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Vorzeitige Rente für Schwerbehinderte ab 2026: Alle neuen Regeln und Abschläge – Tabelle & Tipps

Ab 2026 treten neue Regelungen zur vorzeitigen Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Kraft. Exklusiv auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erfahren Rentenbezieher hier alle Details zu Voraussetzungen, Abschlägen und Strategie für einen optimalen Renteneintritt.

Gesetzliche Änderungen ab 2026

Zum 1. Januar 2026 endet die Vertrauensschutzregelung (§ 236a SGB VI) für die vorzeitige Altersrente schwerbehinderter Menschen. Die Reform betrifft alle ab 1964 Geborenen und hebt das abschlagsfreie Rentenalter von bislang 63 Jahren auf 65 Jahre an. Ein Renteneintritt vor dem 62. Lebensjahr ist ab 2026 nicht mehr möglich.

  • Für Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt:
    • Abschlagsfreie Rente frühestens ab 65 Jahren
    • Vorzeitige Rente ab 62 Jahre, aber mit dauerhaften Abschlägen
    • 35 Versicherungsjahre sind Pflicht
    • Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50 notwendig

Abschläge: Vorzeitige Rente mit Minderung

Der Rentenabschlag beträgt 0,3 % pro Monat, den die Rente vor Erreichen der abschlagsfreien Altersgrenze (65 Jahre) bezogen wird. Bei maximaler Vorziehung von 36 Monaten ergibt sich ein dauerhafter Abschlag von 10,8 %. Die Minderung bleibt unabhängig davon bestehen, ob später die Regelaltersgrenze erreicht wird.

Vorzeitiger RentenbeginnAbschlag pro MonatMaximaler AbschlagAbschlagsfreie Rente
62 Jahre0,3 %10,8 %ab 65 Jahre
63 Jahre0,3 %7,2 %ab 65 Jahre
64 Jahre0,3 %3,6 %ab 65 Jahre

Jahrgänge 1961 bis 1964: Letzte Stufen der Anhebung

Die Altersgrenzen steigen ab Geburtsjahrgang 1961 in Zwei-Monats-Schritten. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 sind die neuen Grenzen endgültig festgelegt:

  • Jahrgang 1961: abschlagsfreie Rente ab 64 Jahre + 4 Monate
  • Jahrgang 1962: abschlagsfreie Rente ab 64 Jahre + 6 Monate
  • Jahrgang 1963: abschlagsfreie Rente ab 64 Jahre + 8 Monate
  • Jahrgang 1964: abschlagsfreie Rente ab 65 Jahre

Wer ist betroffen?

  • Für alle ab 1964 Geborenen gelten die neuen strengeren Regeln ohne Vertrauensschutz.
  • Vor 1964 Geborene profitieren von Übergangsregelungen und können früher sowie mit geringeren Abschlägen in Rente gehen.

Voraussetzungen für die spezielle Altersrente

  • Nachweis eines Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
  • Mindestens 35 Beitragsjahre/Versicherungsjahre
  • Erfüllung der Altersgrenze: vorzeitige Rente mit Abschlag ab 62 Jahren, abschlagsfreie Rente ab 65 Jahren
  • Beantragung bei der Deutschen Rentenversicherung

Tipps: Abschläge ausgleichen

  • Ausgleichszahlung: Es ist möglich, Abschläge durch freiwillige Beitragszahlung auszugleichen – eine Beratung empfiehlt sich.
  • Teilrente: Wem ein kompletter Renteneintritt zu hohe Einbußen bringt, kann die Option der Teilrente und Hinzuverdienst prüfen.
  • Rechtzeitig Beratung suchen: Vor allem bei komplexen Voraussetzungen und laufender Erwerbstätigkeit empfiehlt sich ein Gespräch mit einem geprüften Rentenberater.

FAQ

Wie hoch ist der Abschlag bei vorzeitigem Renteneintritt für schwerbehinderte Menschen?

Pro Monat beträgt der Abschlag 0,3 %. Bei maximaler vorzeitiger Inanspruchnahme ab 62 Jahren summiert sich das auf 10,8 % Abschlag dauerhaft.

Kann vor 62 Jahren noch in Rente gegangen werden?

Ab 2026 nicht mehr. Ältere Jahrgänge behalten noch einen Vertrauensschutz, ab dem Jahrgang 1964 ist die Grenze bei 62 Jahren fix.

Kann ich Abschläge ausgleichen?

Ja, durch freiwillige Zusatzzahlungen in die Rentenkasse oder Teilrente können finanzielle Verluste reduziert werden.

Muss der Schwerbehindertenausweis vorliegen?

Wer nur 30 oder 40 hat, sollte noch vor 2026 einen Überprüfungsantrag beim Versorgungsamt stellen, um ggf. von den alten Regelungen zu profitieren.

Was ist bei GdB 30 oder 40 zu beachten?

Wer nur 30 oder 40 hat, sollte noch vor 2026 einen Überprüfungsantrag beim Versorgungsamt stellen, um ggf. von den alten Regelungen zu profitieren.

Fazit

Im Zuge der gesetzlichen Rentenreform werden die Bedingungen für die Altersrente bei Schwerbehinderung ab 2026 deutlich strenger und finanziell nachteiliger für Betroffene ab dem Geburtsjahrgang 1964. Ein früherer Renteneintritt ist zwar möglich, führt aber zu dauerhaften Abschlägen. Eine fundierte Beratung – zum Beispiel über Ausgleichszahlungen oder Teilrente – ist daher unerlässlich, um individuelle Vorteile zu sichern und finanzielle Einbußen zu minimieren.

Redakteur

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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