Pflegende Rentner – mehr als nur Helfer
Immer mehr Rentner engagieren sich in der häuslichen Pflege von Angehörigen. Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) sowie die Pflegereform 2025 bringen entscheidende Verbesserungen: Pflegezeiten werden als rentensteigernde Zeiten anerkannt – auch für Personen, die eine Rente beziehen.
Voraussetzungen für die rentensteigernde Anrechnung
- Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben, die Pflege im häuslichen Umfeld stattfinden und mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche auf zwei Tage verteilt geleistet werden.
- Der pflegende Rentner darf für diese Tätigkeit kein Arbeitsentgelt erhalten (z. B. als entlohnter Pflegekraft, sondern ausschließlich als Angehöriger).
- Die Rentenversicherung prüft, ob die Voraussetzungen regelmäßig erfüllt sind und informiert über die Höhe der Gutschrift.
- Die Pflegeversicherung übernimmt dann die Beiträge – der Rentner erhält zusätzliche Entgeltpunkte.
Wie viel mehr Rente ist möglich?
Die genaue Erhöhung hängt von der Pflegestufe, dem Pflegegrad des Angehörigen und dem zeitlichen Pflegeumfang ab. Entgeltpunkte werden folgendermaßen gutgeschrieben:
- Pflegegrad 2: Gutschrift von etwa 0,3 Entgeltpunkten pro Jahr bei ausschließlicher Pflege rund 10h/Woche.
- Pflegegrad 3: Gutschrift von etwa 0,6 Entgeltpunkten pro Jahr bei höherem Zeitaufwand.
- Pflegegrad 4 bis 5: Je nach Aufwand und Umfang bis zu 1,0 Entgeltpunkt (deckt fast einen vollen Jahresbeitrag zur Rente ab).
Für 2025 entspricht ein Entgeltpunkt ca. 40,79 Euro Monatsrente (West) beziehungsweise rund 39,11 Euro (Ost). Wer ein Jahr lang intensiv pflegt, kann seine Monatsrente also um bis zu 41 Euro steigern – steuerfrei und als lebenslanges Plus in der Rente.
Konkretes Beispiel
Ein Rentner pflegt seine Ehefrau (Pflegegrad 3, ca. 20 Std./Woche) von Januar bis Dezember. Die Rentenversicherung rechnet ihm ca. 0,6 Entgeltpunkte an. Sein Rentenanspruch steigt um etwa 25 Euro pro Monat – jedes Jahr, solange die Pflege weiterläuft.
Die wichtigsten Schritte zur Rentensteigerung für pflegende Rentner
- Pflegekasse des Pflegebedürftigen informieren und regelmäßige Pflegetätigkeit bei der Rentenversicherung melden.
- Die Pflegekasse meldet die Pflegezeiten an die Rentenversicherung.
- Jährlich prüft die Rentenversicherung die Anspruchsvoraussetzungen und rechnet die Entgeltpunkte gut.
- Nach Ende der Pflegetätigkeit werden die angesammelten Punkte bei der nächsten Rentenerhöhung automatisch angerechnet.
Pflegegeld und Rentensteigerung
Wer durch Angehörige gepflegt wird, kann Pflegegeld beziehen. Das Pflegegeld ist seit 2025 um 4,5 Prozent erhöht worden. Für Pflegegrad 2 bedeutet das z.B. monatlich 347 Euro (statt 332 Euro in 2024), bei Pflegegrad 3 sind es 599 Euro. Das Pflegegeld ist nicht an die Rente gebunden – beide Leistungen werden unabhängig voneinander gezahlt.
Flexibilität durch das Entlastungsbudget
Durch die Pflegereform profitieren pflegende Rentner auch von mehr Flexibilität: Das neue Entlastungsbudget erlaubt bessere Planung von Auszeiten, mehr Unterstützung im Alltag und flexible Nutzung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
FAQ: Mehr Rente für pflegende Rentner
Wer übernimmt die Beiträge zur Rentenversicherung?
Die Pflegekasse meldet die Zeiten und zahlt die Beiträge direkt an die Rentenversicherung.
Kann jeder pflegende Rentner rentensteigernde Zeiten sammeln?
Ja, sofern mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und Stundenvorgaben eingehalten werden und keine Erwerbsarbeit als Pflegekraft vorliegt.
Wie viel ist ein Entgeltpunkt 2025 wert?
Rund 40,79 Euro (West), 39,11 Euro (Ost) monatlich auf Lebenszeit.
Tipps für pflegende Rentner
- Alle Pflegestunden und Anträge sorgfältig dokumentieren.
- Jährlich überprüfen, ob eine Anrechnung durch die Pflegekasse erfolgt.
- Bei Unklarheiten kostenlose Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder Verbraucherschützer nutzen.
Fazit zu: Als Rentner mit Pflege die Rente steigern
Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz 2025 macht Pflege im Ruhestand rentabel: Wer regelmäßig pflegt, erhält jeden Monat ein lebenslanges Plus bei der Rente – rechtzeitig informiert, clever genutzt!