Viele Arbeitnehmer blicken mit gemischten Gefühlen auf den Ruhestand. Die „Rente mit 63“ galt lange als ein verlässliches Modell, um nach einem langen Erwerbsleben früher in den verdienten Ruhestand zu gehen. Doch je nach Geburtsjahrgang unterscheiden sich die Bedingungen erheblich. Besonders stark betroffen sind die Jahrgänge, die in den kommenden Jahren zwar das Eintrittsalter erreichen, aber nicht zu den begünstigten Gruppen mit 45 Arbeitsjahren zählen. Für sie drohen die höchsten Abschläge seit Bestehen dieser Möglichkeit – oftmals mehrere Hundert Euro pro Monat.
Hintergrund: Wie funktioniert die Rente mit 63?
Die „Rente mit 63“ ist eigentlich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen – allerdings nur dann, wenn mindestens 45 Beitragsjahre erreicht werden. Erwerbszeiten durch Kindererziehung und Pflege können angerechnet werden. Wer jedoch Lücken im Versicherungsverlauf hat oder weniger Jahre angesammelt hat, muss auf die reguläre Altersrente warten oder erhebliche Abzüge hinnehmen.
Warum die jüngeren Jahrgänge stärker betroffen sind
Für alle nach 1953 Geborenen steigt die Altersgrenze Schritt für Schritt an.
- Für den Jahrgang 1960 liegt sie bei 64 Jahren und 4 Monaten.
- Für den Jahrgang 1964 bereits bei 65 Jahren.
Wer dennoch schon mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, muss 0,3 Prozent Abschlag pro Monat akzeptieren – lebenslang. Das ergibt bis zu 14,4 Prozent Rentenminderung.
Konkrete Auswirkungen in Euro
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Belastung:
- Bei einer Bruttorente von 1.600 Euro bedeutet ein Abzug von 14,4 Prozent rund 230 Euro weniger im Monat.
- Über die gesamte Rentenlaufzeit summiert sich das auf 50.000 Euro und mehr.
Wer ist besonders betroffen?
- Arbeitnehmer mit Arbeitslosigkeitsphasen
- Personen mit Teilzeit- oder Minijobs
- Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
- Frauen mit Kindererziehungszeiten, die nicht auf 45 volle Jahre kommen
Für diese Gruppen sind die Abschläge besonders gravierend.
Handlungsmöglichkeiten für Betroffene
- Freiwillige Beiträge leisten, um Lücken zu schließen.
- Teilrente wählen, um Übergänge abzumildern.
- Private Vorsorge ausbauen, z. B. Betriebsrenten oder ETF-Sparpläne.
- Beratung bei der Rentenversicherung nutzen, um Nachträge oder Zahlungen prüfen zu lassen.
- Korrekte Rentenauskunft prüfen – Frühzeitige Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung klärt, ob sich Beitragszeiten nachtragen lassen. Dort können auch individuelle Berechnungen zur Höhe der Abschläge und zu möglichen Ausgleichszahlungen angefordert werden.
Politische Diskussion
Sozialverbände und Gewerkschaften kritisieren die Härte der Regelung. Die Regierung hält jedoch an Abschlägen fest, um die Stabilität des Rentensystems zu sichern. Reformen sind aktuell nicht in Sicht.
Häufig gestellte Fragen zur „Rente mit 63“
Wie hoch ist der Abschlag bei der Rente mit 63?
0,3 % pro Monat vor Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze, maximal 14,4%.
Wer kann noch ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen?
Nur Jahrgänge vor 1953 mit 45 Beitragsjahren. Jüngere müssen länger arbeiten.
Ab welchem Jahrgang liegt die Altersgrenze nicht mehr bei 63?
Seit 1953 steigt die Grenze. Für 1964 Geborene liegt sie bei 65 Jahren.
Kann man Abschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen?
Ja, Ausgleichszahlungen bei der Rentenversicherung sind möglich.
Lohnt sich die Rente mit 63 trotz Abschlägen?
Abhängig von Gesundheit, Joblage und privater Vorsorge. Wer fit ist, profitiert vom späteren Beginn.
Welche Alternativen gibt es?
Teilrente, Hinzuverdienst, spätere Altersrente, Erwerbsminderungsrente.
Fazit
Die „Rente mit 63“ ist längst nicht mehr so attraktiv wie einst. Besonders die ab 1964 Geborenen müssen mit den höchsten Abschlägen rechnen – bis zu 14,4 Prozent weniger, dauerhaft. Wer betroffen ist, sollte frühzeitig planen: Rentenauskunft prüfen, freiwillige Beiträge leisten und individuelle Alternativen erwägen. Nur so lassen sich spürbare finanzielle Nachteile abmildern.