Rente: Entgeltpunkte 2025
Die Entgeltpunkte sind das Herzstück der gesetzlichen Rentenversicherung und entscheiden maßgeblich über Ihre spätere Rentenhöhe. 2025 wurden die Regeln angepasst: Wer gezielt beitragspflichtige Zeiten sammelt und rentenrechtliche Besonderheiten kennt, kann die eigene Altersversorgung deutlich steigern. Gleichzeitig gibt es Perioden, die für den Rentenanspruch wertlos sind – mit teils gravierenden Konsequenzen.
Was sind Entgeltpunkte?
Entgeltpunkte (Rentenpunkte) bewerten jedes Jahr Ihre Beitragsleistung im Verhältnis zum deutschen Durchschnittseinkommen. Für das Jahr 2025 gilt: Wer ein Bruttojahreseinkommen von 50.493 Euro erzielt, bekommt einen vollen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Weniger Einkommen bringt anteilige Punkte, mehr Einkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) bringt zusätzliche Punkte.
- Ein Entgeltpunkt entspricht 2025 einem monatlichen Rentenwert von 40,79 Euro.
- Die Höchstzahl pro Jahr ist durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt (2025: 96.600 Euro/Jahr).
- Die Berechnung: Eigenes beitragspflichtiges Einkommen ÷ Durchschnittsentgelt = Entgeltpunkte.
Zeiten mit mehr Rente: Was wertet die Entgeltpunkte auf?
1. Beitragszeiten aus Erwerbstätigkeit
Wer als Arbeitnehmer mehr verdient als das Durchschnittsentgelt, sammelt pro Jahr mehr als einen Punkt. Die maximale Punktezahl wird jedoch durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Auch für Midijobs und Minijobs gelten Sonderregeln – für Minijobs gibt es meist weniger Rentenanspruch.
- Bei einem Monatsbrutto von ca. 4.208 Euro ergibt sich ein voller Entgeltpunkt 2025.
- Midijobs zahlen reduzierten Beitrag, was die Entgeltpunkte schmälert.
2. Zeiten der Kindererziehung
Kindererziehungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr werden als Pflichtbeiträge berechnet – der Staat zahlt und bewertet diese wie Durchschnittsverdienst. Besonders relevant: Für Geburten ab 1992 werden 36 Monate pro Kind angerechnet; bei älteren Geburten 30 Monate.
3. Pflichtbeiträge bei Sozialleistungen und Pflege
Zeiten mit Bezug von Arbeitslosengeld, Krankengeld, freiwilligem Wehrdienst oder Pflege von Angehörigen zählen, sofern Pflichtbeiträge gezahlt werden.
- Pflegepersonen sammeln Entgeltpunkte, wenn sie nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen.
- Sozialleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld werden meist auf der Basis von 80 Prozent des vorherigen Arbeitsentgelts bewertet – dies führt zu anteiligen Entgeltpunkten.
4. Besonderheiten: Ausbildung, Studium und Ausland
Ausbildungszeiten als Berufsanfänger werden bis zu 75% des Durchschnittsverdienstes bewertet. Schul- und Studienzeiten (bis acht Jahre zwischen 17. und 25. Lebensjahr) gelten als Anrechnungszeiten und verbessern die Wartezeit-Erfüllung, erhöhen aber oft nicht direkt die Rentenhöhe.
- Zeiten im Ausland zählen nach zwischenstaatlichem Recht für Wartezeiten und können Rentenanspruch sichern.
Zeiten ohne Rentenanspruch: Was bringt keine Entgeltpunkte?
1. Bürgergeld & Zeiten ohne Pflichtversicherungsbeiträge
Bürgergeldbezug gilt als reine Anrechnungszeit. Es werden keine Pflichtbeiträge entrichtet, weshalb keine Entgeltpunkte erworben werden. Diese Zeiten zählen nicht zur Rentenberechnung und können zu empfindlichen Lücken führen.
2. Unbezahlte Zeiten und Unterbrechungen
Wer längere Zeit weder Pflichtbeiträge zahlt noch eine rentenrechtliche Anrechnungszeit erfüllt (z. B. längere Selbstständigkeit ohne Rentenversicherung, längere Auslandsaufenthalte außerhalb relevanter Abkommen), bekommt keine Rentenpunkte. Auch Sperrzeiten bei Arbeitslosigkeit sind vollständig rentenneutral – hier entstehen ungenutzte Lücken.
3. Schul- und Studienzeiten außerhalb der anerkannten Dauer
Maximal acht Jahre zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr sind bei Schulausbildung oder Studium als Anrechnungszeiten möglich. Darüber hinausgehende Zeiträume bringen keine Entgeltpunkte, können aber durch freiwillige Beiträge aufgewertet werden.
Die wichtigsten FAQ zu Entgeltpunkten 2025
Wie viele Entgeltpunkte benötige ich für eine durchschnittliche Rente?
Statistisch erhalten Versicherte nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsentgelt rund 45 Entgeltpunkte. Dies ergibt eine Bruttorente von ca. 1.836 Euro pro Monat 2025.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
2025 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 96.600 Euro/Jahr. Einkommen darüber bringt keine weiteren Rentenpunkte.
Zählen Zeiten mit Bürgergeld für die Rente?
Nein, Bürgergeldbezug bringt keine Entgeltpunkte, sondern nur Anrechnungszeit zur Wartezeit-Erfüllung.
Können Schul- oder Studienzeiten mein Rentenkonto aufwerten?
Bis zu acht Jahre zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr zählen zur Wartezeit, aber nur Fachschulzeiten und berufsvorbereitende Maßnahmen erhöhen die Rentenhöhe bei Rentenbeginn nach 2009.
Was passiert bei Lücken im Versicherungsverlauf?
Wer keine Pflichtbeiträge zahlt und keine rentenrechtliche Anrechnungszeit erfüllt, wird im Rentenverlauf Lücken haben – das mindert die Rentenhöhe massiv.
Fazit
Entgeltpunkte sind für die Rentenhöhe 2025 entscheidend. Zeiten mit Pflichtbeiträgen, Kindererziehung und sozialversicherungsrechtlichen Leistungen bringen Pluspunkte. Bürgergeld-, Sperrzeiten oder lange selbstständige Phasen ohne Absicherung können Rentenlücken verursachen. Eine gezielte Strategie – regelmäßige Kontenklärung, rechtzeitige freiwillige Beitragszahlungen und die Ausschöpfung aller rentenrechtlichen Zeiten – sind für einen sorgenfreien Ruhestand unerlässlich.
Weiterführende Informationen und Beratung bieten die Experten der Deutschen Rentenversicherung, deren Broschüren und Online-Services eine exzellente Ergänzung zu den Artikeln von „Bürger & Geld“ sind.