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Bürgergeld-Sanktionen 2025: Auch gegenüber Kindern? Was Familien wissen sollten!

Neue Regeln beim Bürgergeld 2025 sorgen für strengere Sanktionen und Kürzungen – und auch Kinder können indirekt betroffen sein. Auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklären wir, wann Sanktionen greifen, welche Ausnahmen es gibt und wie Familien sich schützen können.

Strengere Bürgergeld-Regeln bringen 2025 spürbare Veränderungen – und werfen viele Fragen auf. Seit Jahresbeginn können Leistungskürzungen von bis zu 30 % verhängt werden, wenn erwerbsfähige Bürgergeld-Empfänger ihre Pflichten verletzen. Offiziell richten sich diese Sanktionen nicht gegen Kinder – doch in der Praxis spüren auch junge Familienmitglieder oft die Folgen. Dieser Artikel erklärt, wie die neuen Sanktionen funktionieren, wann Jugendliche selbst betroffen sein können und weshalb viele Experten besonderen Schutz für Kinder fordern.

Bürgergeld-Sanktionen – die neuen Regeln 2025

Seit Anfang 2025 gelten deutlich verschärfte Sanktionen im Bürgergeld-System. Wer als Leistungsbezieher dem Jobcenter nicht kooperativ gegenübertritt – zum Beispiel ein Stellenangebot verweigert oder einen Termin verpasst – muss nun mit Kürzungen von bis zu 30% des monatlichen Regelbedarfs rechnen. Dies betrifft alle erwerbsfähigen Erwachsenen, aber wie sieht es mit Kindern und Jugendlichen aus, die Bürgergeld bekommen? Sind sie ebenfalls direkt oder indirekt von Sanktionen betroffen?

Wer ist eigentlich von Sanktionen im Bürgergeld betroffen?

Generell richten sich Sanktionen im Bürgergeld – laut Sozialgesetzbuch II – immer gegen denjenigen, der seine Mitwirkungspflichten verletzt. Das heißt: Leistungen werden nur bei Pflichtverletzungen des Leistungsbeziehers gekürzt. Minderjährige Kinder und Jugendliche unterliegen grundsätzlich nicht den Sanktionen, sofern sie nicht selbst leistungsberechtigt und erwerbsfähig sind (z.B. Jugendliche ab 15 Jahren).

Indirekte Auswirkungen auf Kinder

Jedoch ist die Situation kompliziert: Lebt ein Kind in einer Familie (Bedarfsgemeinschaft), bei der die Eltern Sanktionen erhalten, leidet der gesamte Haushalt unter der Kürzung. Besonders die sogenannten Totalsanktionen – die bei mehrfacher Pflichtverletzung für bis zu zwei Monate 100% des Bürgergeldes für Erwachsene streichen – führen dazu, dass weniger Geld für die gesamte Familie zur Verfügung steht.

Kinder, die in einer Sanktionierten Bedarfsgemeinschaft leben, sind zwar rechtlich nicht unmittelbar betroffen, aber die finanzielle Kürzung wirkt sich direkt auf das tägliche Leben, die Ernährung und die psychosoziale Entwicklung aus. Die Regelsätze für Kinder – z.B. 357 € für bis zu 5-Jährige, 390 € für 6- bis 13-Jährige und 471 € für 14- bis 17-Jährige – bleiben formal erhalten, aber das gemeinsame Haushaltsbudget schrumpft deutlich.

Gesetzliche Situation und politische Diskussion

Arbeitsministerin Bärbel Bas hat betont, dass eine „rote Linie bei Haushalten mit Kindern“ gezogen werden muss. Es sei nicht vertretbar, Familien mit Kindern durch Totalsanktionen in existentielle Not zu bringen. Dennoch ist die Rechtslage so, dass der Staat zwar die direkten Ansprüche von Kindern schützt, aber keine speziellen Ausnahmen für die Haushaltsgemeinschaft vorsieht: Kinder sind bei den Sanktionen der Eltern indirekt betroffen, da sie Teil des wirtschaftlichen Zusammenlebens sind.

Sonderfälle: Sanktionen bei Jugendlichen

Jugendliche ab 15 Jahren gelten als erwerbsfähig und können nach dem Gesetz auch persönlich mit Sanktionen belegt werden, wenn sie z.B. eine zumutbare Maßnahme oder Ausbildungsplatz ablehnen. Die Regeln sind aber hier besonders scharf, da existenzsichernde Leistungen nicht dauerhaft gestrichen werden dürfen. Dennoch sind vorübergehende Kürzungen möglich.

Was sagen Gerichte und Experten?

Das Sozialgericht Augsburg urteilte, dass Sanktionen auch auf Kinder auswirken können, wenn ihre Eltern ihre Mitwirkungspflicht verletzen: Wird das Bürgergeld für Erwachsene versagt, betrifft das die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Experten kritisieren, dass dadurch das Kindeswohl gefährdet wird und verweisen auf die UN-Kinderrechtskonvention, die ein Recht auf angemessene Versorgung unabhängig von den Handlungen der Eltern garantiert.

Wie können Familien sich schützen?

  • Mitwirkungspflichten ernst nehmen: Termine beim Jobcenter wahrnehmen, Dokumente fristgerecht einreichen und angebotene Fördermaßnahmen nutzen.
  • Beratung in Anspruch nehmen: Sozialverbände und Vereine wie „Für soziales Leben“ bieten Hilfe und beraten, wie Sanktionen vermieden werden können.
  • Widerspruch einlegen: Wer glaubt, dass eine Sanktion unverhältnismäßig ist, kann Widerspruch einlegen oder rechtliche Hilfe suchen.

Stellungnahme Für soziales Leben e.V.

Als Verein Für soziales Leben e.V. setzen wir uns seit Jahren für den Schutz von Familien und Kindern in sozialen Notlagen ein. Die aktuellen Regelungen zu Bürgergeld-Sanktionen 2025 sehen wir kritisch: Zwar sind Kinder laut Gesetz grundsätzlich vor direkten Kürzungen geschützt, in der Lebenswirklichkeit werden sie jedoch oft durch die finanziellen Einbußen der Eltern mitbetroffen. Wir fordern, dass das Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen jederzeit unangetastet bleibt. Sanktionen dürfen nicht dazu führen, dass Kinder unter Mangelernährung oder sozialer Isolation leiden! Wir unterstützen Familien bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und beraten sie im Umgang mit dem Jobcenter, um Sanktionen zu vermeiden und das Kindeswohl zu sichern!

Fazit: Bürgergeld-Sanktionen treffen Familien und Kinder – meist indirekt

Direkte Sanktionen gelten hauptsächlich für Erwachsene oder Jugendliche ab 15 Jahren. Doch die finanzielle Kürzung betrifft die gesamte Familie: Kinder sind oft Leidtragende, obwohl ihr eigener Anspruch formal bestehen bleibt. Politik und Verbände fordern deshalb, dass das Existenzminimum für Kinder unabhängig von den Eltern jederzeit gesichert bleiben muss.

FAQ: Bürgergeld-Sanktionen bei Kindern und Familien

  • Können Kinder Bürgergeld-Sanktionen erhalten?
    Nein – nur erwerbsfähige, leistungsberechtigte Jugendliche ab 15 Jahren sind direkt betroffen.
  • Werden die Leistungen für Kinder gekürzt, wenn Eltern sanktioniert werden?
    Die Regelsätze für Kinder bleiben, aber das Haushaltsbudget sinkt, sodass Kinder indirekt betroffen sind.
  • Welche Ausnahmen gibt es?
    Besonderer Schutz besteht für Kinder unter 15 Jahre – ihr Anspruch bleibt erhalten, selbst wenn Eltern gesperrt werden. Trotzdem leiden sie oft unter indirekten Folgen.
Regelsatz 2025ErwachseneJugendliche (ab 14)Kinder (6–13)Kinder (0–5)
Bürgergeld (monatlich)563 €471 €390 €357 €
Kürzung möglich30% für 3 Monate30% für 3 Monatekeine direkte Kürzungkeine direkte Kürzung

Hinweis: Bei verschärften Sanktionen droht der gesamten Familie massive finanzielle Einschränkung – Kindern droht Mangelernährung, Stromsperre und Isolation. Deshalb ist gesellschaftliche Unterstützung und Rechtsberatung für Betroffene besonders wichtig!

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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