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Bürgergeld 2025: So erstattet deine Krankenkasse Rezeptgebühren – alle Tipps zur Zuzahlungsbefreiung!

Bürgergeld-Bezieher erhalten auch im Jahr 2025 unter bestimmten Voraussetzungen Geld für Rezepte von der Krankenkasse erstattet oder werden von Zuzahlungen befreit. Das Thema ist für viele relevant, denn Medikamente sind oft teuer – eine kluge Vorgehensweise sorgt dafür, dass möglichst wenig aus dem Regelsatz bezahlt werden muss und der Anspruch auf Erstattung optimal genutzt wird. Wir erklären das in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Bürgergeld und Medikamentenzuzahlung 2025

Auch Bürgergeld – Empfänger müssen grundsätzlich die gesetzliche Zuzahlung für verschreibungspflichtige Arzneimittel leisten. Die Höhe liegt bei 10 % des Preises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Medikament. Für andere medizinische Leistungen – wie Krankenhausaufenthalte oder häusliche Krankenpflege – gelten ebenfalls Zuzahlungen. Nicht-verschreibungspflichtige Medikamente müssen hingegen komplett selbst bezahlt werden.

Die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente übernimmt die Krankenversicherung, abzüglich der Zuzahlung – diese muss aus dem Bürgergeld Regelsatz gezahlt werden. Für Bürgergeld-Empfänger ist das oft eine Belastung.

Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen

Damit Versicherte durch diese Zuzahlungen nicht übermäßig belastet werden, gibt es eine sogenannte Belastungsgrenze. Sie liegt für die meisten Versicherten bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens. In besonderen Fällen, etwa bei chronisch Kranken, gilt eine Grenze von 1 %. Für 2025 bedeutet das bei Bürgergeld-Beziehern:

  • Standard-Regelsatz für 2025: 563 Euro pro Monat = 6.756 Euro pro Jahr.
  • Belastungsgrenze (2 %): 135,12 Euro jährlich.
  • Für chronisch Kranke (1 %): 67,56 Euro jährlich.

Sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, können Bürgergeld-Bezieher eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen – ab dann übernimmt die Krankenkasse alle weiteren Rezeptgebühren für das Kalenderjahr.

Zuzahlungsbefreiung: So funktioniert’s!

Die Befreiungsbescheinigung kann direkt bei der Krankenkasse beantragt werden, sobald die Belastungsgrenze erreicht ist. Auch eine Vorauszahlung der erwarteten Zuzahlungen ist möglich – dann wird die Befreiung schon zu Jahresbeginn gewährt. Wichtig ist, alle Quittungen und Belege sorgfältig zu sammeln und einzureichen.
Benötigte Unterlagen für die Befreiung:

  • Quittungen über alle geleisteten Zuzahlungen
  • Nachweis über das Haushaltseinkommen (z. B. Bürgergeld-Bescheid)
  • Bei chronischen Erkrankungen: eine ärztliche Bescheinigung

Tipp: Je früher Belege gesammelt und eingereicht werden, desto schneller tritt die Befreiung in Kraft. Viele Versicherte verpassen durch spätes Einreichen den Befreiungsanspruch für Monate.

Kinder, Jugendliche und Härtefälle

Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren gilt eine generelle Befreiung: Sie müssen keine Zuzahlungen auf Rezepte leisten, unabhängig von der Einkommenssituation. Für Härtefälle, etwa bei chronischen Erkrankungen, gibt es zusätzliche Möglichkeiten zur Unterstützung – hier können Bürgergeld-Empfänger auch beim Jobcenter weitere Hilfen beantragen, z. B. für spezielle Pflege- oder Ernährungsprodukte.

Praktische Tipps für Bürgergeld-Bezieher

  • Alle Quittungen und Zahlungsbelege für Rezeptgebühren sammeln und aufbewahren.
  • Die Berechnung der eigenen Belastungsgrenze regelmäßig überprüfen (z. B. mit Online-Rechnern von Krankenkassen).
  • Antrag frühzeitig stellen, um möglichst viele Monate von der Befreiung zu profitieren.
  • Bei besonderen Bedarfslagen (chronische Krankheit, spezielle Ernährung) zusätzliche Unterstützung beim Jobcenter anfragen.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Fakten sind:

  • Bürgergeld-Bezieher zahlen Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze selbst.
  • Die Grenze liegt 2025 bei 135,12 Euro (normal) bzw. 67,56 Euro (chronisch krank).
  • Nach Erreichen der Grenze übernimmt die Krankenkasse alle weiteren Rezeptgebühren.
  • Befreiung wird auf Antrag gewährt – Quittungen und Nachweise sind Pflicht.
  • Kinder und Jugendliche sind generell zuzahlungsbefreit.

Quelle

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Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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