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Mehr Geld für Rentner: Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2025 schützen die Rente

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Deutschland neue Pfändungsfreigrenzen – auch für Rentner. Diese Anpassung sorgt dafür, dass verschuldete Ruheständler künftig mehr Geld behalten dürfen. Erfahren Sie hier, was sich ändert und wie Sie von den neuen Regelungen profitieren.

Ab dem 1. Juli 2025 treten in Deutschland höhere Pfändungsfreigrenzen in Kraft – und das betrifft auch Rentnerinnen und Rentner. Diese gesetzliche Anpassung stärkt den Schuldnerschutz und sorgt dafür, dass verschuldete Ruheständler ab sofort mehr Geld zur freien Verfügung haben. Wer also von Schulden betroffen ist und eine Rente bezieht, profitiert unmittelbar von den neuen Regelungen. Wir erklären auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., die Einzelheiten!

Was ändert sich für Rentner ab 1.7.2025 hinsichtlich Pfändungstabelle?

Die wichtigste Neuerung: Der Grundfreibetrag für Pfändungen steigt für Alleinstehende auf 1.555 Euro monatlich (nach Rundung im Gesetz auf 1.559,99 Euro). Für das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto) wird dieser Betrag auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet, also auf 1.560 Euro. Das bedeutet: Liegt Ihre Rente unter dieser Grenze, kann nichts davon gepfändet werden.

Für Rentner mit Unterhaltspflichten erhöht sich der pfändungsfreie Betrag zusätzlich:

  • Erste unterhaltsberechtigte Person: 585,23 Euro
  • Jede weitere unterhaltsberechtigte Person: 326,04 Euro

Damit bleibt Rentnern mit Schulden mehr vom eigenen Einkommen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern und eventuelle Unterhaltsverpflichtungen zu erfüllen.

Einzelheiten zu den neuen Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2025 hier: Pfändungstabelle 1. Juli 2025

Warum gibt es diese Anpassung der Pfändungsfreigrenzen?

Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags und der Lebenshaltungskosten angepasst. Ziel ist es, das Existenzminimum von Schuldnern zu sichern und einen menschenwürdigen Lebensstandard auch bei bestehenden Schulden zu gewährleisten. Gerade für Rentner ist dieser Schutz besonders wichtig, da das Einkommen im Alter meist fest ist und kaum Spielraum für zusätzliche Einnahmen besteht.

Was bedeutet die höhren Freigrenzen für Rentner in der Praxis?

  • Unpfändbarer Grundbetrag: Liegt Ihre Rente unter 1.559,99 Euro (bzw. 1.560 Euro auf dem P-Konto), ist sie vor Pfändung geschützt.
  • Unterhaltszuschläge: Haben Sie Unterhaltspflichten, erhöht sich der pfändungsfreie Betrag entsprechend der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.
  • Pfändungsschutzkonto: Rentner mit Schulden sollten ein P-Konto einrichten, um ihr Guthaben vor Pfändung zu schützen. Auf diesem Konto ist das monatliche Guthaben bis zur Freigrenze automatisch geschützt.

Zusammenfassung: Höhere Pfändungsfreigrenzen 2025 / 2026 auch für Rentner

Die neuen Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2025 bringen Rentnern mit Schulden mehr finanzielle Sicherheit. Wer von einer Pfändung betroffen ist oder sein könnte, hat mit den aktuellen Freigrenzen einen höhreren finanziellen Spielraum und kann gegebenenfalls ein Pfändungsschutzkonto nutzen. So bleibt das Existenzminimum auch im Alter geschützt!

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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