Arbeitslosigkeit und Rente: Ein Überblick
Arbeitslosigkeit ist in vielen Erwerbsbiografien keine Ausnahme. Für die spätere Altersrente entscheidet sich in dieser Zeit vor allem an zwei Punkten:
- Entgeltpunkte – sie entstehen, wenn Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden.
- Wartezeiten – sie sind Voraussetzung, um bestimmte Rentenarten wie die Altersrente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen zu können.
Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 40,79 Euro pro Entgeltpunkt. Das bedeutet: Jeder angesammelte Entgeltpunkt steigert die monatliche Rente um exakt diesen Betrag.
Pflichtbeiträge während des Arbeitslosengeld-I-Bezugs
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld I (ALG I) zahlt die Bundesagentur für Arbeit Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
- Diese Beiträge werden auf Basis von 80% des letzten beitragspflichtigen Bruttoeinkommens berechnet.
- Arbeitnehmer:innen sammeln dadurch Entgeltpunkte, wenn auch oft weniger als bei einem vollen Arbeitslohn.
👉 Beispiel: Wer vor der Arbeitslosigkeit ein Bruttoeinkommen in Höhe des Durchschnittsverdienstes hatte, erhält auch während des Bezugs von ALG I ungefähr 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr.
Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) und Rente
Anders sieht es beim Bezug von Bürgergeld (früher ALG II bzw. Hartz IV) aus:
- Hier werden keine Rentenversicherungsbeiträge mehr gezahlt.
- Das bedeutet: Es entstehen keine neuen Entgeltpunkte und damit auch kein unmittelbarer Anstieg der Rente.
- Allerdings können Zeiten des Bezugs weiter für bestimmte Wartezeiten angerechnet werden (zum Beispiel für die 35-jährige Wartezeit bei der Altersrente für langjährig Versicherte).
Wartezeiten: Warum sie entscheidend sind
Die Erfüllung von Wartezeiten entscheidet darüber, ob man bestimmte Rentenarten überhaupt nutzen kann. Besonders relevant:
- 35 Jahre Wartezeit (langjährig Versicherte): Arbeitslosigkeitszeiten können mitzählen.
- 45 Jahre Wartezeit (besonders langjährig Versicherte): Auch Zeiten von ALG I können berücksichtigt werden – Bürgergeldzeiten dagegen in der Regel nicht.
Dadurch können Arbeitslosigkeitszeiten trotz fehlender Entgeltpunkte indirekt rentensteigernd wirken, weil sie Ansprüche sichern, die ansonsten verloren gingen.
Wer wissen möchte, wie viele Versicherungszeiten bisher anerkannt sind und ob Arbeitslosigkeitszeiten korrekt zugeordnet wurden, kann dies unter anderem im Versichertenbericht der Deutschen Rentenversicherung nachsehen. Der jährlich veröffentlichte Versichertenbericht gibt zudem Einblick in die aktuelle Entwicklung der Rentenversicherung und liefert verlässliche Hintergrundinformationen.
Wie stark sinkt die Rente durch Arbeitslosigkeit wirklich?
Eine längere Arbeitslosigkeit bedeutet meist, dass weniger Entgeltpunkte aufgebaut werden.
- Bei kurzer Arbeitslosigkeit, besonders während ALG-I-Bezugs, bleibt die Auswirkung auf die spätere Rente meistens moderat.
- Längere Phasen mit Bürgergeld-Bezug wirken sich stärker aus, da in dieser Zeit die Rente nicht erhöht wird.
Wichtiger Ausgleich: Da Arbeitslosigkeitszeiten für Wartezeiten anerkannt werden, ermöglichen sie vielen dennoch den Zugang zur früheren Altersrente.
Experten-Tipp: Frühzeitig Vorsorge prüfen
- Lassen Sie sich vom Deutschen Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft erstellen, um die bisher angerechneten Zeiten überprüfen zu können.
- Überlegen Sie, ob eine private Altersvorsorge oder betriebliche Zusatzrente sinnvoll ist, um mögliche Lücken auszugleichen.
- Halten Sie Ihre Versicherungszeiten lückenlos dokumentiert, damit keine Zeiten verloren gehen.
FAQ: Häufige Fragen zur Arbeitslosigkeit und Rente
Zählt Arbeitslosengeld I für die Rente?
Ja, während ALG I werden Pflichtbeiträge gezahlt, die Entgeltpunkte bringen.
Zählt Bürgergeld für die Rente?
Nein, Bürgergeldzeiten schaffen keine Entgeltpunkte, zählen aber für bestimmte Wartezeiten.
Kann Arbeitslosigkeit die 45 Jahre für die Rente mit 63 erfüllen?
Nur Zeiten mit ALG I können mitzählen, Bürgergeldzeiten meist nicht.
Wie viel bringt ein Entgeltpunkt ab Juli 2025?
Ein Entgeltpunkt erhöht die Monatsrente um 40,79 Euro brutto.
Fazit: Arbeitslosigkeit ist kein automatisches Renten-Aus
Arbeitslosigkeit bedeutet nicht zwangsläufig einen starken Rentenverlust. Die konkreten Auswirkungen hängen davon ab, ob Pflichtbeiträge gezahlt werden und für welche Wartezeiten die Zeiten zählen. Besonders wichtig sind längere Phasen mit Bürgergeld, da hier keine Entgeltpunkte aufgebaut werden. Dennoch gilt: Arbeitslosigkeitszeiten können die Chance sichern, vorzeitig in Rente gehen zu können. Wer Klarheit über die eigene Situation möchte, sollte frühzeitig die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung prüfen.