Anspruch auf Arbeitslosengeld I ab 60
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) richtet sich an Arbeitnehmer, die mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Für ältere Erwerbslose gibt es besondere Regelungen zur Anspruchsdauer:
- Wer älter als 50 ist, kann deutlich länger ALG I beziehen als jüngere Arbeitslose.
- Ab dem 58. Lebensjahr steigt die maximale Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate.
Das bedeutet: Wer mit 60 Jahren arbeitslos wird, kann – bei ausreichender Vorversicherungszeit – zwei Jahre lang ALG I erhalten. Danach endet der Anspruch endgültig.
Dauer des Anspruchs: Altersabhängige Staffelung
Die Anspruchsdauer hängt nicht nur vom Alter, sondern auch von den vorhergehenden Beitragszeiten ab. Die zentrale Tabelle der Bundesagentur für Arbeit sieht folgende Staffelung vor:
- Ab 50 Jahren: maximal 15 Monate ALG I
- Ab 55 Jahren: maximal 18 Monate ALG I
- Ab 58 Jahren: maximal 24 Monate ALG I
Für Arbeitnehmer ab 60 gilt also die längste mögliche Bezugsdauer. Wer zu diesem Zeitpunkt arbeitslos wird, kann bis zu zwei Jahre überbrücken – sofern mindestens 48 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten fünf Jahren bestanden.
Tabelle zu den Beitragszeiten für das Arbeitslosengeld
Hier ist eine übersichtliche Tabelle, die die Beitragszeiten und die maximal mögliche Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld I, gestaffelt nach Alter, zeigt:
Alter bei Beginn | Mindest-Versicherungszeit (letzte 5 Jahre) | Anspruchsdauer ALG I |
---|---|---|
Unter 50 Jahre | 12 Monate | 6 Monate |
Unter 50 Jahre | 16 Monate | 8 Monate |
Unter 50 Jahre | 20 Monate | 10 Monate |
Unter 50 Jahre | 24 Monate | 12 Monate |
Ab 50 Jahre | 30 Monate | 15 Monate |
Ab 55 Jahre | 36 Monate | 18 Monate |
Ab 58 Jahre | 48 Monate | 24 Monate |
Diese Tabelle zeigt: Wer mit 60 Jahren arbeitslos wird und mindestens 48 Monate Pflichtversicherungszeiten in den letzten fünf Jahren hatte, erhält bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld I. Bei weniger Versicherungsmonaten reduziert sich die Anspruchsdauer entsprechend.
Quelle: Bundesregierung
Was gilt als Versicherungszeit?
Als Versicherungszeit für das Arbeitslosengeld zählen alle pflicht- oder freiwilligen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, die in der sogenannten Anwartschaftszeit zurückgelegt wurden. Dazu gehören:
- Zeiten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (regulärer Arbeitsvertrag, keine Minijobs).
- Zeiten freiwilliger Versicherung, etwa bei Selbstständigkeit.
- Kindererziehungszeiten (bis zum 3. Lebensjahr des Kindes).
- Krankengeldbezug (falls der vorherige Job versicherungspflichtig war).
- Freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendienst.
- Zeiten, in denen Übergangsgeld während medizinischer, beruflicher oder sozialer Rehabilitation bezogen wurde.
Die Mindestversicherungszeit beträgt 12 Monate in den letzten 30 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Für die maximale Anspruchsdauer ab 60 Jahren müssen in den letzten 5 Jahren mindestens 48 Monate Pflichtbeiträge vorliegen.
Nach dem Arbeitslosengeld: Was passiert danach?
Die entscheidende Frage lautet: Was kommt nach den 24 Monaten Arbeitslosengeld?
- Übergang zu Bürgergeld
Wenn das ALG I endet und noch kein Anspruch auf Altersrente besteht, greift in vielen Fällen das Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Hier werden Einkommen und Vermögen geprüft. Wer über Vermögen oder eine Partnerversorgung verfügt, erhält unter Umständen keine Leistungen. - Vorzeitige Altersrente mit Abschlägen
Ab 63 Jahren ist die Rente für langjährig Versicherte möglich – allerdings mit Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent gegenüber der regulären Altersrente. Manche Betroffene entscheiden sich für diesen Weg, um die Lücke zu schließen. - Altersrente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63 ohne Abschläge“)
Wer 45 Versicherungsjahre erreicht hat, kann unter Umständen bereits mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen. Hier zählen neben Beschäftigungszeiten auch Zeiten von Kindererziehung und Pflege. - Überbrückung durch Ersparnisse oder Abfindung
Vielen älteren Arbeitnehmern wird beim Jobverlust eine Abfindung gezahlt. Diese kann helfen, die Zeit zwischen Arbeitslosengeld und Rentenbeginn zu überbrücken. Aber Vorsicht: Abfindungen können Sperrzeiten beim ALG I auslösen, wenn sie mit einem Aufhebungsvertrag verbunden sind.
Wichtige Stolperfallen: Sperrzeiten und Ruhenszeiten
Gerade für ältere Erwerbslose ist es entscheidend, Sperrzeiten zu vermeiden. Eine Sperrzeit tritt ein, wenn man beispielsweise selbst kündigt oder ohne wichtigen Grund einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Dann verkürzt sich die Bezugsdauer des ALG I um bis zu drei Monate.
Auch Abfindungen können eine sogenannte Ruhenszeit auslösen, in der das Arbeitslosengeld ruht. Daher sollte man sich bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen unbedingt vorher beraten lassen.
Arbeitslosengeld und Rentenversicherung: Anrechnung
Wenige wissen: Während des Bezugs von ALG I zahlt die Bundesagentur für Arbeit weiterhin Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das bedeutet, dass die Anwartschaften bis zum Renteneintritt weiterwachsen. Allerdings sind diese Beiträge geringer als bei einer Vollzeitbeschäftigung, sodass die spätere Rente etwas niedriger ausfallen kann.
Beispiele aus der Praxis
- Fall 1: Eine 60-jährige Bürokauffrau verliert im Jahr 2025 ihre Anstellung. Da sie über 40 Jahre in Vollzeit gearbeitet hat, erhält sie 24 Monate lang ALG I. Mit 62,5 Jahren fällt sie ins Bürgergeld, bis sie mit 63 Jahren die Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen beantragen kann.
- Fall 2: Ein 60-jähriger Facharbeiter hat durch Kindererziehungszeiten und Beschäftigung 45 Versicherungsjahre erreicht. Nach zwei Jahren ALG I könnte er nahtlos in die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte mit 63 wechseln.
Tipps für Betroffene
- Frühzeitig beim Arbeitsamt melden, um Sperrzeiten zu vermeiden.
- Qualifikationen prüfen: Auch mit 60+ kann eine Weiterbildung über die Agentur für Arbeit gefördert werden.
- Rentenberater oder Sozialverband einschalten, um die optimale Strategie zwischen ALG I, Bürgergeld und Rente zu entwickeln.
- Abfindungen und Aufhebungsverträge immer von einem Fachanwalt prüfen lassen.
Zusammenfassung: Arbeitslosengeld ab 60
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 60 Jahren gilt beim Arbeitslosengeld eine besondere Schutzregelung: Sie können bis zu zwei Jahre ALG I beziehen. Danach muss individuell entschieden werden, ob Bürgergeld, eine vorgezogene Altersrente oder die Rente für besonders langjährig Versicherte infrage kommt. Wer frühzeitig plant und die eigenen Versicherungsjahre kennt, kann finanzielle Nachteile vermeiden und den Übergang in die Rente gut gestalten.