Strengere Bürgergeld-Regeln bringen 2025 spürbare Veränderungen – und werfen viele Fragen auf. Seit Jahresbeginn können Leistungskürzungen von bis zu 30 % verhängt werden, wenn erwerbsfähige Bürgergeld-Empfänger ihre Pflichten verletzen. Offiziell richten sich diese Sanktionen nicht gegen Kinder – doch in der Praxis spüren auch junge Familienmitglieder oft die Folgen. Dieser Artikel erklärt, wie die neuen Sanktionen funktionieren, wann Jugendliche selbst betroffen sein können und weshalb viele Experten besonderen Schutz für Kinder fordern.
Bürgergeld-Sanktionen – die neuen Regeln 2025
Seit Anfang 2025 gelten deutlich verschärfte Sanktionen im Bürgergeld-System. Wer als Leistungsbezieher dem Jobcenter nicht kooperativ gegenübertritt – zum Beispiel ein Stellenangebot verweigert oder einen Termin verpasst – muss nun mit Kürzungen von bis zu 30% des monatlichen Regelbedarfs rechnen. Dies betrifft alle erwerbsfähigen Erwachsenen, aber wie sieht es mit Kindern und Jugendlichen aus, die Bürgergeld bekommen? Sind sie ebenfalls direkt oder indirekt von Sanktionen betroffen?
Wer ist eigentlich von Sanktionen im Bürgergeld betroffen?
Generell richten sich Sanktionen im Bürgergeld – laut Sozialgesetzbuch II – immer gegen denjenigen, der seine Mitwirkungspflichten verletzt. Das heißt: Leistungen werden nur bei Pflichtverletzungen des Leistungsbeziehers gekürzt. Minderjährige Kinder und Jugendliche unterliegen grundsätzlich nicht den Sanktionen, sofern sie nicht selbst leistungsberechtigt und erwerbsfähig sind (z.B. Jugendliche ab 15 Jahren).
Indirekte Auswirkungen auf Kinder
Jedoch ist die Situation kompliziert: Lebt ein Kind in einer Familie (Bedarfsgemeinschaft), bei der die Eltern Sanktionen erhalten, leidet der gesamte Haushalt unter der Kürzung. Besonders die sogenannten Totalsanktionen – die bei mehrfacher Pflichtverletzung für bis zu zwei Monate 100% des Bürgergeldes für Erwachsene streichen – führen dazu, dass weniger Geld für die gesamte Familie zur Verfügung steht.
Kinder, die in einer Sanktionierten Bedarfsgemeinschaft leben, sind zwar rechtlich nicht unmittelbar betroffen, aber die finanzielle Kürzung wirkt sich direkt auf das tägliche Leben, die Ernährung und die psychosoziale Entwicklung aus. Die Regelsätze für Kinder – z.B. 357 € für bis zu 5-Jährige, 390 € für 6- bis 13-Jährige und 471 € für 14- bis 17-Jährige – bleiben formal erhalten, aber das gemeinsame Haushaltsbudget schrumpft deutlich.
Gesetzliche Situation und politische Diskussion
Arbeitsministerin Bärbel Bas hat betont, dass eine „rote Linie bei Haushalten mit Kindern“ gezogen werden muss. Es sei nicht vertretbar, Familien mit Kindern durch Totalsanktionen in existentielle Not zu bringen. Dennoch ist die Rechtslage so, dass der Staat zwar die direkten Ansprüche von Kindern schützt, aber keine speziellen Ausnahmen für die Haushaltsgemeinschaft vorsieht: Kinder sind bei den Sanktionen der Eltern indirekt betroffen, da sie Teil des wirtschaftlichen Zusammenlebens sind.
Sonderfälle: Sanktionen bei Jugendlichen
Jugendliche ab 15 Jahren gelten als erwerbsfähig und können nach dem Gesetz auch persönlich mit Sanktionen belegt werden, wenn sie z.B. eine zumutbare Maßnahme oder Ausbildungsplatz ablehnen. Die Regeln sind aber hier besonders scharf, da existenzsichernde Leistungen nicht dauerhaft gestrichen werden dürfen. Dennoch sind vorübergehende Kürzungen möglich.
Was sagen Gerichte und Experten?
Das Sozialgericht Augsburg urteilte, dass Sanktionen auch auf Kinder auswirken können, wenn ihre Eltern ihre Mitwirkungspflicht verletzen: Wird das Bürgergeld für Erwachsene versagt, betrifft das die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Experten kritisieren, dass dadurch das Kindeswohl gefährdet wird und verweisen auf die UN-Kinderrechtskonvention, die ein Recht auf angemessene Versorgung unabhängig von den Handlungen der Eltern garantiert.
Wie können Familien sich schützen?
- Mitwirkungspflichten ernst nehmen: Termine beim Jobcenter wahrnehmen, Dokumente fristgerecht einreichen und angebotene Fördermaßnahmen nutzen.
- Beratung in Anspruch nehmen: Sozialverbände und Vereine wie „Für soziales Leben“ bieten Hilfe und beraten, wie Sanktionen vermieden werden können.
- Widerspruch einlegen: Wer glaubt, dass eine Sanktion unverhältnismäßig ist, kann Widerspruch einlegen oder rechtliche Hilfe suchen.
Stellungnahme Für soziales Leben e.V.
Als Verein Für soziales Leben e.V. setzen wir uns seit Jahren für den Schutz von Familien und Kindern in sozialen Notlagen ein. Die aktuellen Regelungen zu Bürgergeld-Sanktionen 2025 sehen wir kritisch: Zwar sind Kinder laut Gesetz grundsätzlich vor direkten Kürzungen geschützt, in der Lebenswirklichkeit werden sie jedoch oft durch die finanziellen Einbußen der Eltern mitbetroffen. Wir fordern, dass das Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen jederzeit unangetastet bleibt. Sanktionen dürfen nicht dazu führen, dass Kinder unter Mangelernährung oder sozialer Isolation leiden! Wir unterstützen Familien bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und beraten sie im Umgang mit dem Jobcenter, um Sanktionen zu vermeiden und das Kindeswohl zu sichern!
Fazit: Bürgergeld-Sanktionen treffen Familien und Kinder – meist indirekt
Direkte Sanktionen gelten hauptsächlich für Erwachsene oder Jugendliche ab 15 Jahren. Doch die finanzielle Kürzung betrifft die gesamte Familie: Kinder sind oft Leidtragende, obwohl ihr eigener Anspruch formal bestehen bleibt. Politik und Verbände fordern deshalb, dass das Existenzminimum für Kinder unabhängig von den Eltern jederzeit gesichert bleiben muss.
FAQ: Bürgergeld-Sanktionen bei Kindern und Familien
- Können Kinder Bürgergeld-Sanktionen erhalten?
Nein – nur erwerbsfähige, leistungsberechtigte Jugendliche ab 15 Jahren sind direkt betroffen. - Werden die Leistungen für Kinder gekürzt, wenn Eltern sanktioniert werden?
Die Regelsätze für Kinder bleiben, aber das Haushaltsbudget sinkt, sodass Kinder indirekt betroffen sind. - Welche Ausnahmen gibt es?
Besonderer Schutz besteht für Kinder unter 15 Jahre – ihr Anspruch bleibt erhalten, selbst wenn Eltern gesperrt werden. Trotzdem leiden sie oft unter indirekten Folgen.
Regelsatz 2025 | Erwachsene | Jugendliche (ab 14) | Kinder (6–13) | Kinder (0–5) |
---|---|---|---|---|
Bürgergeld (monatlich) | 563 € | 471 € | 390 € | 357 € |
Kürzung möglich | 30% für 3 Monate | 30% für 3 Monate | keine direkte Kürzung | keine direkte Kürzung |
Hinweis: Bei verschärften Sanktionen droht der gesamten Familie massive finanzielle Einschränkung – Kindern droht Mangelernährung, Stromsperre und Isolation. Deshalb ist gesellschaftliche Unterstützung und Rechtsberatung für Betroffene besonders wichtig!