Was bleibt gleich – und was ändert sich?
Ab Januar 2026 wird das Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt; laufende Fälle werden automatisch übernommen. Zentrale Jobcenter bleiben Ansprechpartner, doch die Leistungen und Prüfungen werden verschärft. Der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende bleibt bei 563 Euro, Familien und Kinder erhalten je nach Alter weiterhin angepasste Sätze. Auch die Auszahlungen erfolgen künftig nur noch per Überweisung – Schecks werden vollständig abgeschafft, ein Girokonto ist Pflicht. Basiskonten sollen Interessierten den Zugang zu Sozialleistungen erleichtern.
Was Arbeitssuchende 2026 erwarten dürfen
- Automatische Überleitung: Wer 2025 Bürgergeld bezieht, wird 2026 ohne Neuantrag in die neue Grundsicherung überführt.
- Digitale Verwaltung: Die Abschaffung der Scheckzahlungen bringt Vorteile wie schnellere Überweisung, weniger Verlustrisiko und bessere Nachverfolgbarkeit.
Die Bundesregierung verspricht eine intensivere Vermittlungoffensive und digitalisierte Verwaltungswege. Sozialverbände fordern mehr Schutz vor Armut und regelmäßige Anpassung der Regelsätze.
Verschärfte Zumutbarkeit, Sanktionen und Mitwirkungspflichten
Die neue Grundsicherung setzt verstärkt auf Mitwirkungspflichten und schnellere Arbeitsmarktintegration. Arbeitssuchende müssen jede zumutbare Arbeit annehmen und aktiv an Vermittlungsmaßnahmen teilnehmen. Wer Termine versäumt oder die Kooperation verweigert, muss mit schnelleren, strengeren Sanktionen rechnen – bis hin zur Kürzung um maximal 30% des Existenzminimums. Die vollständige Streichung ist verfassungsrechtlich umstritten, bleibt aber als Drohkulisse bestehen.
Nullrunde beim Regelsatz: Mehr Belastung, weniger Kaufkraft
Der Regelbedarf bleibt für Alleinstehende auch 2026 bei 563 Euro – trotz Inflation und Preissteigerungen. Das bedeutet real sinkende Leistung: Mit gestiegenen Energie-, Lebensmittel- und Mietkosten bleibt arbeitslosen Beziehenden immer weniger zum Leben übrig. Viele Experten sprechen von einer „kalten Kürzung“. Erst ab 2027 ist eine moderate Anpassung von rund 2% jährlich vorgesehen, sofern Wirtschaft und Löhne entsprechend steigen.
Strengere Vermögensprüfung und Wohnkostenkontrolle
Neu ist zudem die sofortige und strengere Vermögensprüfung: Die Karenzzeit entfällt, Freibeträge werden individuell ermittelt und bereits bei Antragstellung konsequent überprüft. Auch die Wohnkosten werden verstärkt auf Angemessenheit geprüft; Mietobergrenzen gelten ab dem ersten Tag, regionale Unterschiede werden verbindlich festgelegt. Zu hohe Wohnkosten müssen zeitnah selbst durch Umzug oder Verhandlungen gesenkt werden.
Was Arbeitssuchende 2026 befürchten
- Weniger Geld trotz höherer Preise: Die Nullrunde bedeutet praktisch sinkenden Lebensstandard und droht besonders Familien und Alleinerziehende zu treffen.
- Härtere Sanktionen: Wiederholte Pflichtverletzungen führen schneller und gravierender zu Leistungskürzungen, schnell kann das Existenzminimum gefährdet sein.youtube
- Strenge Kontrolle: Vermögen, Wohnkosten und Mitwirkungspflichten werden lückenlos überprüft – Fehler oder Versäumnisse bedeuten reale Nachteile.
- Soziale Abstiegsangst: Sozialverbände kritisieren, dass Armut und Ausgrenzung durch die geplanten Reformen eher verschärft werden.
Chancen und Ausblick der Neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Reform zielt auf ein effizienteres und digitalisiertes System. Wer aktiv mitarbeitet und vermittelt werden kann, profitiert von schnelleren Zahlungen, besserer Beratung und mehr Transparenz. Trotzdem: Die politische Debatte ist im Herbst 2025 besonders hitzig – viele Sozialverbände und Betroffene fordern Nachbesserungen, weil die Regelsätze zu niedrig und die Sanktionspraxis zu streng seien.