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Pflegegeld Oktober 2025: Auszahlungstermine, Anspruch und wichtige Fakten für Berechtigte

Im Oktober 2025 wird das Pflegegeld wie gewohnt zum Monatsbeginn ausgezahlt – und die wichtigsten Fakten betreffen nicht nur die Beträge, sondern auch die Frage: Wer hat Anspruch, wie läuft die Auszahlung und was sind die besonderen Pflichten für Pflegegeld-Empfänger? Antworten im folgenden Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Pflegegeld im Oktober 2025: Auszahlung, Anspruch und wichtige Fakten

Das Pflegegeld – eine der zentralen Leistungen der Pflegeversicherung – hilft Millionen Pflegebedürftigen, die häusliche Pflege durch Angehörige oder Privatpersonen organisieren. In Oktober 2025 bleibt das System stabil, die Beträge wurden zu Jahresbeginn um 4,5% erhöht und die Auszahlung läuft weiter wie gewohnt.

Pflegegeld Auszahlungstermin Oktober 2025

Das Pflegegeld wird regulär zum Monatsbeginn durch die Pflegekassen überwiesen:

  • Oktober 2025: Mittwoch, 1. Oktober 2025 (gesetzliche und private Kassen).
  • Bei Kombinationsleistungen mit Pflegesachleistungen kann der Termin abweichen, dann erfolgt die Zahlung nachschüssig.
  • Ausnahme: Bei Feiertagen/Sonntagen wird am nächsten Werktag gezahlt.

Das Geld kommt direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person – nicht auf das Konto der Pflegeperson. Pflegende Angehörige oder Betreuer erhalten das Geld nur mit Vollmacht.

Höhe des Pflegegeldes ab Oktober 2025

Durch die Erhöhung 2025 gelten folgende monatlichen Beträge für Pflegegeld (für häusliche Pflege, ohne Pflegedienst):

PflegegradPflegegeld pro Monat 2025
1kein Anspruch
2347 €
3599 €
4800 €
5990 €

Zusätzlich steht für alle Pflegegrade ein Entlastungsbetrag von 131 € zur Verfügung (z. B. für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfen).

Wer ist im Oktober 2025 berechtigt?

  • Anspruch haben pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5.
  • Die Pflege muss zuhause (häuslich) erfolgen, entweder durch Angehörige, Nachbarn oder privat beauftragte Personen.
  • Voraussetzung: Die Pflegekasse muss vorab ein Gutachten erstellt und einen Pflegegrad anerkannt haben.
  • Das Pflegegeld wird nur bei häuslicher/persönlicher Pflege gezahlt, nicht bei vollstationärer Pflege (Pflegeheim).

Keinen Anspruch haben:

  • Empfänger mit Pflegegrad 1 (hier gibt es nur den Entlastungsbetrag).
  • Personen, die ausschließlich professionelle Pflegesachleistungen eines ambulanten Dienstes beziehen (dann erfolgt direkte Abrechnung mit der Pflegekasse).

Kombinationsleistung: Flexibilität für Pflegebedürftige

Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen (Pflegedienst) kombiniert werden:

  • In diesem Fall erhalten Pflegebedürftige anteilig Pflegegeld, je nach Inanspruchnahme der Sachleistung.
  • Eine Umschichtung ist im Halbjahresrhythmus möglich, außer bei außergewöhnlichen Änderungen.

Beratungseinsatz: Pflicht für Pflegegeld-Empfänger

Mindestens zweimal im Jahr (Pflegegrad 2 oder 3) bzw. vierteljährlich (Pflegegrad 4 oder 5) müssen Empfänger einen kostenlosen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI durchführen lassen. Wird dieser versäumt, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.

Wichtige Fakten und Änderungen 2025

  • Pflegegeld wurde zu Jahresbeginn um 4,5 % erhöht; nächste Anpassung ist erst 2028 vorgesehen.
  • Der Entlastungsbetrag stieg auf 131 € monatlich für unterstützende Angebote.
  • Pflegegeld ist steuerfrei, da es eine zweckgebundene Sozialleistung ist.
  • Auszahlung erfolgt meist zwischen dem 1. und 5. Werktag, in der Regel direkt zu Monatsbeginn.

Fazit zum Pflegegeld für Oktober 2025

Pflegegeld bleibt auch im Oktober 2025 eine planbare, verlässliche Leistung für alle, die mit Pflegegrad 2 bis 5 zuhause gepflegt werden. Anspruch, Höhe und Auszahlung sind klar geregelt. Wer berechtigt ist, sollte sich rechtzeitig um die notwendigen Beratungseinsätze kümmern, bei Kombinationsleistungen die flexiblen Möglichkeiten nutzen und sich bei Fragen an die Pflegekasse wenden.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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