Auch im September 2025 bringt das Thema gesetzliche Rente für Millionen Rentner und angehende Ruheständler zahlreiche wichtige Änderungen und Neuerungen mit sich. Von der aktuellen Rentenerhöhung über den Rentenzuschlag, steuerliche Fristen bis hin zu spezifischen Terminen für die Auszahlung – viele Details sollten sorgfältig beachtet werden, um kein Geld zu verschenken und weiterhin den Überblick zu behalten.
In diesem Expertenartikel fassen wir alle relevanten Fakten und Tipps zusammen: Was ändert sich konkret im September 2025 für Rentner? Welche Fristen sind wichtig? Und worauf müssen (angehende) Rentner jetzt besonders achten?
Rentenauszahlung September 2025: Wichtige Termine und Details
Die Auszahlung der gesetzlichen Rente erfolgt grundsätzlich am letzten Bankarbeitstag des Monats. Für September 2025 ist Auszahlungstag Dienstag, der 30.09.2025. Sollte dieser Tag durch ein Wochenende oder einen Feiertag beeinflusst sein, erfolgt die Auszahlung am letzten vorhergehenden Werktag. Die monatliche Überweisung ist wie immer sicher durch die Deutsche Rentenversicherung und die Banken organisiert.
Wer die Rente vorschüssig erhält, bekommt die Zahlung bereits Ende August, am Freitag, den 29.08.2025 für September. Für Rentner, die erst im Laufe des Monats erstmals eine Rentenzahlung erhalten, kann sich der Auszahlungstermin leicht verschieben.
Rentenerhöhung Juli 2025: Auswirkungen im September
Die Rentenerhöhung 2025 wurde zum 1. Juli umgesetzt. Rentner erhalten seitdem 3,74 % mehr Rente – der aktuelle Rentenwert liegt nun bundesweit bei 40,79 Euro pro Rentenpunkt. Die vollständige Auszahlung des neuen Betrags kann sich je nach Zahlungsmodus und Pflegeversicherungsbeiträgen bis August oder September verzögern, da im Juli rückwirkend erhöhte Pflegeversicherungsbeiträge eingezogen wurden. Ab September landet bei den meisten die endgültig erhöhte Rente auf dem Konto.
Beispiel:
Wer bislang eine Rente von 1.500 Euro brutto bezog, erhält seit Juli etwa 1.556 Euro brutto. Im Juli und August wurde einmalig der höhere Pflegeversicherungsbeitrag für das gesamte Halbjahr verrechnet – ab September erfolgt die Auszahlung wie gewohnt ohne zusätzliche Abzüge, und die Rentenerhöhung kommt vollständig an.
Rentenzuschlag: Zahlung im September und Integration ab Dezember 2025
Auch im September 2025 erhalten bestimmte Gruppen von Erwerbsminderungsrentnern einen Rentenzuschlag. Anspruchsberechtigt sind unter anderem diejenigen, deren Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 lag und deren Rente am 30. Juni 2024 bestand. Die Auszahlung erfolgte im September 2025 sowie weiter – als separate Zahlung – zwischen dem 10. und 20. eines Monats. Der Zuschlag beträgt bis zu 7,5% der Nettorente und kann mehrere Dutzend Euro monatlich ausmachen.
Wichtig:
Die Zahlung als gesonderter Zuschlag gilt nur bis November 2025. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann als fester Bestandteil in die reguläre Monatsrente integriert und nicht mehr separat ausgewiesen. Wer den Zuschlag erhält, sollte deshalb ab Herbst 2025 besonders aufmerksam die Kontoauszüge und Bescheide kontrollieren.
Neue Renteneintritte im September 2025
Ab September 2025 gibt es, wie jedes Jahr, für bestimmte Jahrgänge die erstmalige Möglichkeit, regulär oder vorzeitig in Rente zu gehen:
- Regelaltersrente: In diesem Jahr betrifft das vorrangig die Jahrgänge 1959. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Erfüllung der Mindestversicherungszeit können diese Versicherten nun eine Altersrente erhalten. Und zwar können die Geburtsjahrgänge vom 02.06.1959 bis 01.07.1959 mit 66 Jahren und 2 Monaten in Rente ohne Abschlag gehen.
- Altersrente für langjährig Versicherte: Wer die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt und 1962 geboren wurde, kann ab September 2025 vorzeitig und mit Abschlägen in Rente gehen. Die Geburtsjahrgänge vom 02.08.1962 bis 01.09.1962 können mit 63 Jahren und 13,2 Prozent Abschlag in Rente gehen.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Versicherte mit 45 Beitragsjahren und entsprechendem Geburtsdatum vom 02.02.1961 bis 01.03.1961 können mit 64 Jahren und 6 Monaten vorzeitig in Rente gehen – ohne Abschläge.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 50, die (einschließlich) zwischen dem 02.10.1963 und 01.11.1963 geboren sind, können mit 61 Jahren und 10 Monaten mit 10,8 Prozent Abschlag im September 2025 in Rente gehen
Tipp: Jede Form des Renteneintritts erfordert einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Rentenversicherung gibt auf ihrer Website und telefonisch jederzeit Auskunft zu individuellen Berechnungen.
Steuererklärung für Rentner: Fristen im September 2025
Wer als Rentner zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, musste für das Steuerjahr 2024 die Steuererklärung spätestens am 31. Juli 2025 einreichen. Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt hat, hat mehr Zeit, und zwar bis zum 2. Juni 2026. Also: sofort handeln, falls die Frist versäumt wurde. Sofort im September die Steuererklärung beim Finanzamt einreichen – oder einen Steuerberater beauftragen!
Freiwillige Steuererklärungen für Vorjahre sind weiterhin bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Rentner, die Grundrente beziehen, sind meist nicht zur Steuererklärung verpflichtet, können sie aber freiwillig machen, um eventuelle Nachzahlungen oder Korrekturen zu erhalten.
Pflegeversicherung 2025: Beitragsanpassung und Auswirkungen
Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist zum Jahresbeginn 2025 um 0,2 Prozentpunkte gestiegen. Für Rentner heißt das: Der Pflegebeitrag liegt seit Januar bei 3,6% statt 3,4% der Bruttorente. Da viele Rentner die Beiträge im ersten Halbjahr noch mit dem alten Satz gezahlt haben, wurde der rückwirkend entstandene Mehrbetrag im Juli und August 2025 gesammelt abgezogen. Ab September erfolgt der korrekte Abzug – die monatlichen Belastungen sind wieder kalkulierbar.
Wichtige praktische Tipps für (angehende) Rentner im September 2025
- Zahlung kontrollieren: Prüfe ab dem 30. September (bzw. 29. August), ob die Rentenzahlung korrekt auf dem Konto eingegangen ist.
- Steuerfristen im Blick: Wer steuerpflichtig ist, sollte sofort handeln und die Steuererklärung abgeben oder sich Unterstützung beim Steuerberater holen holen.
- Bescheide und Kontoauszug prüfen: Im Zusammenhang mit Rentenzuschlag, Pflegeversicherungsbeitrag und Rentenerhöhung auf genaue Angaben achten.
- Renteneintritt vorbereiten: Frühzeitig alle nötigen Unterlagen bei der Rentenversicherung einreichen – Beratung telefonisch oder online in Anspruch nehmen.
FAQ – Häufige Fragen zu Änderungen im September 2025
Wann kommt meine Rente für September 2025?
Die Auszahlung erfolgt am letzten Bankarbeitstag des Monats, für September voraussichtlich am 30.09.2025. Bei Vorschusszahlung bereits Ende August (29.08.2025).
Wann wird der Rentenzuschlag integriert?
Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag als Bestandteil der regulären Monatsrente ausgezahlt – eine gesonderte Zahlung gibt es dann nicht mehr.
Wie hoch war die Rentenerhöhung 2025?
Zum 1. Juli 2025 beträgt sie 3,74% – der Rentenwert liegt nun bei 40,79 Euro und gilt bundesweit einheitlich.
Wer muss als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Alle Rentner, die steuerpflichtiges Einkommen über den Grundfreibetrag erhalten, müssen bis 31.07.2025 für das Steuerjahr 2024 die Erklärung abgeben.
Zusammenfassung: September 2025 bringt Neuerungen für Rentner
Der September 2025 bringt hinsichtlich der Rente einige Neuerungen. Die endgültige Umsetzung der Rentenerhöhung, die Integration des Rentenzuschlags zum Jahresende und klare Fristen sollten auf der Agenda eines jeden Rentners stehen. Wer alle Termine und Neuerungen kennt, bleibt finanziell und organisatorisch auf dem neuesten Stand und kann Ansprüche sichern und Nachzahlungen vermeiden.