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Minijob 2025: Neue Regeln ab Herbst– das plant die Bundesregierung

Ab der zweiten Jahreshälfte 2025 gelten für Minijobs in Deutschland keine neue Regeln: Die Verdienstgrenze liegt bei 556 Euro monatlich, der Mindestlohn wurde bereits Anfang des Jahrs erneut angehoben. Worauf Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten müssen und welche weiteren Änderungen die Bundesregierung für die Zukunft plant, lesen Sie hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Ab dem 1. Januar 2025 sind verschiedene Anpassungen und Änderungen beim Minijob in Kraft getreten, die auch für die zweite Jahreshälfte 2025 maßgeblich sind. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und aktuelle Planungen der Bundesregierung:

Erhöhung der Verdienstgrenze und Mindestlohn

Bereits seit Januar 2025 beträgt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs 556 Euro (Minijobgrenze). Diese Grenze wurde von zuvor 538 Euro angehoben, weil der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen ist. Das bedeutet für Minijobber, dass sie bei Zahlung des Mindestlohns jetzt etwa 43 Stunden im Monat arbeiten dürfen.

Die Verdienstgrenze bleibt dynamisch: Sie passt sich künftig automatisch an, wenn der Mindestlohn steigt. Auch in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 bleibt diese Regelung unverändert gültig.

Wichtige Rahmenbedingungen für das zweite Halbjahr 2025

  • Maximales Jahreseinkommen: Die Obergrenze liegt nun bei 6.672 Euro pro Jahr.
  • Flexibilität: In Ausnahmefällen (z.B. bei Sonderzahlungen) darf die Verdienstgrenze in bis zu zwei Monaten pro Jahr überschritten werden, solange im Durchschnitt nicht mehr als 556 Euro monatlich verdient wird.
  • Arbeitszeit: Bei Zahlung des Mindestlohns sind maximal rund 43 Stunden pro Monat bzw. etwa 10 Stunden pro Woche möglich.
  • Midijob-Grenze: Die Grenze für sozialversicherungspflichtige Midijobs beginnt ab 556,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich.

Geplante Änderungen beim Minijob und politische Diskussionen für die Zukunft

  • Weitere Mindestlohnerhöhungen: Für die zweite Jahreshälfte 2025 sind keine zusätzlichen Anpassungen an der Minijob-Grenze oder beim Mindestlohn angekündigt. Erst für das Folgejahr 2026 kommt eine erneute Erhöhung, die die Mindestlohnkommission beschlossen hat. Einzelheiten hier: Erhöhung Mindestlohn 2026, 2027
  • Automatische Anpassung bleibt: Die Bundesregierung hält am dynamischen System fest. Das heißt, etwaige zukünftige Erhöhungen des Mindestlohns heben auch weiterhin automatisch die Minijob-Grenze an.
  • Digitalisierung & Entbürokratisierung: Es gibt Initiative zur weiteren Vereinfachung von Meldeverfahren sowie der digitalen Zeiterfassung, um Bürokratie für Arbeitgeber zu reduzieren. Konkrete gesetzliche Änderungen wurden in der zweiten Jahreshälfte 2025 jedoch noch nicht umgesetzt, befinden sich aber in Vorbereitung.
  • Sozialversicherung & Rentenversicherung: Diskussionen über einen stärkeren Fokus auf die Rentenversicherungspflicht dauern an. Bislang ist der Verbleib bei der bisherigen Wahlfreiheit, ob auf Versicherungsfreiheit verzichtet werden soll, erhalten geblieben.

Konkrete Auswirkungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitnehmer:

  • Profitieren von mehr Verdienstmöglichkeiten bei konstantem Aufwand
  • Müssen weiterhin auf die Überschreitung der Grenze achten, um ungewollte Sozialversicherungspflichten zu vermeiden

Arbeitgeber:

  • Haben Planungssicherheit dank der dynamisch gekoppelten Verdienstgrenze
  • Müssen Arbeitszeiten und Verdienst der Minijobber dokumentieren und die neuen Grenzen beachten

Zusammenfassung der Minijob-Regelungen ab zweiter Jahreshälfte 2025

RegelungStand 2. Halbjahr 2025
Minijob-Verdienstgrenze556 Euro pro Monat
Mindestlohn12,82 Euro pro Stunde
Max. Arbeitszeit (ca.)43 Stunden/Monat
Midijob-Grenze556,01–2.000 Euro pro Monat
Max. Jahreseinkommen6.672 Euro

Zusammenfassung: Änderungen beim Minijob ab 2025

In der zweiten Hälfte des Jahres 2025 gibt es keine weiteren unmittelbaren Änderungen an den bestehenden Minijob-Regelungen. Die Bundesregierung setzt auf Transparenz, regelmäßige Anpassungen an den Mindestlohn und bereitet sich auf zukünftige Digitalisierungsmaßnahmen vor. Größere Neuregelungen sind erst für kommende Jahre 2026 und 2027 vorgesehen – die Mindestlohnkommission hat neue Beschlüsse zur Erhöhung des Mindestlohns 2026 und 2027 bereits gefasst.

Quellen

  1. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-faq-1688186
  2. https://magazin.minijob-zentrale.de/verdienstgrenze-minijob-2025/
  3. https://magazin.minijob-zentrale.de/minijobs-2025-aenderungen/

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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