Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Schwerbehinderung: Ab welchem GdB ist eine frühere Rente möglich?

Viele Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung beschäftigt die Frage: Ab welchem Grad der Behinderung (GdB) ist ein früherer Renteneintritt möglich? Die Antwort darauf ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Senioren in spe von großer Bedeutung, denn eine Schwerbehinderung ermöglicht in Deutschland besondere Nachteilsausgleiche – und unter anderem die Chance, früher und unter Umständen sogar abschlagsfrei in Rente zu gehen. Einzelheiten in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Was versteht man unter Schwerbehinderung und GdB?

Der Grad der Behinderung, kurz GdB, wird in Deutschland in einem amtlichen Verfahren durch das Versorgungsamt festgestellt. Er reicht von 20 bis 100 und wird stets in Zehnerschritten gemessen. Eine Schwerbehinderung liegt dann vor, wenn der GdB mindestens 50 beträgt. Nur mit diesem offiziellen Nachweis – dem Schwerbehindertenausweis – stehen besondere Rechte und Vergünstigungen zu, etwa im Steuerrecht oder im Arbeitsleben.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Voraussetzungen

Wer früher in Rente will, muss neben der Schwerbehinderung einige klare Bedingungen erfüllen:

  • Ein anerkannter GdB von mindestens 50 muss bei Rentenbeginn vorliegen.
  • 35 Jahre an sogenannten Wartezeiten (“Versicherungsjahren”) müssen erfüllt sein. Dazu zählen auch Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeit oder Pflege von Angehörigen.

Dabei genügt eine temporär festgestellte Schwerbehinderung, so lange sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegt. Sollte der GdB später wieder herabgesetzt werden, bleibt die gewährte Rente trotzdem bestehen – der Anspruch geht nicht verloren.

Wie früh kann man mit Schwerbehinderung in Rente gehen?

Mit diesen Voraussetzungen ist ein vorgezogener Renteneintritt möglich – und zwar deutlich vor dem regulären Eintrittsalter für die Regelaltersrente, das für die meisten Jahrgänge mittlerweile bei 67 Jahren liegt:

  • Ab einem GdB von 50 sowie 35 Versicherungsjahren kann man zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente.
  • Mit weiteren Abschlägen ist ein Einstieg sogar bis zu fünf Jahre vor der eigentlichen Regelaltersgrenze möglich.

Beispielrechnung

Für Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt:

  • Abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte ab dem 65. Lebensjahr möglich (regulär 67 Jahre).
  • Frühestmöglicher Rentenbeginn: ab 62 Jahren, jedoch mit maximal 10,8 Prozent lebenslangem Abschlag auf die Rente (pro Monat 0,3 Prozent).

Rentenabschläge bei vorzeitigem Beginn

Die Abschläge bei einer früheren Rente betragen monatlich 0,3 Prozent auf den Bruttorentenanspruch – für jeden Monat vor der eigentlichen Rentenaltersgrenze. Über einen Zeitraum von drei Jahren (36 Monate) sind das insgesamt 10,8 Prozent.

Vorteile der Rente für schwerbehinderte Menschen

  • Mehr Flexibilität beim Renteneintritt: Gerade wenn die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, hilft das flexiblere Eintrittsalter enorm.
  • Keine weiteren Einschränkungen nach Rentenbeginn: Selbst wenn der GdB später sinkt, bleibt die Rente erhalten.
  • Finanzielle Planungssicherheit: Die klare Regelung schafft Berechenbarkeit für die spätere Lebensplanung.

Wichtige Hinweise zum Antragsverfahren

Wer die Kriterien erfüllt, muss den Schwerbehindertenausweis spätestens zum Rentenbeginn besitzen. Die Beantragung kann langwierig sein, insbesondere wenn Widersprüche oder Klagen notwendig werden. Rückwirkende Rentengewährung ist nur im Rahmen der gesetzlichen Fristen möglich. Es empfiehlt sich, frühzeitig beim Versorgungsamt aktiv zu werden und im Zweifel fachkundige Beratung (Sozialverband, Rentenberatung) zu nutzen.

Kann man mit einem GdB unter 50 früher in Rente?

Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist erst ab einem GdB 50 möglich. Wer einen geringeren Grad besitzt, muss auf andere Varianten ausweichen.
Zum Beispiel:

  • Jobverlust- oder Erwerbsminderungsrenten (mit weiteren Gesundheitsnachweisen),

Was ändert sich 2025?

Die Regelaltersgrenzen wurden zuletzt schrittweise angehoben. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt ab 2029:

  • 65 Jahre abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Frühestmöglich (mit Abschlägen): 62 Jahre
    Weitere Änderungen wie eine komplette Abschaffung oder Verschlechterung sind nicht angekündigt, im Gegenteil: Die Hinzuverdienstgrenzen steigen und der Vermögensfreibetrag wurde erhöht.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

KriteriumRegelung ab 2025/Geburtsjahrgang 1964+
Mindest-GdB50
Versicherungsjahre (Wartezeit)35
Abschlagsfreie Renteab 65 Jahren
Frühestmögliche Renteab 62 Jahren (max. 10,8% Abschlag)
Nachträgliche GdB-ReduktionKein Einfluss auf laufende Rente

Zusammenfassung: Mit welchem GdB in vorzeitige Rente

Ein Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50 öffnet die Tür zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen – und damit zu einem früheren, flexiblen Rentenbeginn. Zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ist eine abschlagsfreie Rente möglich, bis zu fünf Jahre früher mit moderaten Kürzungen. Entscheidend sind zudem die 35 Jahre Wartezeit. Wer diese Kriterien erfüllt, sollte sich beim Versorgungsamt frühzeitig um den GdB-Ausweis kümmern und das Beratungspotenzial bei Sozialverbänden oder Rentenstellen aktiv nutzen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.