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Gute Nachrichten für Rentner: Neues Gesetz macht ab 2027 die Rentenberechnung fairer und lukrativer

Ab dem 1. Januar 2027 tritt das neue SGB-VI-Änderungsgesetz in Kraft. Kernpunkte sind die Anpassung der Hochrechnung nach § 194 SGB VI sowie Änderungen in § 70 SGB VI. Besonders die geburtenstarken Jahrgänge – die sogenannten Boomer – profitieren von höherer Berechenbarkeit, mehr Sicherheit und oftmals einer spürbar besseren Rente. Gelesen werden kann der vollständige Artikel hier bei Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Ein neues Kapitel in der Rentenpolitik

Die Rente ist und bleibt eines der zentralsten Themen der deutschen Sozialpolitik. Mit dem SGB-VI-Änderungsgesetz, das am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, schreibt die Bundesregierung ein neues Kapitel in der Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung. Herzstück sind zwei technische, aber hochrelevante Veränderungen: die Neujustierung der Hochrechnung in § 194 SGB VI sowie die Anpassungen in § 70 SGB VI.

Auf den ersten Blick handelt es sich um komplexe juristische Details. Doch die Wirkung in der Praxis könnte enorme Bedeutung haben – vor allem für die Babyboomer, die nun zunehmend in Rente gehen. Für Millionen Versicherte bedeuten die Änderungen weniger bürokratische Hürden, verlässlichere Rentenprognosen und nicht zuletzt auch mehr Geld im Alter.

Hintergrund: Warum das Gesetz notwendig wurde

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein System, das maßgeblich auf Generationengerechtigkeit und Solidität ausgelegt ist. Doch gerade die letzten Jahre zeigten, dass komplexe Hochrechnungen und rechtliche Unsicherheiten zu Verwirrung, Bürokratie und langwierigen Verfahren führten:

  • Versicherte mussten teilweise lange warten, bis Rentenauskünfte korrigiert oder aktualisiert wurden.
  • Die Berechnung künftiger Entgeltpunkte basierte auf komplizierten Prognosen, die von Laien kaum nachvollziehbar waren.
  • Übergänge in die Rente verzögerten sich durch bürokratischen Mehraufwand.

Die Bundesregierung reagiert mit dem SGB-VI-Änderungsgesetz, indem sie die Grundlagen der Hochrechnung und die Regelungen zur Rentenhöhe anpasst. Damit soll das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung gestärkt werden – ein entscheidender Schritt, da in den kommenden Jahren die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen und die Belastung des Systems steigt.

Kernpunkt 1: Hochrechnung nach § 194 SGB VI

Die Hochrechnung ist ein zentrales technisches Instrument in der Rentenversicherung. Sie bestimmt, wie Zeiten kurz vor Rentenbeginn in die Bewertung der Altersrente einfließen. Bislang war die Methode kompliziert und führte häufig zu Nachrechnungen und Unsicherheiten.

Ab 2027 wird die Hochrechnung vereinfacht und transparenter geregelt:

  • Die Berechnungsgrundlagen für künftige Versicherungsmonate werden standardisiert.
  • Prognosen werden stärker am tatsächlichen Durchschnittsentgelt der letzten Jahre ausgerichtet.
  • Versicherte können sich künftig darauf verlassen, dass ihre Renteninformation stabiler und verlässlicher ist.

Insbesondere Babyboomer, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, erleben dadurch weniger Unklarheiten bei der Höhe ihrer Altersrente.

Kernpunkt 2: Änderung in § 70 SGB VI

Neben der Hochrechnung betrifft das Gesetz auch den Paragrafen 70 SGB VI, der die Bewertung von Entgeltpunkten betrifft. Ziel ist es, die Berechnungsschritte zu straffen und gleichzeitig gerechtere Ergebnisse zu erzielen.

Das neue Verfahren berücksichtigt stärker individuelle Erwerbsbiografien. Wer beispielsweise viele Jahre Vollzeit gearbeitet und Beiträge geleistet hat, profitiert genauso wie jene, die aufgrund von Kindererziehung oder Pflegezeiten eine unterbrochene Erwerbsbiografie aufweisen.

Praktisch bedeutet das: Mehr Versicherte erhalten eine höhere Rentenanwartschaft, weil Übergangszeiten nicht mehr so stark nach unten verzerrt werden. Besonders Frauen, die durch Kindererziehungsphasen häufig Brüche im Versicherungsverlauf hatten, könnten künftig von den neuen Regelungen profitieren.

Gewinner der Reform: die Babyboomer

Die geburtenstarken Jahrgänge – also die zwischen 1955 und 1969 Geborenen – sind die eigentlichen Gewinner der Reform. Während für Jüngere die langfristige Stabilität entscheidend ist, geht es bei den Boomer-Jahrgängen konkret um die letzten Jahre vor dem Rentenbeginn.

Gerade hier waren bislang viele Streitfragen offen: Wie hoch fällt die Rente wirklich aus? Welche Nachweise sind nötig? Warum unterscheiden sich die Vorabauskünfte so stark?

Mit der Reform wird all das einfacher:

  • Weniger Bürokratie: Überflüssige Nachweise und Sonderanträge entfallen.
  • Mehr Sicherheit: Rentenauskünfte sind verbindlicher und müssen weniger nachträglich geändert werden.
  • Höhere Rente: In vielen Fällen steigt die endgültige Rentenzahlung, da die Berechnungsgrundlage gerechter gestaltet wird.

Auswirkungen auf die Verwaltung

Nicht nur die Versicherten profitieren. Auch die Deutsche Rentenversicherung verzeichnet durch die Vereinfachungen Entlastungen:

  • Anträge können schneller bearbeitet werden.
  • Nachprüfungen entfallen oder werden stark reduziert.
  • Der Verwaltungsaufwand sinkt insgesamt, da die Hochrechnung klar definierte Standards enthält.

Gerade in Zeiten, in denen hunderttausende neue Rentenanträge der Boomer bearbeitet werden müssen, gewinnt diese Entlastung enorme Bedeutung.

Mögliche Kritikpunkte

Wie jede Reform bleibt auch das SGB-VI-Änderungsgesetz nicht ohne kritische Stimmen. Experten weisen auf folgende Punkte hin:

  • Finanzielle Mehrbelastung: Höhere Renten bedeuten auch höhere Ausgaben, die Rentenkassen langfristig fordern könnten.
  • Ungleichbehandlungen: Einige jüngere Jahrgänge befürchten, dass kurzfristige Vorteile der Boomer die eigene Generation später stärker belasten.
  • Komplexität im Detail: Trotz Vereinfachung bleibt das Rentenrecht ein schwieriges Feld, das für Laien nicht voll durchschaubar ist.

Gleichwohl betont die Politik, dass die Stabilisierung des Rentenniveaus und die Stärkung des Vertrauens in das System die vorrangigen Ziele der Reform darstellen.

FAQ zum neuen SGB-VI-Änderungsgesetz

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Welche Paragrafen ändern sich konkret?

Betroffen sind vor allem § 194 SGB VI (Hochrechnung) und § 70 SGB VI (Bewertung von Entgeltpunkten).

Profitiert jede Generation von der Reform?

Während besonders die Babyboomer profitieren, sorgen die Anpassungen langfristig auch für eine stabilere und transparentere Rente für jüngere Generationen.

Muss ein Antrag gestellt werden, um von den Änderungen zu profitieren?

Nein, die Anpassungen greifen automatisch in allen relevanten Rentenverfahren.

Steigt die Rente durch das Gesetz automatisch?

Nicht in jedem Fall. Aber in vielen Konstellationen führt die neue Berechnungsmethode zu einer höheren Rentenzahlung.

Fazit

Mit dem SGB-VI-Änderungsgesetz tritt am 1. Januar 2027 eine Reform in Kraft, die das Rentensystem spürbar verbessert. Besonders für die Babyboomer, die in den kommenden Jahren in Rente gehen, bringt das Gesetz mehr Sicherheit, weniger Bürokratie und in zahlreichen Fällen auch höhere Leistungen.

Auch wenn die finanzielle Belastung für das Gesamtsystem kritisch betrachtet wird, überwiegen die Vorteile für die Versicherten und die Verwaltung deutlich. Wichtig ist vor allem eines: Das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung wird durch die Reform gestärkt – und genau dies ist von unschätzbarem Wert in einer Zeit, in der viele Bürgerinnen und Bürger auf eine verlässliche Altersversorgung angewiesen sind.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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