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Bürgergeld und Umzug: Regeln, Fakten, Zuschüsse!

Wenn die alte Wohnung zu teuer wird, die Familie wächst oder ein Neustart dringend nötig ist, kommt schnell die Angst vor dem Papierkram und den Kosten. Wer übernimmt die Kaution? Zahlt das Jobcenter den Umzug? Und was passiert, wenn die neue Miete höher ist als erlaubt? 👉 Wir zeigen dir auf Büger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., welche Rechte du hast, welche Zuschüsse möglich sind – und wie dein Umzug trotz Bürgergeld stressfrei gelingt.

Ein Umzug ist oft mit Hoffnungen, aber auch mit vielen Fragen verbunden – insbesondere dann, wenn man Bürgergeld (Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende) bezieht. Wer Leistungen nach dem SGB II erhält, muss bei einem Wohnungswechsel besondere Vorgaben beachten, da das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung nur in einem gewissen Rahmen übernimmt. In diesem Artikel erfährst du, wann ein Umzug mit Bürgergeld erlaubt ist, wann eine Genehmigung notwendig wird und welche Kosten übernommen werden können.

Grundsatz: Freiheit des Wohnorts – aber mit Regeln

Zunächst gilt: Auch als Bürgergeld-Bezieher:in darfst du grundsätzlich umziehen. Niemand wird gezwungen, in einer bestimmten Wohnung zu bleiben. Allerdings knüpft das Jobcenter die Übernahme der Kosten an klare Voraussetzungen. Wer ohne Absprache umzieht, muss riskieren, dass Miete oder Umzugskosten nicht oder nur teilweise anerkannt werden.

Wann ist ein Umzug mit Bürgergeld „notwendig“?

Das Jobcenter unterscheidet zwischen notwendigen und nicht notwendigen Umzügen. Notwendig ist ein Wohnungswechsel zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Die Wohnung ist zu teuer oder zu groß im Vergleich zu den örtlichen Mietobergrenzen.
  • Der/die Bürgergeld-Empfänger:in muss aus gesundheitlichen Gründen umziehen (z. B. wegen Barrierefreiheit oder Schimmelbefall).
  • Familienzuwachs oder Trennung machen einen Wohnungswechsel erforderlich.
  • Die Wohnung ist aus wichtigen sozialen Gründen unzumutbar (z. B. eskalierte Nachbarschaftskonflikte, Gewalt, enge Wohnverhältnisse).
  • Ein Umzug erleichtert die Arbeitsaufnahme (z. B. kürzerer Weg zur neuen Arbeitsstelle).

In solchen Fällen wird das Jobcenter den Umzug in der Regel genehmigen und gewisse Kosten übernehmen.

Wann ist ein Umzug „nicht notwendig“?

Entscheidet man sich aus rein persönlichen Gründen für einen Umzug (z. B. schönerer Stadtteil, größere Terrasse), liegt kein notwendiger Umzug vor. In diesem Fall kann das Jobcenter zwar die Miete anerkennen – aber nur, wenn sie angemessen ist. Umzugs- und Kautionskosten werden in solchen Fällen normalerweise nicht übernommen.

Genehmigung durch das Jobcenter

Vor jedem geplanten Umzug sollte unbedingt ein Antrag beim Jobcenter gestellt werden. Dort prüft man:

  • Ist der Umzug erforderlich bzw. notwendig?
  • Ist die neue Miete angemessen? (abhängig von den Mietobergrenzen der jeweiligen Kommune)
  • Welche Nebenkosten sind akzeptabel?

Ohne vorherige Zustimmung riskiert man, dass nur die alte, vom Jobcenter anerkannte Miete weitergezahlt wird – auch wenn die neue Wohnung teurer ist.

Kostenübernahme beim Umzug

Je nach Situation können Bürgergeld-Beziehende verschiedene finanzielle Hilfen beantragen:

  • Mietkaution oder Genossenschaftsanteile: Können als Darlehen übernommen werden.
  • Umzugskosten: Speditionskosten oder Mietwagen werden bei genehmigten Umzügen übernommen, wenn sie nachweislich erforderlich sind. Auch Kosten für Umzugshelfer (in angemessenem Rahmen) können erstattet werden.
  • Doppelte Mietzahlungen: Wenn ein nahtloser Übergang nicht möglich ist, kann das Jobcenter vorübergehend zwei Mieten zahlen.
  • Erstausstattung der Wohnung: Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. nach Trennung oder bei erstmaligem Auszug) gibt es Zuschüsse für Möbel, Elektrogeräte und Haushaltsgegenstände.

Mietobergrenze – wie teuer darf die neue Wohnung sein?

Entscheidend ist die Angemessenheit der Miete. Jede Kommune legt fest, wie hoch die Bruttokaltmiete für eine Person oder eine Familie maximal sein darf. Die Angemessenheit hängt ab von:

  • der Personenanzahl im Haushalt
  • den örtlichen Mietspiegeln
  • regional unterschiedlichen Heiz- und Nebenkosten

Liegt die neue Miete über der zulässigen Obergrenze, wird das Jobcenter die Kosten nur teilweise anerkennen – die Differenz muss man dann selbst zahlen.

Sonderfälle: Umzug in eine andere Stadt

Wer Bürgergeld bezieht und in einen anderen Landkreis oder eine andere Stadt umzieht, muss besonders genau hinsehen. Das neue Jobcenter muss dem Umzug zustimmen. Allerdings gilt auch hier: Ein notwendiger Umzug darf nicht verhindert werden. Wichtig ist, sich frühzeitig mit beiden Jobcentern in Verbindung zu setzen, damit ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist.

Tipps für Bürgergeld-Beziehende bei Umzug

  • Vorher alles schriftlich beantragen – keine Zusagen am Telefon verlassen!
  • Kostenangebote einholen (z. B. bei Umzugsunternehmen oder Transportvermietungen).
  • Mietangebot einreichen, bevor der Mietvertrag unterschrieben wird.
  • Fristen beachten: Umzugskosten werden nur vor Vertragsabschluss anerkannt.
  • Alle Belege aufheben, um Erstattungen nachweisen zu können.

Zusammenfassung: Umzug mit Bürgergeld – möglich, aber gut planen!

Ein Umzug während des Bezugs von Bürgergeld ist keineswegs ausgeschlossen – er erfordert jedoch eine gute Vorbereitung und die rechtzeitige Einbindung des Jobcenters. Wer frühzeitig einen Antrag stellt, Mietangebote prüft und sich die Zustimmung des Jobcenters einholt, kann unnötige Probleme und finanzielle Verluste vermeiden.

So gilt: Mit guter Planung und der Beachtung gesetzlicher Regeln kann der Wechsel in ein neues Zuhause auch im Bürgergeld-Bezug reibungslos funktionieren.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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