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Nur 2/3 des Rundfunkbeitrags oder weniger zahlen – wann und wie das geht!

Du möchtest weniger Rundfunkbeitrag zahlen? Erfahre in unserem aktuellen Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., wie du legal nur 2/3 der Gebühren oder sogar gar nichts bezahlen kannst! Wir zeigen dir die wichtigsten Voraussetzungen, erklären Schritt für Schritt den Antrag und geben praktische Tipps für die maximale Ersparnis – speziell für Schwerbehinderte und Empfänger von Sozialleistungen. Jetzt informieren und sparen!

Wer sich mit den Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland beschäftigt, stellt schnell fest: Grundsätzlich fallen aktuell 18,36 € / Monat für jede Wohnung an – unabhängig davon, ob tatsächlich Radio, TV oder Internet-Angebote genutzt werden. Doch es gibt Ausnahmen und Sonderregelungen, mit denen nur 2/3 (bzw. ein Drittel) des Beitrags oder im besten Fall gar nichts gezahlt werden muss. Dieser Artikel zeigt dir detailliert, wie und wann das geht, und wie du Schritt für Schritt zur Beitragsreduzierung oder sogar vollständigen Befreiung kommst.

Warum überhaupt zahlen – und gibt es echte Alternativen?

Seit der Einführung des Rundfunkbeitrags (umgangssprachlich: GEZ-Gebühr) gilt: Jede Wohnung ist beitragspflichtig, egal wie viele Menschen dort leben oder ob Empfangsgeräte vorhanden sind. Der Beitrag ist eine sogenannte Wohnungspauschale, kein individuell nutzbasiertes Modell. Das sorgt für gerechte Finanzierung, sorgt aber regelmäßig für Unmut, vor allem bei geringem Einkommen oder bei bestimmten Einschränkungen.

Ermäßigung auf ein Drittel – für wen gilt das? (6,12 € / Monat statt 18,36 €)

Menschen mit Schwerbehinderung und dem RF-Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis zahlen auf Antrag lediglich den ermäßigten Rundfunkbeitrag von 6,12 €/ Monat. Damit wird ein Drittel des eigentlichen Beitrags verlangt – oder anders gesagt: Du zahlst nur 2/3 weniger als regulär!

Wer ist berechtigt?

  • Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 60 (allein wegen Sehbehinderung)
  • Gehörlose Personen oder jene, deren Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
  • Schwerbehinderte mit GdB von mindestens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen dauerhaft nicht teilnehmen können
  • Der Schwerbehindertenausweis muss das Merkzeichen “RF” enthalten

Antragstellung und Ablauf

  • Ermäßigung muss aktiv beantragt werden – formlos reicht nicht
  • Das Antragsformular gibt es online beim Beitragsservice (rundfunkbeitrag.de), in Behörden oder direkt beim Sozialdienst
  • Dem Antrag ist der Schwerbehindertenausweis (RF-Merkzeichen) beizulegen
  • Nach Prüfung bekommst du eine schriftliche Bestätigung – die Ermäßigung gilt für den bescheinigten Zeitraum und wird anschließend meist verlängert, sofern der Anspruch fortbesteht

Vollständige Befreiung – wer zahlt gar nichts?

Wer bestimmte Sozialleistungen erhält, kann sich vom Rundfunkbeitrag komplett befreien lassen:

Berechtigt sind unter anderem:

  • Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfe
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • BAföG (Studenten), Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld (außerhalb elterlicher Wohnung)
  • Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • Blindenhilfe, Pflegegeld nach Landespflegegesetzen
  • Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz
  • Volljährige in stationären Einrichtungen (z.B. Pflegeheim)

Härtefallregelung

Wer nur knapp über der Bedarfsgrenze liegt, kann als Härtefall trotzdem befreit werden – vorausgesetzt, die Grenze wird maximal um den Rundfunkbeitrag überschritten (aktuell 18,36 €).

Sie müssen dann gar nichts zahlen, also auch nicht den Einkommensbetrag, der über der Grundsicherungs-Bedarfsgrenze liegt. Wer also beispielsweise monatlich ein um 5 Euro höheres Einkommen hat, als der Grundsicherungsanspruch betragen würde, muss nicht etwa die 5 Euro zahlen, sondern als Härtefall überhaupt nichts!

Antrag und Nachweise

  • Auch hier ist ein aktiver Antrag nötig, inkl. Bewilligungsbescheid der Sozialleistung
  • Der Antrag kann rückwirkend für bis zu drei Jahre gestellt werden
  • Formulare und Infos gibt es beim Beitragsservice oder zuständigen Behörden

Praktische Tipps für deinen Antrag

  • Ein Antrag pro Wohnung genügt: Die Befreiung oder Ermäßigung bezieht sich auf den gesamten Haushalt, sofern alle Mitbewohner im Nachweis berücksichtigt sind (z.B. bei gemeinsamer Beantragung mit Ehepartner/Sohn/Tochter)
  • Keine automatische Befreiung: Du musst selbst aktiv werden
  • Regelmäßige Verlängerung: Bei fortbestehender Bedürftigkeit oder Schwerbehinderung rechtzeitig Verlängerungsanträge stellen
  • Offizielle Formulare nutzen: Kostenlos bei – niemals kostenpflichtige Drittanbieter verwenden

Sonderfälle und weitere Ersparnis

  • Zweitwohnung: Keine doppelte Beitragspflicht – Antrag auf Befreiung möglich
  • Pflegeheim/Einrichtung: Bewohner können sich abmelden oder sind befreit
  • Wohngemeinschaften: Eine Person zahlt – aufteilen im Haushalt möglich
  • Härtefallregel: Direkt beim Beitragsservice mit abgelehntem Leistungsbescheid beantragen

Wann lohnt sich der Antrag?

  • Bei Schwerbehinderung mit RF-Merkzeichen praktisch immer: Sofort auf 6,12 € / Monat senken!
  • Wer Bürgergeld, Sozialhilfe etc. erhält: Sofortantrag auf Befreiung, mehr als 220 € / Jahr gespart!
  • Wer nur knapp die Sozialleistungsgrenze überschreitet: Härtefall prüfen – bei Erfolg ebenfalls komplette Befreiung

Zusammenfassung: Nur 2/3 des Rundfunkbeitrags zahlen!

Wer die Voraussetzungen der Ermäßigung zum Rundfunkbeitrag (GEZ-Ermäßigung) kennt und rechtzeitig handelt, spart bis zu 2/3 oder sogar 100% des Rundfunkbeitrags. Antrag stellen, Nachweise einreichen. Mit dem Schwerbehindertenausweis RF oder bei Bezug von Sozialleistungen sind die Ersparnisse erheblich. Besonders für Menschen mit niedrigem Einkommen, Familien mit behinderten Angehörigen und Empfänger von staatlichen Leistungen lohnt sich der Aufwand.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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