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So bleibt Ihre Rente 2026 steuerfrei: Aktivrente und Grundfreibetrag

Wer 2026 als Rentner keine Steuern zahlen muss, hängt von neuen Freibeträgen, der Aktivrente und der persönlichen Einkommenssituation ab. In diesem Expertenartikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erfahren Interessierte alles kompakt und transparent zu den neuen gesetzlichen Regelungen, Ausnahmen, Berechnungstipps und häufigen Fragen.

Überblick: Steuerfreiheit für Rentner 2026

Die wesentlichen steuerlichen Erleichterungen für Rentner 2026 resultieren aus zwei zentralen Änderungen: der neuen Aktivrente und der Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, zahlt keine Einkommensteuer auf Renteneinkünfte und Nebenverdienste.

Die Aktivrente: Bis zu 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen

Die Bundesregierung hat im Juli 2025 beschlossen, dass ab Januar 2026 Rentner, die über die Regelaltersgrenze hinaus freiwillig arbeiten, monatlich bis zu 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Dies gilt für:

  • Beschäftigung im Minijob, Teilzeit oder als Selbstständige
  • Voraussetzung: Erreichen der Regelaltersgrenze und freiwillige Weiterarbeit
  • Einkommen bis zur Grenze bleibt komplett steuerfrei und wird nicht auf die Altersrente angerechnet.

Für niedrigere oder rein aus der gesetzlichen Rente bezogene Einkünfte gilt das reguläre Steuerrecht mit Grundfreibetrag. Wer ausschließlich auf die Aktivrente setzt und sonst geringe Einkünfte hat, bleibt steuerfrei.

Gesetzlicher Grundfreibetrag für Rentner 2026

Für andere Rentner entscheidet der steuerliche Grundfreibetrag, ob eine Steuerpflicht eintritt:

  • Singles: 12.348 € pro Jahr (prognostizierter Wert für 2026; wird jährlich angepasst)
  • Ehepaare: 24.696 € pro Jahr bei gemeinsamer Veranlagung

Wer mit allen Renteneinnahmen (gesetzliche Rente, Betriebsrente, Nebenverdienste, Kapitalerträge etc.) den Grundfreibetrag nicht überschreitet, zahlt keine Steuern.

Steuerpflichtige Anteile und Sonderausgabenpauschalen 2026

Die steuerpflichtigen Rentenanteile steigen auch 2026 schrittweise weiter:

  • Anteil der zu versteuernden Rente ab 2026: 84% – 84,5%
  • Für neue Rentner sinkt der Rentenfreibetrag jährlich, sodass immer größere Teile der Rente steuerpflichtig werden.
  • Die Werbungskostenpauschale und Sonderausgabenpauschale (102 € + 36 €) dürfen weiterhin abgezogen werden, was nur geringfügig entlastet.

Automatischer Steuerabzug ab 2026 (Quellensteuer-Rente)

Ab 2026 ist eine umfassende Steuerreform geplant:

  • Die Einkommensteuer soll direkt von Rentenzahlungen einbehalten werden.
  • Rund 4,4 Millionen Rentner erhalten dann weniger Netto, weil die Steuer automatisch abgezogen wird.
  • Die jährliche Steuererklärung entfällt für viele; bei Sonderausgaben, hohen Krankheitskosten oder außergewöhnlichen Belastungen lohnt eine freiwillige Erklärung weiterhin.

Typische Beispiele: Wer bleibt steuerfrei, wer nicht?

BeispielSteuerpflicht 2026Kommentar
Alleinstehender mit 10.000 € GesamtrenteneinLiegt unter Grundfreibetrag
Ehepaar mit 23.000 € GesamtrenteneinUnter Freibetrag für Ehepaare
Minijob-Rentner mit 2.000 € Aktivrente, sonst wenig EinkommenneinAktivrente komplett steuerfrei
Rentner mit 1.800 € Monatsrente + BetriebsrentejaÜberschreitet Grundfreibetrag
Neurentner 2026 mit Rentenerhöhungja, oftMehr Rentner steigen über Freibetrag

Wer profitiert besonders von Steuerfreiheit?

  • Rentner mit ausschließlich niedrigen gesetzlichen Renten
  • Rentner, die die neue Aktivrente nutzen und maximal 2.000 € monatlich hinzuverdienen
  • Ehepaare mit gemeinsamer Veranlagung und begrenztem Gesamteinkommen
  • Menschen mit außergewöhnlichen Belastungen (Krankheit/Behinderung), da Sonderausgaben weiterhin absetzbar sind

Sonderfälle: Wer bleibt steuerpflichtig?

  • Rentner mit Betriebsrenten, Mieteinnahmen und Kapitaleinkünften über dem Grundfreibetrag
  • Personen, die bereits vorab in Rente gegangen sind (Vorgezogene Altersrente): Für sie gilt die Aktivrente NICHT
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter: Aktivrente meist nicht relevant
  • Neurentner nach 2025: Sinkender steuerlicher Freibetrag, steigender Besteuerungsanteil

FAQ: Steuerfreiheit für Rentner 2026

Wer muss 2026 keine Steuererklärung machen?

Viele Rentner, deren Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen oder die ausschließlich von der steuerfreien Aktivrente profitieren. Für höher verdienende Rentner bleibt eine freiwillige Steuererklärung bei besonderen Ausgaben sinnvoll.

Wie hoch ist der steuerfreie Grundfreibetrag?

Voraussichtlich 12.348 € für Singles, 24.696 € für Ehepaare (2026).

Wer darf die Aktivrente steuerfrei nutzen?

Rentner, die ab dem gesetzlichen Rentenalter freiwillig weiterarbeiten – egal ob in Teilzeit, Selbstständigkeit oder Minijob.

Was passiert bei Rentenerhöhung?

Eine Rentenerhöhung kann dazu führen, dass bisher steuerfreie Rentner über den Freibetrag geraten und steuerpflichtig werden – betroffen sind viele Neu- und Bestandsrentner.

Wie wirkt sich die Quellensteuer auf die Rente aus?

Die Steuer wird ab 2026 direkt von der monatlichen Rente abgezogen, was zu niedrigerem Netto führen kann. Diese Regelung gilt für alle, die den Freibetrag überschreiten.

Fazit: Wer darf 2026 wirklich steuerfrei Rente beziehen?

2026 bringt eine der bedeutendsten Entlastungen für arbeitende Senioren und Menschen mit niedrigen Renten: Die neue Aktivrente ermöglicht bis zu 2.000 € steuerfrei monatlich für Berufstätige im Ruhestand. Gleichzeitig bleiben Rentner mit Gesamteinnahmen unter dem Grundfreibetrag steuerfrei und müssen teils keine Steuererklärung mehr abgeben. Entscheidend sind aber die Gesamtzusammensetzung der Einkünfte, individuelle Sonderausgaben und das Jahr des Renteneintritts. Wer proaktiv plant und regelmäßig prüft, kann von den Reformen optimal profitieren und Steuern gezielt vermeiden.


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Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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