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Mehr Geld von der Pflegekasse: So kombinierst du Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag optimal!

Pflegebedürftige und ihre Familien stehen vor der Frage, wie sie die unterschiedlichen Pflegeleistungen optimal kombinieren können, um den größtmöglichen finanziellen Nutzen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Insbesondere das Zusammenspiel von Pflegegeld, Kombinationsleistung und Entlastungsbetrag bringt im Jahr 2026 deutliche Vorteile für Betroffene. In folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., werden die wichtigsten Voraussetzungen, Rechenbeispiele und Praxistipps für eine maximale Auszahlung vorgestellt.

Grundlagen: Pflegegeld, Sachleistungen und Kombinationsleistung

Das Pflegegeld erhalten Versicherte ab Pflegegrad 2, wenn die häusliche Pflege vornehmlich durch Angehörige oder Freunde erfolgt. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab:

PflegegradPflegegeld p. Monat 2025/2026
2347 €
3599 €
4800 €
5990 €

Wer ausschließlich einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, erhält sogenannte Pflegesachleistungen, die die Pflegekasse direkt mit dem Dienstleister abrechnet. Diese Sachleistungen liegen – abhängig vom Pflegegrad – deutlich höher als das Pflegegeld.

Pflegebedürftige können jedoch beides kombinieren: Bei der Kombinationsleistung wird das Pflegegeld anteilig zur ungenutzten Sachleistung ausgezahlt. Je mehr Pflegesachleistungen genutzt werden, desto geringer fällt der Anspruch auf Pflegegeld aus.

Wie funktioniert die Kombinationsleistung?

Die Kombinationsleistung ist nach § 38 SGB XI geregelt. Wer zum Beispiel 50% des Sachleistungsbudgets nutzt, erhält noch 50% seines Pflegegeldanspruchs. Die Kombinationspflege ist sinnvoll, wenn sowohl Angehörige als auch ein ambulanter Dienst regelmäßig in die häusliche Versorgung eingebunden sind.

Rechenbeispiel Pflegegrad 3 (2026):

  • Maximales Pflegegeld: 599 € / Monat
  • Pflegesachleistung: 1.363 € / Monat
  • Nutzung Sachleistung 50% = 681,50 €
  • Pflegegeld anteilig: 50% von 599 € = 299,50 €

Der Versicherte erhält in diesem Beispiel 681,50 € für den Pflegedienst plus 299,50 € Pflegegeld, insgesamt also fast 1.000 € monatlich.

Entlastungsbetrag: Das Plus für Pflegende

Zusätzlich zum Pflegegeld und den Kombinationsleistungen gibt es für alle Pflegegrade einen Entlastungsbetrag:

  • Ab 2026 beträgt dieser monatlich 131 € (und ist auch für alle Pflegegrade, inkl. Pflegegrad 1, verfügbar).

Der Entlastungsbetrag darf ausschließlich für bestimmte, von der Pflegekasse zugelassene Angebote und Haushaltsnahe Dienste genutzt werden: z. B. Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen, Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige. Er wird nur nachträglich gegen Rechnung ausbezahlt.

Die Beträge können miteinander kombiniert werden, sodass die Pflegekasse durch den Entlastungsbetrag und flexible Sachleistungskombinationen die maximale Summe ausschüttet.

Kombinationen und Umwandlungsmöglichkeiten

Besonders attraktiv: Bis zu 40% der Pflegesachleistungen lassen sich ebenfalls für haushaltsnahe Unterstützungsangebote und Entlastungsleistungen „umwidmen“. Wer also seinen Pflegedienst nicht voll benötigt, kann zusätzliche Entlastungsangebote finanzieren.
Beispiel Pflegegrad 4: Bis zu 743,60 € (40% der Sachleistung) können für Betreuung und Haushalt eingesetzt werden.

Schritt-für-Schritt zur maximalen Auszahlung

  1. Pflegegrad prüfen: Anspruch auf Pflegegeld ab Pflegegrad 2, Pflegegrad 1 erhält nur den Entlastungsbetrag.
  2. Pflegesituation einschätzen: Pflegedienst und familiäre Pflege zeitlich und finanziell abwägen.
  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen: Kombileistung muss explizit beantragt werden und ist für sechs Monate bindend.
  4. Sachleistungen und Pflegegeld abrechnen: Monatlich erfolgt die Abrechnung entsprechend der tatsächlichen Nutzung.
  5. Entlastungsbetrag nutzen: Angebote für Haushalt, Betreuung und Entlastung nutzen – immer gegen Rechnung.
  6. 40%-Umwandlungsoption prüfen: Ungenutzte Sachleistungsbudgets für zusätzliche Entlastung anwenden.
  7. Geldeingang prüfen: Alle Pflegegeld Auszahlungstermine

FAQ zur Kombinationsleistung und Entlastungsbetrag

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Kombination?

Entscheidend ist der Prozentanteil der genutzten Pflegesachleistung, der Rest wird als Pflegegeld ausgezahlt.

Wer erhält den Entlastungsbetrag?

Pflegebedürftige aller Pflegegrade im häuslichen Umfeld, inklusive Pflegegrad 1.

Was ist bei der Beantragung zu beachten?

Die Kombinationsleistung muss explizit und verbindlich bei der Kasse beantragt werden. Änderungen sind jeweils sechs Monate bindend, außer es ergeben sich gravierende Veränderungen in der Pflege.

Kann der Entlastungsbetrag angespart werden?

Ja, nicht genutzte Beträge aus dem laufenden Kalenderjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.

Tipps für die maximale Auszahlung

  • Beratungseinsätze fristgerecht wahrnehmen
  • Abrechnungen und Rechnungen sorgfältig dokumentieren
  • Bei Änderung des Pflegebedarfs rechtzeitig Anpassungen bei der Pflegekasse beantragen.

Fazit zum Kombitrick beim Pflegegeld

Wer die Pflegekassenleistungen geschickt kombiniert und regelmäßig abrechnet, kann bis zu mehreren Tausend Euro jährlich mehr zur Verfügung haben. Die Kombinationsleistung plus Entlastungsbetrag stellt damit die erfolgversprechendste Strategie für eine flexible, hochwertige und finanzielle abgesicherte häusliche Pflege dar.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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