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Faktencheck: Wurde die Rente mit 63 abgeschafft? Alles zur aktuellen Gesetzeslage 2025 / 2026

Die Frage „Wurde die Rente mit 63 abgeschafft?“ taucht regelmäßig in Medien, Sozialen Netzwerken und politischen Diskussionen auf. Insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und angespannter Rentenkassen sorgt das Thema für Unruhe. Doch wie steht es wirklich um dieses Rentenmodell? Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., folgt der ausführliche Faktencheck.

Was ist die „Rente mit 63“?

Die sogenannte „Rente mit 63“ beschreibt umgangssprachlich verschiedene Wege des vorgezogenen Renteneintritts. Vor allem gemeint ist die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren. Diese Form der Rente wurde 2014 eingeführt, um Lebensleistung zu honorieren und den Zugang zu einer vorgezogenen (abschlagsfreien) Altersrente ab 63 Jahren zu ermöglichen – allerdings nur für die Jahrgänge bis 1952.

Für nachfolgende Geburtsjahrgänge erhöht sich das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente stufenweise: Für 1964 und später Geborene liegt es bei 65 Jahren. Trotzdem bleibt der Begriff „Rente mit 63“ weiterhin geläufig.

Stimmt der Mythos von der Abschaffung?

Die knappe und klare Antwort lautet: Nein, die Rente mit 63 ist nicht abgeschafft worden! Es gibt weiterhin die Möglichkeit für einen Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze – aber die Bedingungen haben sich kontinuierlich verschärft.

Das häufig kolportierte „Ende der Rente mit 63“ bezieht sich meist auf zwei Entwicklungen:

  • Das abschlagsfreie Renteneintrittsalter wurde für Neurentner von Jahrgang zu Jahrgang angehoben (Stichwort: Flexibilisierung).
  • Nur ausgesuchte Gruppen profitieren noch von besonders günstigen Konditionen.

Die gesetzlichen Änderungen betreffen besonders jüngere Versicherte: Wer 1964 oder später geboren ist, kann frühestens mit 65 Jahren ohne Abschläge nach 45 Versicherungsjahren in die Rente starten. Das frühere abschlagsfreie Rentenalter mit 63 bleibt auf ältere Jahrgänge beschränkt.

Früher in Rente – aber mit Abschlägen

Auch für alle, die keine 45 Beitragsjahre zusammen bekommen, gibt es weiterhin den Weg in den Ruhestand ab 63 Jahren – allerdings nur mit teils erheblichen Abschlägen.
Wer mindestens 35 Versicherungsjahre hat, kann die „Altersrente für langjährig Versicherte“ bereits ab 63 beantragen. Für jedes Monat, das die Rente vor der maßgeblichen Altersgrenze bezogen wird, verringert sich die monatliche Rente dauerhaft um 0,3% – maximal bis zu 14,4%.

Beispiel: Jahrgang 1962 wird 2025 63 Jahre alt. Die Regelaltersgrenze liegt dabei bei 66 Jahren und 8 Monaten. Der Abschlag beträgt dann bis zu 13,2%. Für Jahrgänge ab 1964 steigt der Abschlag weiter.

Übersicht: Abschlagsfreier Renteneintritt nach Geburtsjahr

GeburtsjahrAbschlagsfreie Rente ab
bis 195263 Jahre
195463 Jahre, 4 Monate
196164 Jahre, 6 Monate
1964 und später65 Jahre

Was fordert die Politik?

Politisch ist die „Rente mit 63“ weiterhin umstritten: Bewohner-, Wirtschafts-, und Sozialverbände debattieren regelmäßig über eine mögliche Abschaffung oder weitere Einschränkung. Einige Wirtschaftsexperten sehen das Modell kritisch, da es angeblich Fachkräftemangel begünstigt und immense Ausgaben für die Rentenkassen erzeugt.

Auf der anderen Seite betonen Gewerkschaften und Sozialverbände das Prinzip der Lebensleistungsanerkennung und verweisen auf die Notwendigkeit flexibler Übergänge – gerade für Arbeitnehmer, die jahrzehntelang gearbeitet haben.

Aktuell gibt es jedoch KEIN beschlossenes Gesetz zu einer Abschaffung; es sind lediglich Diskussionen und Forderungen im Raum.

Was ändert sich 2026?

Ab 2026 entfällt für viele frühere Sonderreglungen (Vertrauensschutz u.a.) die Übergangsregelung für Geburtsjahrgänge ab 1964. Dies betrifft beispielsweise frühere Rentenarten für schwerbehinderte Menschen und führt dazu, dass immer mehr Versicherte später und mit höheren Abschlägen in Rente gehen können. Ein spezieller Bruch bei der „Rente mit 63“ gibt es aber nicht – der Prozess ist schon länger abgeschlossen.

FAQs zur Rente mit 63

Wird die Rente mit 63 im Jahr 2026 abgeschafft?

Nein. Die Möglichkeit, vorzeitig mit oder ohne Abschläge in Rente zu gehen, besteht weiterhin.

Kann ich als Jahrgang 1964 noch abschlagsfrei mit 63 in Rente?

Nein, für diesen Jahrgang liegt die abschlagsfreie Grenze bei 65 Jahren.

Welche Abschläge drohen, wenn ich trotzdem mit 63 gehe?

Bis zu 14,4% dauerhaft weniger Monatsrente sind möglich.

Kommt eine Abschaffung in Zukunft?

Das ist politisch umkämpft. Reformen könnten in den kommenden Jahren folgen, aber noch ist nichts entschieden. Für 2026 ist nichts geplant!

Zusammenfassung: Kein Abschied, sondern Anpassung

Die Rente mit 63 ist rechtlich nicht abgeschafft worden – aber die attraktiven Bedingungen der ersten Jahre gibt es nur noch für ältere Jahrgänge. Für alle anderen gehen die Hürden und Abschläge spürbar nach oben. Ein Rentenbeginn mit 63 ist weiterhin möglich, muss aber mit finanziellen Nachteilen bezahlt werden. Die Rentenpolitik bleibt ein Zankapfel, handfeste Einschränkungen oder eine Abschaffung der Modelle wird weiterhin debattiert – ist aber Stand 2025 noch nicht Realität.

Quelle

Bundesregierung

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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