Hintergrund: Warum gibt es im September 300 Euro Mietzuschuss?
Der 300-Euro-Mietzuschuss im September 2025 ist Teil einer sozialpolitischen Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung. Er richtet sich an Wohngeldempfängerinnen und -empfänger, die durch steigende Mieten und Energiepreise besonders belastet sind. Die einmalige Sonderzahlung soll sicherstellen, dass einkommensschwache Haushalte ihren Wohnraum behalten können und kurzfristige Liquiditätsengpässe abfedern.
Insgesamt profitieren laut Bundeswohnministerium mehrere Hunderttausend Haushalte bundesweit. Die Auszahlung erfolgt automatisch zusammen mit dem regulären Wohngeld – ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
Was tun, wenn das Geld nicht überwiesen wird?
Viele Betroffene stehen im September vor einer dringenden Frage: Was kann ich tun, wenn der 300-Euro-Zuschuss nicht rechtzeitig kommt oder ganz ausbleibt?
Wohngeldzahlungen sind grundsätzlich zum Monatsanfang fällig. Bleiben die Gelder aus, sollten Sie sofort aktiv werden:
- Kontoauszüge prüfen – Manchmal erfolgt die Auszahlung zeitverzögert. Banken verbuchen Zahlungen oft zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
- Schriftliche Nachfrage stellen – Wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Wohngeldstelle und bitten Sie um eine Auszahlungsbestätigung.
- Nachweis sichern – Dokumentieren Sie Ihr Anliegen schriftlich oder per E-Mail, damit Fristen gewahrt bleiben.
- Soforthilfe erfragen – Bei Liquiditätsproblemen können Darlehen oder Vorschusszahlungen beantragt werden.
Häufige Gründe für Verzögerungen beim Wohngeld
Es gibt mehrere Ursachen, warum Wohngeld oder der 300-Euro-Mietzuschuss verspätet überwiesen werden:
- Hohe Antragslast: Durch die Sonderzahlung sind viele Wohngeldstellen überlastet.
- Banklaufzeiten: Überweisungen können je nach Bankinstitut bis zu zwei Tage dauern.
- Fehlende Nachweise: Teilweise werden Zahlungen zurückgehalten, wenn ein Nachweis (z. B. über Mietkosten oder Einkommen) fehlt.
- Technische Verzögerungen: IT-Umstellungen oder Schnittstellenprobleme zwischen Kommunen und Bund können Buchungen verzögern.
Rechtliche Ansprüche und Fristen
Als Wohngeldempfänger haben Sie einen Rechtsanspruch auf die gesetzlich zugesicherten Leistungen – sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Fälligkeit: Wohngeldzahlungen und Sonderleistungen sind zum Monatsbeginn fällig.
- Rechtsbehelf: Sollte das Geld nicht eingehen, können Sie einen Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
- Einstweiliger Rechtsschutz: In akuten Härtefällen besteht die Möglichkeit, beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung zu beantragen.
Sofortmaßnahmen bei Zahlungsverzug der Wohngeldstelle
Wenn Sie feststellen, dass die Wohngeldstelle ihrerseits nicht rechtzeitig überwiesen hat, gibt es mehrere Handlungsoptionen:
- Telefonische Nachfrage: Erste Abklärung der Sachlage.
- Schriftlicher Antrag auf Vorschuss: Wohngeldstellen können Vorschüsse auszahlen, wenn absehbar ist, dass Ihnen ein Anspruch zusteht.
- Härtefalldarlehen beim Jobcenter: Wer zusätzlich Bürgergeld empfängt, kann beim Jobcenter ein Darlehen beantragen.
- Notfallunterstützung: Einige Kommunen haben eigene Härtefonds für verspätete Wohngeldzahlungen eingerichtet.
Übergangslösungen: So vermeiden Sie Mietschulden
Wenn das Geld nicht rechtzeitig ankommt, wird es schnell kritisch, da die meisten Mieten bis zum 3. Werktag des Monats fällig sind. Folgende Strategien können helfen:
- Ratenzahlung vereinbaren: Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Vermieter und erklären Sie die Situation.
- Mietbürgschaft von Verwandten: Eine kurze Überbrückungshilfe kann entscheidend sein.
- Dispositionskredit nutzen: Auch wenn hohe Zinsen anfallen, kann dies kurzfristig Kündigungen abwenden.
- Sozialleistungen kombinieren: Prüfen Sie, ob ergänzende Ansprüche bei Bürgergeld oder Sozialhilfe bestehen.
Rechte gegenüber dem Vermieter
Kein Vermieter darf den Mietvertrag sofort kündigen, nur weil ein staatlicher Zuschuss verspätet ausgezahlt wird.
- Zahlungsverzug: Erst wenn über zwei Monatsmieten ausstehend sind, darf eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden (§ 543 BGB).
- Transparenzpflicht: Informieren Sie den Vermieter schriftlich über die Situation.
- Schutzregelungen: In Härtefällen können kommunale Stellen oder Gerichte Räumungsklagen aussetzen.
FAQ zum 300-Euro-Mietzuschuss im September
Wann sollte das Wohngeld überwiesen werden?
Die Zahlung erfolgt in der Regel zum Monatsanfang. Je nach Bearbeitungszeit der Banken kann es aber bis zum 3.–5. Werktag dauern.
Muss ich den 300-Euro-Zuschuss extra beantragen?
Nein. Die Sonderzahlung wird automatisch überwiesen, sofern ein Wohngeldanspruch im September besteht.
Was kann ich tun, wenn gar keine Reaktion der Behörde erfolgt?
Sie können eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen oder einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht beantragen.
Kann mein Vermieter kündigen, wenn die Miete einmal verspätet gezahlt wird?
Nein. Eine Kündigung droht in der Regel erst bei Zahlungsrückständen von mindestens zwei Monatsmieten.
Ich bekomme Bürgergeld – erhalte ich die Zahlung auch?
Der Mietzuschuss richtet sich an Wohngeldempfänger. Bürgergeldbeziehende erhalten Unterstützung über die Kosten der Unterkunft. Eine doppelte Auszahlung findet nicht statt.
Fazit
Der 300-Euro-Mietzuschuss im September entlastet viele Haushalte, doch Verzögerungen oder fehlende Zahlungen können massive Sorgen auslösen. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren, mögliche Ursachen zu prüfen und sofort das Gespräch mit der Wohngeldstelle zu suchen. Klare Gesetzesregelungen sichern Ihren Anspruch, und verschiedene Notfallmechanismen verhindern, dass Sie Mietschulden oder gar eine Kündigung riskieren.
Auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., informieren wir fortlaufend über aktuelle Entwicklungen, rechtliche Möglichkeiten und Hilfsangebote für Wohngeld- und Sozialleistungsbeziehende.