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Rente 2025: Wer im Herbst und Winter in Rente gehen kann – nach Rentenarten erklärt

Das Jahr 2025 bringt für viele Versicherte den lang ersehnten Ruhestand. Doch der Renteneintritt ist komplex: Je nach Geburtsjahr, Monat und Rentenart gelten unterschiedliche Altersgrenzen und Abschläge. Vor allem die gestaffelte Anhebung des Rentenalters stellt viele vor Fragen. Dieser Artikel auf dem Nachrichtenmagazin Bürger & Geld des Vereins Für soziales Leben e.V. bietet einen umfassenden Überblick darüber, wer 2025 regulär, vorzeitig oder mit besonderen Voraussetzungen in Rente gehen kann – inklusive übersichtlicher Tabellen zu den wichtigsten Jahrgängen und Monatsdaten.

In Rente gehen 2025: September, Oktober, November, Dezember

Das Jahr 2025 ist für viele Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung das entscheidende Jahr für ihren Renteneintritt. Wer darf im September, Oktober, November oder Dezember 2025 in Rente gehen – und bei welcher Rentenart? Dieser Artikel bietet einen präzisen Überblick, gestützt auf Geburtsdaten und aktuelle gesetzliche Rentenregelungen.

Regelaltersrente: Herbst und Winter 2025

Die Regelaltersgrenze liegt für den Jahrgang 1959 bei 66 Jahren und 2 Monaten. Maßgeblich ist der individuelle Geburtsmonat:

RentenbeginnGeburtsdatumJahrgangEintrittsalterRentenart
September01.07.1959195966 Jahre, 2 MonateRegelaltersrente
Oktober01.08.1959195966 Jahre, 2 MonateRegelaltersrente
November01.09.1959195966 Jahre, 2 MonateRegelaltersrente
Dezember01.10.1959195966 Jahre, 2 MonateRegelaltersrente

Alle ab dem 2. Oktober 1959 geboren wurden, können erst ab Januar 2026 regulär in Rente gehen.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte (mind. 45 Jahre)

Wer mindestens 45 Versicherungsjahre hat, kann vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Für die Monate im Herbst und Winter gilt:

RentenbeginnGeburtsdatumJahrgangEintrittsalterRentenart
September01.05.1961196164 Jahre, 6 MonateBes. langjährig
Oktober01.06.1961196164 Jahre, 6 MonateBes. langjährig
November01.07.1961196164 Jahre, 6 MonateBes. langjährig
Dezember01.08.1961196164 Jahre, 6 MonateBes. langjährig

Für alle, die nach dem 1. August 1961 geboren sind, gilt der reguläre Beginn ab 2026.

Altersrente für langjährig Versicherte (mind. 35 Jahre)

Rente mit 63 gibt es weiterhin für langjährig Versicherte, allerdings mit Abschlägen. Im Spätsommer und Herbst 2025:

RentenbeginnGeburtsdatumJahrgangEintrittsalterAbschlagRentenart
September01.12.1961196163 Jahreca. 12,6%Langjährig
Oktober01.01.1962196263 Jahreca. 13,2%Langjährig
November01.02.1962196263 Jahreca. 13,2%Langjährig
Dezember01.03.1962196263 Jahreca. 13,2%Langjährig

Für die Altersrente für langjährig Versicherte ist der Geburtsstichtag entscheidend. Wer davor Geburtstag hat und 35 Beitragsjahre nachweist, kann auch mit Abschlag in Rente gehen.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Mit anerkanntem Grad der Behinderung (mind. GdB 50), 35 Beitragsjahren und Einhaltung der Altersgrenze:

RentenbeginnGeburtsdatumJahrgangEintrittsalterAbschlagRentenart
September01.05.1962196262 Jahre, 6 Monatebis 10,8%Schwerbeh.
Oktober01.06.1962196262 Jahre, 6 Monatebis 10,8%Schwerbeh.
November01.07.1962196262 Jahre, 6 Monatebis 10,8%Schwerbeh.
Dezember01.08.1962196262 Jahre, 6 Monatebis 10,8%Schwerbeh.

Rentenabschläge 2025: Überblick nach Rentenart und Geburtsjahr – mit Tabelle

Wer seine Altersrente vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze in Anspruch nimmt, muss lebenslange Abschläge hinnehmen. Diese Abschläge betragen generell 0,3% pro Monat, den die Rente früher beginnt – also 3,6% pro Jahr. Die genaue Höhe hängt von Jahreszahl und Rentenart ab.

Tabelle: Abschläge bei Frührente im Jahr 2025

RentenartGeburtsjahrRentenalterVorzeitiger BezugAbschlag (%)Beispiel: Rente 2.000 €Kürzung (€)
Altersrente für langjährig Versicherte19616342 Monate vorher12,62.000 → 1.748252
Altersrente für langjährig Versicherte19626344 Monate vorher13,22.000 → 1.736264
Rente mit Schwerbehinderung196162,6bis 36 Monatebis 10,82.000 → 1.784216
Rente für besonders langjährig Versich.ab 1960ab 64+4abschlagsfrei02.000 → 2.0000
Witwen-/Witwerrenteab 1960individuell10,8 max.2.000 → 1.784216

Hinweise:

  • Wer abschlagsfrei – z. B. nach 45 Versicherungsjahren – in Rente geht, hat keinerlei Rentenkürzungen hinzunehmen.
  • Die Abschläge werden lebenslang angerechnet und mindern die monatliche Rente dauerhaft.
  • Je früher der Rentenstart, desto höher der Abschlag. Beispiel: Bei Altersrente mit 63 (Jahrgang 1962) liegt der Abschlag bei 13,2 %, also rund 264 € weniger bei einer rechnerischen Rente von 2.000 € monatlich.

Rentenabschläge sollten vor dem Rentenantrag unbedingt individuell berechnet und im Beratungsgespräch geprüft werden – sie beeinflussen nicht nur das monatliche Einkommen, sondern auch die langfristige Altersvorsorge.

Fazit: Wer 2025 im Herbst und Winter in Rente gehen kann

2025 ist für alle, die im Juli bis Oktober 1959 geboren wurden, der reguläre Rentenbeginn möglich. Für besonders und langjährig Versicherte sowie schwerbehinderte Menschen öffnen sich je nach Versicherungsdauer und Geburtsmonat weitere Möglichkeiten auf vorzeitige Rente – teils aber mit Abschlägen. Ein genauer Blick auf Geburtsjahr und -monat ist für die Planung der eigenen Rente essenziell.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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