Wer im Ruhestand lebt, muss seine Finanzen genau im Blick behalten. Gerade bei steigenden Mieten fragen sich viele, ob die eigene Rente ausreicht oder ob staatliche Unterstützung in Form von Wohngeld möglich ist. Mit rund 1500 Euro monatlicher Bruttorente bewegen sich viele ältere Menschen im kritischen Bereich: genug zum Leben, aber oft zu wenig, um die Wohnkosten problemlos zu tragen. Dieser Artikel erklärt umfassend, wann Rentner Wohngeld beantragen können, welche Einkommensgrenzen gelten und wie hoch die Leistungen in der Praxis ausfallen können.
Wer hat generell Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es richtet sich sowohl an Mieterinnen und Mieter (Mietzuschuss) als auch an Eigentümer (Lastenzuschuss). Wichtig: Wohngeld ist keine Sozialhilfe, sondern eine eigenständige Leistung, die unabhängig vom Vermögen bis zu bestimmten Freibeträgen gewährt wird.
Grundsätzlich gilt:
- Anspruch haben Personen mit niedrigem Einkommen, die keine Leistungen aus dem Bürgergeld oder der Grundsicherung im Alter beziehen.
- Wohngeld soll genau jene Lücke füllen, die entsteht, wenn Menschen knapp über den Grundsicherungssätzen leben, aber durch hohe Mieten stark belastet sind.
Wie viel Wohngeld gibt es?
Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei Faktoren ab:
- Haushaltseinkommen – alle Einkünfte des Haushalts werden berücksichtigt (z. B. Rente, Nebeneinkünfte).
- Mietstufe / Mietobergrenze – je nach Wohnort gelten unterschiedliche zulässige Höchstmieten, festgelegt durch die sogenannte Mietstufe.
- Anzahl der Haushaltsmitglieder – je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher fällt die mögliche Wohngeldleistung aus.
Seit der Wohngeldreform 2023 profitieren Millionen Menschen von höheren Leistungen. Im Jahr 2025 liegen typische Zahlungen zwischen 80 und 450 Euro monatlich, abhängig von Region, Einkommen und Miete.
Einkommen: Wie hoch darf es sein?
Das zentrale Kriterium für Rentner mit 1500 Euro Rente ist die Einkommensgrenze. Wohngeld gibt es, wenn das Einkommen nicht über einer individuell berechneten Höchstgrenze liegt. Dabei gilt:
- Maßgeblich ist das zu berücksichtigende Jahreseinkommen, also die Bruttorente minus Freibeträge (z. B. Werbungskostenpauschale, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge).
- Als Orientierung: Bei einer Rente von 1500 Euro brutto liegt das anrechenbare Einkommen meist niedriger (ca. 1300–1350 Euro netto).
- Ob Anspruch besteht, hängt stark von der Höhe der Kaltmiete und von der Mietstufe der Kommune ab.
Beispielrechnung für 2025:
- Single-Rentner in München (Mietstufe VII), 1500 € Bruttorente, 700 € Kaltmiete → Anspruch auf Wohngeld, ca. 180 € monatlich.
- Ehepaar in kleiner Stadt (Mietstufe III), 1500 € Rente + kleine Betriebsrente, 600 € Kaltmiete → häufig kein Anspruch, da Einkommen die Grenze überschreitet.
Wichtige Hinweise für Rentnerinnen und Rentner
- Jeder Antrag wird individuell berechnet, Pauschalaussagen wie „mit 1500 € gibt es immer Wohngeld“ sind nicht möglich.
- Auch mit kleinen zusätzlichen Einkommen (z. B. Minijob, Betriebsrente) kann ein Anspruch noch bestehen.
- Ein Wohngeldrechner online oder die Beratung im örtlichen Wohngeldamt helfen, die Chancen korrekt einzuschätzen.
- Rentner mit besonders niedriger Rente (z. B. unter 1000 €) sollten prüfen, ob Grundsicherung im Alter günstiger wäre, da diese auch Heizkosten abdeckt.
Wohngeld-Antrag für Rentner: Checkliste 2025
Häufige Fragen zum Wohngeld für Rentner
Bekomme ich Wohngeld auch, wenn ich eine Eigentumswohnung habe?
Ja, Eigentümer können den sogenannten Lastenzuschuss beantragen. Dieser ist vergleichbar mit dem Mietzuschuss, berücksichtigt aber die Belastungen durch Kredite, Nebenkosten und Instandhaltungen.
Zählt meine Betriebsrente oder ein Minijob zum Einkommen dazu?
Ja. Alle regelmäßigen Einkünfte wie Betriebsrenten, Nebenverdienste oder Pensionen werden beim Wohngeld als Einkommen berücksichtigt. Allerdings werden bestimmte Pauschalen und Versicherungsbeiträge abgezogen.
Muss Wohngeld versteuert werden?
Nein. Wohngeld ist eine steuerfreie Sozialleistung und muss auch nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden.
Kann ich Wohngeld und Grundsicherung gleichzeitig beziehen?
Nein. Wer bereits Grundsicherung im Alter oder Bürgergeld bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. In diesem Fall ist die Grundsicherung meist das höhere und passendere Instrument, da sie auch Heizkosten abdeckt.
Wird mein Vermögen beim Wohngeld berücksichtigt?
Grundsätzlich ja, aber in einem sehr großzügigen Rahmen. Vermögen bis zu einer bestimmten Grenze (pro Person ca. 60.000 Euro, +30.000 € je weitere Person im Haushalt) bleibt unberücksichtigt.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Wohngeldantrags?
Die Dauer variiert stark nach Bundesland und Behörde. Üblich sind 4–8 Wochen. Tipp: Vollständige Unterlagen einreichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Fazit
Mit 1500 Euro Rente ist Wohngeld grundsätzlich möglich – ein Anspruch hängt aber von der individuellen Wohnsituation ab. Entscheidend sind dabei Kaltmiete, Wohnort und die genaue Höhe des anrechenbaren Einkommens. Rentnerinnen und Rentner sollten sich nicht von Durchschnittswerten abschrecken lassen, sondern das Wohngeld prüfen und aktiv beantragen. Das kann die monatliche Rente spürbar aufbessern und die Wohnkostenbelastung senken.