Schwerbehinderung: Höhere Pauschbeträge ab 2025 bereits ab GdB 20

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Warum die Reform der Behinderten-Pauschbeträge wichtig ist

Die steuerlichen Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen werden 2025 erneut angepasst. Neu ist: Schon ab einem GdB von 20 können Betroffene eine steuerliche Entlastung geltend machen – bislang lag die Grenze bei GdB 25. Damit setzt der Gesetzgeber ein klares Signal für bessere finanzielle Teilhabe.

Die Anpassung ist insbesondere für Menschen mit leichten Einschränkungen von Bedeutung, da diese bisher oft durchs Raster gefallen sind. Für sie bedeutet die Reform eine direkte Steuerentlastung, die zu mehr verfügbarem Einkommen führt.

Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung ab 2025

Die steuerlichen Freibeträge sind nach Grad der Behinderung gestaffelt. Mit der Reform werden sie nicht nur erhöht, sondern auch für weitere Gruppen geöffnet.

Neue Behinderten-Pauschbeträge 2025 (ab GdB 20)

Grad der Behinderung (GdB)Pauschbetrag pro Jahr ab 2025
GdB 20384 €
GdB 30620 €
GdB 40860 €
GdB 501.140 €
GdB 601.440 €
GdB 701.780 €
GdB 802.120 €
GdB 902.460 €
GdB 1002.840 €

Diese Beträge können ohne Einzelnachweise in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Sie sollen den zusätzlichen Aufwand und die höheren Lebenshaltungskosten von Menschen mit Behinderung pauschal abgelten.

Wer profitiert von den höheren Pauschbeträgen?

  • Menschen ab GdB 20: erstmalig steuerlich begünstigt
  • Familienangehörige: können Pauschbeträge übertragen bekommen, wenn die betroffene Person keine Einkünfte hat (Kinder, Ehepartner)
  • Rentner mit Schwerbehinderung: profitieren ebenfalls, da die Pauschbeträge auch in der Steuererklärung im Ruhestand ansetzbar sind

Steuerliche Wirkung der Pauschbeträge

Die Entlastung ist direkt von der Steuerlast abhängig. Beispiel:

  • Eine Person mit GdB 40 spart jährlich rund 300–400 € Steuern, abhängig vom individuellen Einkommen und Steuersatz.
  • Bei GdB 100 kann die Steuerersparnis über 1.000 € im Jahr betragen.

Besonderheit: Fahrtkostenpauschale für mobilitätseingeschränkte Personen

Zusätzlich zu den allgemeinen Pauschbeträgen gibt es ab 2025 weiterhin die Fahrtkostenpauschale für Menschen mit erheblicher Mobilitätsbeeinträchtigung. Sie gilt unabhängig von den tatsächlichen Kilometern und kann zusätzlich geltend gemacht werden.

Antrag und Nachweis

Um die Pauschbeträge zu nutzen, ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis oder ein Bescheid des Versorgungsamtes erforderlich. Der Eintrag „GdB 20“ reicht ab 2025 als gesetzlicher Nachweis. Die Eintragung erfolgt direkt in der Steuererklärung über ELSTER oder durch den Steuerberater.

So beantragen Sie den Behinderten-Pauschbetrag 2025

Um den neuen Behinderten-Pauschbetrag in Ihrer Steuererklärung nutzen zu können, benötigen Sie zunächst einen gültigen Schwerbehindertenausweis oder einen Bescheid des Versorgungsamtes. Dieser Nachweis mit eingetragenem Grad der Behinderung (GdB) ist die Grundlage für die steuerliche Entlastung.

Anschließend öffnen Sie Ihre Steuererklärung – entweder direkt im Online-Portal ELSTER oder in einer gängigen Steuersoftware. Dort tragen Sie im vorgesehenen Feld einfach den GdB ein. Das Finanzamt erkennt daraufhin automatisch den korrekten Pauschbetrag.

Falls ein Angehöriger betroffen ist – beispielsweise ein Kind oder Ehepartner – und selbst keine Einkünfte versteuert, können Sie zudem beantragen, dass der Pauschbetrag auf Sie übertragen wird. Das ist mit wenigen Klicks in der Software möglich.

Zum Schluss reichen Sie Ihre Steuererklärung wie gewohnt ein, entweder elektronisch über ELSTER oder in Papierform beim zuständigen Finanzamt. Damit ist Ihr Antrag bereits vollständig.

FAQ – Häufige Fragen

Ab wann gelten die neuen Pauschbeträge?

Ab dem Steuerjahr 2025, also erstmals in der Einkommensteuererklärung 2026.

Benötige ich Quittungen oder Rechnungen?

Nein, die Pauschbeträge werden ohne Nachweis anerkannt. Das ist der große Vorteil gegenüber der Einzelaufstellung.

Kann der Pauschbetrag übertragen werden?

Ja, wenn die betroffene Person selbst keine Steuern zahlt (z. B. Kinder), können Eltern oder Ehepartner den Pauschbetrag erhalten.

Gilt die Regel auch für Rentner?

Ja, Rentnerinnen und Rentner profitieren gleichermaßen.

Wird auch die Fahrtkostenpauschale erhöht?

Diese bleibt bestehen, die Höhe wird für 2025 separat im Gesetz geregelt.

Fazit: Mehr Geld und Teilhabe durch die Reform

Mit den höheren Pauschbeträgen ab 2025 setzt der Gesetzgeber ein starkes Zeichen für die finanzielle Entlastung von Menschen mit Behinderung. Besonders wichtig: Der Einstieg erfolgt schon bei GdB 20. Damit werden Menschen berücksichtigt, die bisher keine steuerlichen Vorteile hatten. Für Betroffene, Familien und Rentner bedeutet das: mehr Geld in der Tasche und weniger Bürokratie.

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