht.
  • Sie ist Orientierungshilfe, die Gerichte und Jugendämter übernehmen die neuen Werte in der Regel direkt.
  • Änderungen beim Selbstbehalt oder in den Einkommensgruppen sind derzeit nicht abzusehen.
  • Praxis-Tipp: Nutze digitale Unterhaltsrechner mit den aktuellen Zahlen ab 2026, sobald bekannt.

Zusammenfassung: Erhöhung Kindesunterhalt 2026

Für 2026 bleibt der Trend zu moderaten Erhöhungen der Kindesunterhaltsbeträge bestehen. Familien, Trennungseltern sowie Beratungsstellen müssen sich auf geringfügig höhere Zahlverpflichtungen einstellen, profitieren aber auch von einer Kindergelderhöhung, die die Zahlbeträge mildert.

Die genaue Düsseldorfer Tabelle 2026 wird voraussichtlich Ende 2025 durch das OLG Düsseldorf und die Oberlandesgerichte veröffentlicht. Bis dahin gilt: Berechnungen beruhen auf Prognosen!

(Quellen: OLG Düsseldorf, Bundesjustizministerium für Familie, aktuelle Mindestunterhaltsverordnung 2025/26)

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.