Übergang von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente
Wer eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente bezieht, erreicht spätestens mit dem regulären Rentenalter (je nach Geburtsjahr 65 bis 67 Jahre) den endgültigen Wechsel: Die bisherige Leistung wird automatisch in eine Regelaltersrente umgewandelt. Ein gesonderter Antrag ist dafür in der Regel nicht erforderlich.
Was ändert sich beim Übergang?
- Befristung entfällt: Erwerbsminderungsrenten sind oft befristet. Mit der Umwandlung in die Regelaltersrente entfällt diese Unsicherheit.
- Keine medizinischen Überprüfungen: Gutachterliche Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung fallen nach dem Wechsel weg.
- Oft keine Änderungen bei der Rentenhöhe: In vielen Fällen bleibt der Zahlbetrag gleich, da die bisherigen Rentenansprüche vollständig übernommen werden. Unterschiede können aber entstehen, wenn zusätzliche Rentenzeiten oder Zuschläge berücksichtigt werden.
Stabilität und Sicherheit für Rentnerinnen und Rentner
Die Regelaltersrente gilt als dauerhaft und sicher. Betroffene profitieren von einer verlässlichen Leistung ohne weitere Überprüfungen. Besonders für Menschen, die lange Zeit in Unsicherheit wegen befristeter Bewilligungen gelebt haben, bedeutet dies eine klare Entlastung.
Finanzielle Unterschiede möglich
In Einzelfällen kann die Rentenhöhe leicht abweichen, zum Beispiel wenn Abschläge aus der Erwerbsminderungsrente dauerhaft übernommen werden. Positiv ist jedoch, dass zusätzliche rentenrechtliche Zeiten wie Kindererziehungszeiten, die nach Rentenbeginn hinzukamen, ab der Regelaltersrente berücksichtigt werden können.
FAQ
Muss ich den Wechsel zur Altersrente selbst beantragen?
Nein, die Umstellung geschieht automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze.
Ändert sich die Höhe meiner Rente?
In den meisten Fällen bleibt die Rentenhöhe gleich, kleinere Unterschiede sind jedoch möglich.
Muss ich weiterhin gesundheitliche Nachweise erbringen?
Nein, mit der Umwandlung entfallen medizinische Überprüfungen.
Ab welchem Alter erfolgt die Umwandlung?
Je nach Geburtsjahr zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr.
Fazit
Der Übergang von der Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente bringt für Betroffene vor allem eines: Sicherheit. Die Leistungen laufen dauerhaft weiter, ganz ohne erneute medizinische Prüfungen oder Unsicherheiten über Befristungen. Finanzielle Unterschiede sind selten, dennoch lohnt sich ein Blick in die Renteninformation, um genau Bescheid zu wissen.