Immer mehr Menschen geraten in Deutschland in finanzielle Engpässe, egal ob Arbeitnehmer, Rentner oder Bezieher von Grundsicherung oder Bürgergeld. Hohe Lebenshaltungskosten, steigende Mieten und die Inflation belasten Haushalte massiv. Gerät dann auch noch ein Girokonto in den Fokus von Gläubigern, droht schnell eine Kontopfändung. In solchen Fällen bietet das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einen wirksamen Schutz – es sichert, dass Betroffene trotz Pfändung weiter über einen Grundbetrag an Geld verfügen können.
Doch eine häufige Frage in der Schuldnerberatung lautet: Kann man ein Girokonto auch dann in ein P-Konto umwandeln, wenn es bereits im Minus ist? Genau damit beschäftigen wir uns in diesem Artikel.
Was ist ein P-Konto?
Ein P-Konto ist ein spezielles Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz. Es garantiert Schuldnern den Zugriff auf einen monatlichen Freibetrag, der gesetzlich festgelegt ist.
- Grundfreibetrag 2025: 1.555 € pro Monat
- Erhöhungen möglich bei Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen
- Jede Bank in Deutschland ist verpflichtet, ein bestehendes Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln
Der Vorteil: Auch wenn Gläubiger eine Pfändung beim Konto eingetragen haben, bleibt dieser Freibetrag unangetastet.
P-Konto trotz Minus: Geht das?
Die gute Nachricht: Ja, auch ein Konto im Minus kann in ein P-Konto umgewandelt werden.
Hintergrund
- Die Umwandlungspflicht der Bank gilt unabhängig davon, ob das Konto im Soll (= überzogen) oder im Haben (= Guthaben) steht.
- Banken dürfen eine Umwandlung in ein P-Konto nicht verweigern, nur weil das Konto im Minus ist.Aber: Einschränkungen
- Der Pfändungsschutz greift bei Guthaben, nicht bei negativen Kontoständen.
- Bei einem überzogenen Konto gilt der festgelegte Freibetrag erst ab neuen Geldeingängen (z. B. Gehalt, Bürgergeld, Rente).
- Das bedeutet: Eingänge über dem Freibetrag können trotzdem an Gläubiger oder die Bank gehen.
Typischer Ablauf bei Umwandlung ins P-Konto
- Antrag stellen: Der Kunde beantragt bei seiner Bank schriftlich oder mündlich, das Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.
- Frist: Die Bank muss innerhalb von vier Geschäftstagen umstellen.
- Freibetragsschutz: Ab diesem Zeitpunkt sind monatliche Eingänge automatisch bis zum Freibetrag geschützt.
- Kontoführung im Minus: Wenn das Konto schon im Dispo hängt oder im Plus des Überziehungskredits ist, wirken die Schutzbeträge erst bei den kommenden Zahlungen.
Vorteile: Warum Betroffene vom P-Konto profitieren
- Existenzieller Schutz: Sicherung von Einkommen für Miete, Lebensmittel, Krankenversicherung.
- Rechtsanspruch: Jeder Kontoinhaber kann sein Girokonto umstellen.
- Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Stromsperre: Der Basisschutz verhindert, dass existenzwichtige Zahlungen blockiert werden.
- Familienfreundlich: Freibetrag kann durch Bescheinigungen eines Rechtsanwalts, Sozialamts oder Schuldnerberaters erhöht werden.
Nachteile und Risiken
- Kein normales Girokonto mehr: Kreditkarten oder Dispo fallen in der Regel weg.
- Negative Schufa-Einträge: Ein P-Konto kann sich negativ auf die Kreditwürdigkeit auswirken.
- Gebühren: Manche Banken erheben für die Kontoführung Zusatzgebühren, obwohl der BGH enge Grenzen gesetzt hat.
- Kontosperrung bei Überziehung: Wenn das Konto tief im Minus ist, kann die Bank es letztlich kündigen.
Praktische Tipps 2025
- Frühzeitig reagieren: Wer Pfändungen erwartet, sollte die Umwandlung ins P-Konto sofort beantragen.
- Bescheinigungen besorgen: Für erhöhte Freibeträge beim P-Konto (Kinder, Unterhalt, Sozialleistungen) rechtzeitig Nachweise einreichen.
- Geldeingänge planen: Sozialleistungen oder Löhne möglichst auf ein geschütztes Konto leiten lassen.
- Kontowechsel prüfen: Wenn das alte Konto dauerhaft gesperrt bleibt, kann ein neues Basiskonto bei einer anderen Bank sinnvoller sein.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann die Bank die Umwandlung verweigern, wenn mein Konto überzogen ist?
Nein, die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihr Konto – auch im Minus – in ein P-Konto umzuwandeln.
Bekomme ich sofort Zugriff auf Geld, wenn mein Konto im Minus ist?
Nein, der Schutz wirkt nur für neue Einkünfte ab Umwandlungsdatum. Guthaben wird ab dem Freibetrag geschützt, das Minus bleibt bestehen.
Verliere ich meinen Dispo durch die Umwandlung?
Ja, in den meisten Fällen entfällt der Dispo, da Banken kein weiteres Kreditrisiko eingehen.
Wie hoch ist der Pfändungs-Freibetrag 2025?
Der monatliche Grundfreibetrag liegt bei 1.555 €. Er kann erhöht werden, wenn Kinder oder Unterhaltspflichten bestehen.
Zusammenfassung: P-Konto als Rettungsanker – auch im Minus möglich
Auch wenn ein Girokonto im Minus ist, haben Schuldner das Recht, es in ein P-Konto umzuwandeln. Wichtig ist aber zu wissen: Der Pfändungsschutz greift nur für neue Geldeingänge, nicht für bestehende Überziehungen. Trotzdem ist die Umwandlung ein entscheidender Schritt, um die finanzielle Existenz zu sichern und laufende Kosten wie Miete oder Lebensmittelzahlungen abzusichern.
Wer betroffen ist, sollte nicht abwarten, sondern sofort handeln – und sich professionelle Unterstützung bei Schuldnerberatungen oder Anwälten suchen, um den Freibetrag des P-Kontos optimal auszuschöpfen.