Pflegegeld im Oktober 2025: Auszahlung, Anspruch und wichtige Fakten
Das Pflegegeld – eine der zentralen Leistungen der Pflegeversicherung – hilft Millionen Pflegebedürftigen, die häusliche Pflege durch Angehörige oder Privatpersonen organisieren. In Oktober 2025 bleibt das System stabil, die Beträge wurden zu Jahresbeginn um 4,5% erhöht und die Auszahlung läuft weiter wie gewohnt.
Pflegegeld Auszahlungstermin Oktober 2025
Das Pflegegeld wird regulär zum Monatsbeginn durch die Pflegekassen überwiesen:
- Oktober 2025: Mittwoch, 1. Oktober 2025 (gesetzliche und private Kassen).
- Bei Kombinationsleistungen mit Pflegesachleistungen kann der Termin abweichen, dann erfolgt die Zahlung nachschüssig.
- Ausnahme: Bei Feiertagen/Sonntagen wird am nächsten Werktag gezahlt.
Das Geld kommt direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person – nicht auf das Konto der Pflegeperson. Pflegende Angehörige oder Betreuer erhalten das Geld nur mit Vollmacht.
Höhe des Pflegegeldes ab Oktober 2025
Durch die Erhöhung 2025 gelten folgende monatlichen Beträge für Pflegegeld (für häusliche Pflege, ohne Pflegedienst):
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat 2025 |
---|---|
1 | kein Anspruch |
2 | 347 € |
3 | 599 € |
4 | 800 € |
5 | 990 € |
Zusätzlich steht für alle Pflegegrade ein Entlastungsbetrag von 131 € zur Verfügung (z. B. für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfen).
Wer ist im Oktober 2025 berechtigt?
- Anspruch haben pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5.
- Die Pflege muss zuhause (häuslich) erfolgen, entweder durch Angehörige, Nachbarn oder privat beauftragte Personen.
- Voraussetzung: Die Pflegekasse muss vorab ein Gutachten erstellt und einen Pflegegrad anerkannt haben.
- Das Pflegegeld wird nur bei häuslicher/persönlicher Pflege gezahlt, nicht bei vollstationärer Pflege (Pflegeheim).
Keinen Anspruch haben:
- Empfänger mit Pflegegrad 1 (hier gibt es nur den Entlastungsbetrag).
- Personen, die ausschließlich professionelle Pflegesachleistungen eines ambulanten Dienstes beziehen (dann erfolgt direkte Abrechnung mit der Pflegekasse).
Kombinationsleistung: Flexibilität für Pflegebedürftige
Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen (Pflegedienst) kombiniert werden:
- In diesem Fall erhalten Pflegebedürftige anteilig Pflegegeld, je nach Inanspruchnahme der Sachleistung.
- Eine Umschichtung ist im Halbjahresrhythmus möglich, außer bei außergewöhnlichen Änderungen.
Beratungseinsatz: Pflicht für Pflegegeld-Empfänger
Mindestens zweimal im Jahr (Pflegegrad 2 oder 3) bzw. vierteljährlich (Pflegegrad 4 oder 5) müssen Empfänger einen kostenlosen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI durchführen lassen. Wird dieser versäumt, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
Wichtige Fakten und Änderungen 2025
- Pflegegeld wurde zu Jahresbeginn um 4,5 % erhöht; nächste Anpassung ist erst 2028 vorgesehen.
- Der Entlastungsbetrag stieg auf 131 € monatlich für unterstützende Angebote.
- Pflegegeld ist steuerfrei, da es eine zweckgebundene Sozialleistung ist.
- Auszahlung erfolgt meist zwischen dem 1. und 5. Werktag, in der Regel direkt zu Monatsbeginn.
Fazit zum Pflegegeld für Oktober 2025
Pflegegeld bleibt auch im Oktober 2025 eine planbare, verlässliche Leistung für alle, die mit Pflegegrad 2 bis 5 zuhause gepflegt werden. Anspruch, Höhe und Auszahlung sind klar geregelt. Wer berechtigt ist, sollte sich rechtzeitig um die notwendigen Beratungseinsätze kümmern, bei Kombinationsleistungen die flexiblen Möglichkeiten nutzen und sich bei Fragen an die Pflegekasse wenden.