Wer sich mit den Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland beschäftigt, stellt schnell fest: Grundsätzlich fallen aktuell 18,36 € / Monat für jede Wohnung an – unabhängig davon, ob tatsächlich Radio, TV oder Internet-Angebote genutzt werden. Doch es gibt Ausnahmen und Sonderregelungen, mit denen nur 2/3 (bzw. ein Drittel) des Beitrags oder im besten Fall gar nichts gezahlt werden muss. Dieser Artikel zeigt dir detailliert, wie und wann das geht, und wie du Schritt für Schritt zur Beitragsreduzierung oder sogar vollständigen Befreiung kommst.
Warum überhaupt zahlen – und gibt es echte Alternativen?
Seit der Einführung des Rundfunkbeitrags (umgangssprachlich: GEZ-Gebühr) gilt: Jede Wohnung ist beitragspflichtig, egal wie viele Menschen dort leben oder ob Empfangsgeräte vorhanden sind. Der Beitrag ist eine sogenannte Wohnungspauschale, kein individuell nutzbasiertes Modell. Das sorgt für gerechte Finanzierung, sorgt aber regelmäßig für Unmut, vor allem bei geringem Einkommen oder bei bestimmten Einschränkungen.
Ermäßigung auf ein Drittel – für wen gilt das? (6,12 € / Monat statt 18,36 €)
Menschen mit Schwerbehinderung und dem RF-Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis zahlen auf Antrag lediglich den ermäßigten Rundfunkbeitrag von 6,12 €/ Monat. Damit wird ein Drittel des eigentlichen Beitrags verlangt – oder anders gesagt: Du zahlst nur 2/3 weniger als regulär!
Wer ist berechtigt?
- Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 60 (allein wegen Sehbehinderung)
- Gehörlose Personen oder jene, deren Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
- Schwerbehinderte mit GdB von mindestens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen dauerhaft nicht teilnehmen können
- Der Schwerbehindertenausweis muss das Merkzeichen “RF” enthalten
Antragstellung und Ablauf
- Ermäßigung muss aktiv beantragt werden – formlos reicht nicht
- Das Antragsformular gibt es online beim Beitragsservice (rundfunkbeitrag.de), in Behörden oder direkt beim Sozialdienst
- Dem Antrag ist der Schwerbehindertenausweis (RF-Merkzeichen) beizulegen
- Nach Prüfung bekommst du eine schriftliche Bestätigung – die Ermäßigung gilt für den bescheinigten Zeitraum und wird anschließend meist verlängert, sofern der Anspruch fortbesteht
Vollständige Befreiung – wer zahlt gar nichts?
Wer bestimmte Sozialleistungen erhält, kann sich vom Rundfunkbeitrag komplett befreien lassen:
Berechtigt sind unter anderem:
- Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfe
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
- BAföG (Studenten), Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld (außerhalb elterlicher Wohnung)
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Blindenhilfe, Pflegegeld nach Landespflegegesetzen
- Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz
- Volljährige in stationären Einrichtungen (z.B. Pflegeheim)
Härtefallregelung
Wer nur knapp über der Bedarfsgrenze liegt, kann als Härtefall trotzdem befreit werden – vorausgesetzt, die Grenze wird maximal um den Rundfunkbeitrag überschritten (aktuell 18,36 €).
Sie müssen dann gar nichts zahlen, also auch nicht den Einkommensbetrag, der über der Grundsicherungs-Bedarfsgrenze liegt. Wer also beispielsweise monatlich ein um 5 Euro höheres Einkommen hat, als der Grundsicherungsanspruch betragen würde, muss nicht etwa die 5 Euro zahlen, sondern als Härtefall überhaupt nichts!
Antrag und Nachweise
- Auch hier ist ein aktiver Antrag nötig, inkl. Bewilligungsbescheid der Sozialleistung
- Der Antrag kann rückwirkend für bis zu drei Jahre gestellt werden
- Formulare und Infos gibt es beim Beitragsservice oder zuständigen Behörden
Praktische Tipps für deinen Antrag
- Ein Antrag pro Wohnung genügt: Die Befreiung oder Ermäßigung bezieht sich auf den gesamten Haushalt, sofern alle Mitbewohner im Nachweis berücksichtigt sind (z.B. bei gemeinsamer Beantragung mit Ehepartner/Sohn/Tochter)
- Keine automatische Befreiung: Du musst selbst aktiv werden
- Regelmäßige Verlängerung: Bei fortbestehender Bedürftigkeit oder Schwerbehinderung rechtzeitig Verlängerungsanträge stellen
- Offizielle Formulare nutzen: Kostenlos bei – niemals kostenpflichtige Drittanbieter verwenden
Sonderfälle und weitere Ersparnis
- Zweitwohnung: Keine doppelte Beitragspflicht – Antrag auf Befreiung möglich
- Pflegeheim/Einrichtung: Bewohner können sich abmelden oder sind befreit
- Wohngemeinschaften: Eine Person zahlt – aufteilen im Haushalt möglich
- Härtefallregel: Direkt beim Beitragsservice mit abgelehntem Leistungsbescheid beantragen
Wann lohnt sich der Antrag?
- Bei Schwerbehinderung mit RF-Merkzeichen praktisch immer: Sofort auf 6,12 € / Monat senken!
- Wer Bürgergeld, Sozialhilfe etc. erhält: Sofortantrag auf Befreiung, mehr als 220 € / Jahr gespart!
- Wer nur knapp die Sozialleistungsgrenze überschreitet: Härtefall prüfen – bei Erfolg ebenfalls komplette Befreiung
Zusammenfassung: Nur 2/3 des Rundfunkbeitrags zahlen!
Wer die Voraussetzungen der Ermäßigung zum Rundfunkbeitrag (GEZ-Ermäßigung) kennt und rechtzeitig handelt, spart bis zu 2/3 oder sogar 100% des Rundfunkbeitrags. Antrag stellen, Nachweise einreichen. Mit dem Schwerbehindertenausweis RF oder bei Bezug von Sozialleistungen sind die Ersparnisse erheblich. Besonders für Menschen mit niedrigem Einkommen, Familien mit behinderten Angehörigen und Empfänger von staatlichen Leistungen lohnt sich der Aufwand.