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Mehr Rente für Eltern: Das wichtigste Detail im Rentenpaket 2025

Das Rentenpaket 2025 ist beschlossen und sorgt für eine deutliche Verbesserung, besonders für Millionen Mütter und Väter in Deutschland: Die sogenannte Mütterrente 3 steht im Mittelpunkt der Reform und bringt eine längst überfällige Gleichstellung bei Kindererziehungszeiten für die Rente. Was steckt dahinter? Welche Vorteile ergeben sich – und ab wann gilt die neue Regel? Dieser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., beantwortet alle wichtigen Fragen zur Mütterrente 3 und zum neuen Rentenpaket 2025.

Was wurde im Rentenpaket 2025 beschlossen?

Das Bundeskabinett hat im August 2025 das umfassende Rentenpaket verabschiedet. Drei zentrale Punkte stehen dabei im Vordergrund:

  • Das Rentenniveau wird bis 2031 stabil bei 48 Prozent gehalten.
  • Die vollständige Gleichstellung aller Eltern bei den Kindererziehungszeiten wird umgesetzt – die Mütterrente 3.
  • Weitere arbeitsrechtliche Erleichterungen wie der Wegfall des sogenannten „Anschlussverbots“: Rentner können nach dem Renteneintritt leichter beim bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten.

Das Ziel: Mehr soziale Gerechtigkeit, dauerhafte Stabilität für die gesetzliche Rentenversicherung und Anerkennung der Erziehungsarbeit aller Eltern in der Rente.

Mütterrente 3 – Was ist neu?

Die Mütterrente 3 schließt eine frühere Gerechtigkeitslücke: Bislang wurden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, weniger Kindererziehungszeiten bei der Rente angerechnet als für später geborene Kinder. Das ändert sich jetzt grundlegend:

  • Ab Inkrafttreten (voraussichtlich 1. Januar 2027) werden für alle Kinder, unabhängig vom Geburtsjahr, drei Jahre Kindererziehungszeit bei der Rente berücksichtigt.
  • Das bedeutet konkret: Mütter und Väter bekommen für jedes Kind bis zu 3 Rentenpunkte angerechnet – das entspricht rund 122 Euro monatlich pro Kind auf Basis des aktuellen Rentenwerts.

Für Kinder vor 1992 gab es bisher nur zwei bzw. zweieinhalb Entgeltpunkte. Ab 2027 profitieren Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern von der vollen Anerkennung, rückwirkend auf alle Bestandsrenten.

Zahlen, Beispiele und Vorteile

Wie wirkt sich die Mütterrente 3 aus? Hier die wichtigsten Zahlen und konkrete Rechenbeispiele:

  • Pro Kind wird ein halber zusätzlicher Rentenpunkt gutgeschrieben – bei aktuellem Rentenwert rund 20,40 Euro pro Monat.
  • Für ein Kind: +20,40 Euro monatlich, ca. 268 Euro im Jahr.
  • Für zwei Kinder: +40,80 Euro monatlich, ca. 490 Euro jährlich.
  • Für drei Kinder: +61,20 Euro monatlich, ca. 735 Euro jährlich.

Die Reform betrifft laut Schätzungen rund 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner in ganz Deutschland. Die Mehrleistung gilt lebenslang, ist dynamisch und steigt bei zukünftigen Rentenerhöhungen entsprechend mit.

Tabelle: Erhöhung der Mütterrente pro Kind (ab 2027)

Anzahl KinderErhöhung pro MonatErhöhung pro Jahr
1 Kind20,40 €268 €
2 Kinder40,80 €490 €
3 Kinder61,20 €735 €

Außerdem: Die Gesetzesänderungen gelten rückwirkend für alle Bestandsrentner. Frühestens wird die Auszahlung ab 2028 erfolgen, sobald die technische Umsetzung abgeschlossen ist. Gezahlt wird dann rückwirkend für 2027.

Auswirkungen auf Grundsicherung und andere Sozialleistungen

Eine wichtige Frage: Was passiert, wenn die Rente durch die Mütterrente 3 steigt, aber dadurch andere Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld gefährdet sind? Hier gilt: Die höhere Rente kann auf verschiedene Ansprüche angerechnet werden und könnte somit die Grundsicherung oder andere Leistungen reduzieren. Besonders bei der Witwenrente kann es zu einer Neuberechnung kommen. Trotzdem bedeutet die Mütterrente 3 für die allermeisten Betroffenen eine spürbare Verbesserung bei der Altersrente.

Einzelheiten hier: Mütterrente kann Problem bei Witwenrente bedeuten

Finanzierung und politische Bedeutung

Die Kosten für die Mütterrente 3 werden komplett aus Steuermitteln finanziert, jährlich rund 5 Milliarden Euro. Mit dem Paket setzt die Bundesregierung ein starkes Zeichen für soziale Anerkennung und Gleichbehandlung von Eltern in der gesetzlichen Rente. Die Reform schließt eine „Gerechtigkeitslücke“, die seit Jahrzehnten immer wieder kritisiert wurde.

Wie und ab wann beantragen?

Die Reform tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Auszahlung für Bestandsrentner erfolgt voraussichtlich ab 2028. Mütter und Väter müssen bei der Rentenversicherung keinen neuen Antrag stellen – die Umstellung erfolgt automatisch.

Allerdings empfiehlt es sich, Rentenbescheide genau zu prüfen und bei Unklarheiten die Deutsche Rentenversicherung oder einen Rentenberater zu kontaktieren, insbesondere wenn es um Ansprüche für mehrere Kinder geht.

Zusammenfassung zur Mütterrente 3 als Teil des Rentenpakets 2025

Das Rentenpaket 2025 bringt zwei zentrale Neuerungen: Das Rentenniveau in Deutschland wird bis mindestens 2031 stabil bei 48 Prozent gehalten und mit der Mütterrente 3 wird eine große Gerechtigkeitslücke geschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 erhalten alle Eltern – egal wann die Kinder geboren wurden – für jedes Kind drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet, was einen höheren Rentenanspruch bedeutet. Damit profitieren besonders Mütter und Väter von vor 1992 geborenen Kindern, für die bisher weniger Zeiten zählten. Die monatliche Mütterrente steigt so pro Kind um rund 20,40 Euro, bei mehreren Kindern entsprechend mehr. Die Auszahlung erfolgt automatisch und rückwirkend, sobald die technische Umstellung abgeschlossen ist – voraussichtlich ab 2028. Insgesamt erhalten Millionen Eltern dauerhaft mehr Rente, die Reform wird aus Steuermitteln finanziert und betrifft auch Bestandsrentnerinnen und -rentner.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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