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Wie wenig darf ich verdienen, um nur die Mindestrente zu bekommen? Alle Grenzwerte 2025

Der umfassende Ratgeber, exklusiv auf Bürger & Geld – dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.: Wer bekommt die Mindestrente (bzw. Grundrente) in Deutschland, wie wird sie berechnet, und wie wenig muss man verdient haben? Fakten, Mindestgrenzen und Expertenantworten für Ihre Altersplanung – hier bei Bürger & Geld.

Einführung: Gibt es die Mindestrente in Deutschland?

Die Mindestrente existiert in Deutschland nicht direkt, sondern wird im Volksmund oft mit der sogenannten Grundrente verwechselt. Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente, den Personen erhalten, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben. Wie wenig Einkommen ausreicht und wie der Anspruch auf die Grundrente berechnet wird, wird im Folgenden Expertenartikel ausführlich erläutert.

In Deutschland gibt es keine festgelegte, pauschale Mindestrente. Die gesetzliche Rente richtet sich stets nach den individuell erworbenen Rentenpunkten, die sich aus Gehalt und Beschäftigungsdauer zusammensetzen. Wer sehr wenig verdient hat, erhält entsprechend eine niedrige Rente. Um Altersarmut vorzubeugen, existiert seit 2021 die Grundrente als Zuschlag für bestimmte Personengruppen mit langjähriger Beitragszahlung bei unterdurchschnittlichem Einkommen. Die Grundrente wird oft als „Mindestrente“ bezeichnet, obwohl sie davon zu unterscheiden ist.

Voraussetzungen für die Grundrente

Um Anspruch auf die Grundrente zu haben, müssen drei Hauptkriterien erfüllt sein:

  • Beitragszeit von mindestens 33 Jahren (sogenannte Grundrentenzeiten, aus Pflichtbeiträgen, Kindererziehung oder Pflege, Berufsausbildung).
  • Durchschnittlicher Verdienst über das gesamte Berufsleben von mindestens 30 bis höchstens 80 Prozent des deutschen Durchschnittsverdiensts.
  • Auch Zeiten mit besonders niedrigem Verdienst (unter 30 Prozent des Durchschnitts) zählen für die 33 Jahre, werden aber nicht für die Berechnung des Zuschlags verwendet.

Zusätzlich darf das Gesamt-Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, da ansonsten der Grundrentenzuschlag reduziert wird.

Was sind Grundrentenzeiten?

Zu den Grundrentenzeiten zählen:

  • Pflichtbeitragszeiten aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
  • Zeiten der Kindererziehung (bis zu 10 Jahre pro Kind können anerkannt werden)
  • Pflege von Angehörigen
  • Pflichtbeiträge aus Selbstständigkeit, sofern versicherungspflichtig

Minijobs und freiwillige Beiträge können nur eingeschränkt zählen.

Berechnung der Einkommensgrenze: Wie wenig darf man verdient haben?

  • Mindesterwerb: Zeiten mit einem Bruttolohn unter 30 Prozent des Durchschnittsverdiensts (2025: ca. 1.262 € brutto/Monat) werden für die Zuschlagsberechnung nicht gezählt. Wer beispielsweise jahrelang in einer 450-Euro-Minijob-Beschäftigung gearbeitet hat, bekommt keinen Zuschlag – diese Zeit kann für die Gesamtlänge zählen, aber nicht für die Zuschlagsberechnung.
  • Höchster zulässiger Durchschnittsverdienst: Das durchschnittliche Einkommen im gesamten Berufsleben muss unter 80 Prozent des nationalen Durchschnitts liegen.

Für 2025 liegen die Schwellen bei:

  • 30 Prozent: ca. 1.262 € brutto/Monat oder 15.148 € brutto/Jahr
  • 80 Prozent: ca. 3.366 € brutto/Monat oder 40.493 € brutto/Jahr.

Beispiel: Niedrigster Verdienst für Grundrente

Wer 35 Jahre lang stets knapp über der 30-Prozent-Grenze verdient hat (also ca. 1.300 € brutto/Monat), kann Anspruch auf die Grundrente haben. Wer dauerhaft darunter lag, erhält keinen Zuschlag.

Wie hoch ist die Grundrente 2025?

Die Grundrente ist kein pauschaler Mindestbetrag, sondern wird individuell berechnet. Für das Jahr 2025 gilt:

  • Maximaler Grundrentenzuschlag: ca. 420 € brutto im Monat bei 35 Arbeitsjahren und etwa 30–80 Prozent des Durchschnittsverdienstes.
  • Durchschnittlicher Zuschlag: ca. 86–92 € brutto/Monat.
  • Ermittlung geschieht automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung; ein Antrag ist nicht nötig.

Die Gesamtrente kann also – je nach Vorleistung und Einkommen – teils auf rund 1.150 € brutto im Monat steigen (eigene Rente plus Zuschlag), bleibt aber oft unter diesem Wert.

Tabelle: Grundrente nach Jahren und Durchschnittsverdienst

Jährlicher Verdienst (Proz. v. Durchschnitt)Zuschlag bei 35 Jahren BeitragszeitGesamtrente (Bsp. Verkäuferin)
30% (min. Grenze, ca. 15.148 €/Jahr)bis zu 314 €ca. 1.160 € / Monat (inkl. Zuschlag)
60%bis zu 209 €ca. 1.110 €
80%0 € (kein Zuschlag)variiert
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Stand Januar 2025

Einkommensprüfung und Freibeträge 2025

  • Freibetrag für Alleinstehende: Bis zu 1.438 €/Monat keine Anrechnung auf den Grundrentenzuschlag; darüber erfolgt eine gestaffelte Anrechnung bis etwa 1.840 €/Monat.
  • Freibetrag für Paare: Bis zu 2.243 €/Monat.
  • Einkommensarten, die geprüft werden: Gesetzliche Rente, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Kapitalerträge, Mieteinnahmen etc..

So funktioniert die Berechnung der Grundrente

  • Entgeltpunkte (EP): Die Rente berechnet sich aus den gesammelten EP – ein EP entspricht einem durchschnittlichen Jahreseinkommen.
  • Liegt der Durchschnitt unter 0,8 EP/Jahr, wird er bis maximal verdoppelt (auch abhängig von der Versicherungsdauer). Der Zuschlag berechnet sich aus dem Unterschied zum Höchstwert für die maximal 35 Jahre.
  • Aktueller Rentenwert (2025): 40,79 € je EP.
  • Äquivalenzfaktor: Zuschlagwert wird mit Faktor 0,875 multipliziert.

Formel (bei 35 Jahren):Grundrentenzuschlag = (0,8EPeigene Durchschnitts-EP) × 0,875 × Jahre × 40,79 €

Wer bekommt keine Grundrente?

  • Wer weniger als 33 Jahre Pflichtbeiträge (inkl. Kindererziehung/Pflege) hat
  • Wer nur Minijobs ohne Sozialversicherung ausgeübt hat
  • Wer über den 80-Prozent-Durchschnitt verdient hat
  • Wer zusätzliches Einkommen oberhalb der Grenzwerte hat und dadurch keinen Zuschlag erhält.

Was tun, wenn die Rente trotzdem nicht reicht?

  • Anspruch auf Grundsicherung: Wer mit Grundrente und sonstigem Einkommen unter dem Existenzminimum (ca. 924 €/Monat in 2025) bleibt, kann zusätzlich Grundsicherungsleistungen beantragen.
  • Freibeträge bei Grundsicherung: Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, bekommt einen Freibetrag, der die eigenen Sozialleistungen erhöht.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Mindestrente und Grundrente

Gibt es eine gesetzliche Mindestrente?

Nein, nur die Grundrente als Zuschlag für langjährig Versicherte mit geringerem Einkommen.

Wer bekommt die Grundrente?

Alle, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten sowie einen durchschnittlichen Verdienst zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnitts erreicht haben.

Wie wenig muss ich verdient haben für die Grundrente?

Wenig, aber nie dauerhaft unter 30 Prozent des Durchschnittseinkommens (mind. etwa 1.262 €/Monat in 2025); unterhalb ist kein Zuschlag möglich.

Wie wird das Einkommen des Partners angerechnet?

Das gesamte Haushalts-Einkommen zählt, inklusive Rente, Kapitalerträgen, Mieteinnahmen; Vermögen (Haus, Erbanteil) bleibt unberücksichtigt.

Wie hoch ist die Grundrente maximal?

Ca. 420 € brutto monatlich zusätzlich zur normalen Rente, im Schnitt jedoch ca. 86–92 €.

Was passiert, wenn ich die Bedingungen knapp nicht erfülle?

Dann besteht ggf. Anspruch auf Grundsicherung oder Wohngeld; Freibeträge können die Sozialleistungen erhöhen.

Wer profitiert besonders von der Grundrente?

Vor allem Frauen, Teilzeitbeschäftigte, Geringverdiener sowie Menschen mit längeren Erziehungs- oder Pflegezeiten.

Fazit

Die Mindestrente gibt es als festen Betrag nicht, aber die Grundrente hilft langjährig Beschäftigten mit geringem Einkommen, die Altersarmut zu mildern. Wer einen durchschnittlichen Monatsverdienst zwischen ca. 1.262 € und 3.366 € über viele Jahre nachweisen kann und mindestens 33 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt war, hat Chancen auf die Grundrente und den damit verbundenen Zuschlag. Die tatsächliche Rente bleibt individuell unterschiedlich und oft niedriger als gewünscht – eine bedarfsorientierte Prüfung der Einkommenssituation ergänzt das System. Private Vorsorge bleibt deshalb trotz aller Verbesserungen weiterhin wichtig.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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