Was versteht man unter Schwerbehinderung und GdB?
Der Grad der Behinderung, kurz GdB, wird in Deutschland in einem amtlichen Verfahren durch das Versorgungsamt festgestellt. Er reicht von 20 bis 100 und wird stets in Zehnerschritten gemessen. Eine Schwerbehinderung liegt dann vor, wenn der GdB mindestens 50 beträgt. Nur mit diesem offiziellen Nachweis – dem Schwerbehindertenausweis – stehen besondere Rechte und Vergünstigungen zu, etwa im Steuerrecht oder im Arbeitsleben.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Voraussetzungen
Wer früher in Rente will, muss neben der Schwerbehinderung einige klare Bedingungen erfüllen:
- Ein anerkannter GdB von mindestens 50 muss bei Rentenbeginn vorliegen.
- 35 Jahre an sogenannten Wartezeiten (“Versicherungsjahren”) müssen erfüllt sein. Dazu zählen auch Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeit oder Pflege von Angehörigen.
Dabei genügt eine temporär festgestellte Schwerbehinderung, so lange sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegt. Sollte der GdB später wieder herabgesetzt werden, bleibt die gewährte Rente trotzdem bestehen – der Anspruch geht nicht verloren.
Wie früh kann man mit Schwerbehinderung in Rente gehen?
Mit diesen Voraussetzungen ist ein vorgezogener Renteneintritt möglich – und zwar deutlich vor dem regulären Eintrittsalter für die Regelaltersrente, das für die meisten Jahrgänge mittlerweile bei 67 Jahren liegt:
- Ab einem GdB von 50 sowie 35 Versicherungsjahren kann man zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente.
- Mit weiteren Abschlägen ist ein Einstieg sogar bis zu fünf Jahre vor der eigentlichen Regelaltersgrenze möglich.
Beispielrechnung
Für Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt:
- Abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte ab dem 65. Lebensjahr möglich (regulär 67 Jahre).
- Frühestmöglicher Rentenbeginn: ab 62 Jahren, jedoch mit maximal 10,8 Prozent lebenslangem Abschlag auf die Rente (pro Monat 0,3 Prozent).
Rentenabschläge bei vorzeitigem Beginn
Die Abschläge bei einer früheren Rente betragen monatlich 0,3 Prozent auf den Bruttorentenanspruch – für jeden Monat vor der eigentlichen Rentenaltersgrenze. Über einen Zeitraum von drei Jahren (36 Monate) sind das insgesamt 10,8 Prozent.
Vorteile der Rente für schwerbehinderte Menschen
- Mehr Flexibilität beim Renteneintritt: Gerade wenn die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, hilft das flexiblere Eintrittsalter enorm.
- Keine weiteren Einschränkungen nach Rentenbeginn: Selbst wenn der GdB später sinkt, bleibt die Rente erhalten.
- Finanzielle Planungssicherheit: Die klare Regelung schafft Berechenbarkeit für die spätere Lebensplanung.
Wichtige Hinweise zum Antragsverfahren
Wer die Kriterien erfüllt, muss den Schwerbehindertenausweis spätestens zum Rentenbeginn besitzen. Die Beantragung kann langwierig sein, insbesondere wenn Widersprüche oder Klagen notwendig werden. Rückwirkende Rentengewährung ist nur im Rahmen der gesetzlichen Fristen möglich. Es empfiehlt sich, frühzeitig beim Versorgungsamt aktiv zu werden und im Zweifel fachkundige Beratung (Sozialverband, Rentenberatung) zu nutzen.
Kann man mit einem GdB unter 50 früher in Rente?
Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist erst ab einem GdB 50 möglich. Wer einen geringeren Grad besitzt, muss auf andere Varianten ausweichen.
Zum Beispiel:
- Jobverlust- oder Erwerbsminderungsrenten (mit weiteren Gesundheitsnachweisen),
Was ändert sich 2025?
Die Regelaltersgrenzen wurden zuletzt schrittweise angehoben. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt ab 2029:
- 65 Jahre abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Frühestmöglich (mit Abschlägen): 62 Jahre
Weitere Änderungen wie eine komplette Abschaffung oder Verschlechterung sind nicht angekündigt, im Gegenteil: Die Hinzuverdienstgrenzen steigen und der Vermögensfreibetrag wurde erhöht.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Kriterium | Regelung ab 2025/Geburtsjahrgang 1964+ |
---|---|
Mindest-GdB | 50 |
Versicherungsjahre (Wartezeit) | 35 |
Abschlagsfreie Rente | ab 65 Jahren |
Frühestmögliche Rente | ab 62 Jahren (max. 10,8% Abschlag) |
Nachträgliche GdB-Reduktion | Kein Einfluss auf laufende Rente |
Zusammenfassung: Mit welchem GdB in vorzeitige Rente
Ein Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50 öffnet die Tür zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen – und damit zu einem früheren, flexiblen Rentenbeginn. Zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ist eine abschlagsfreie Rente möglich, bis zu fünf Jahre früher mit moderaten Kürzungen. Entscheidend sind zudem die 35 Jahre Wartezeit. Wer diese Kriterien erfüllt, sollte sich beim Versorgungsamt frühzeitig um den GdB-Ausweis kümmern und das Beratungspotenzial bei Sozialverbänden oder Rentenstellen aktiv nutzen.