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Schwerbehinderung – Was sind die drei wichtigsten Nachteilsausgleiche?

Menschen mit Schwerbehinderung haben oft im Alltag mit besonderen Herausforderungen und Mehrkosten zu kämpfen. Um diese Nachteile auszugleichen, gibt es in Deutschland zahlreiche gesetzlich geregelte Nachteilsausgleiche. Insbesondere drei davon sind besonders wichtig, weil sie Betroffenen erhebliche Vorteile und Erleichterungen in Beruf, Steuer und Mobilität bieten. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., werden diese drei wichtigsten Nachteilsausgleiche verständlich erklärt und ihre Bedeutung aufgezeigt.

1. Arbeit: Besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und Freistellung im Arbeitsleben

Einer der wichtigsten Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen betrifft das Arbeitsleben. Der besondere Kündigungsschutz schützt vor einer ordentlichen Kündigung am Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber eine Kündigung bei schwerbehinderter Belegschaft nur mit Zustimmung des Integrationsamts aussprechen darf. Das gibt Sicherheit und Schutz im Job.

Darüber hinaus haben Schwerbehinderte Anspruch auf Zusatzurlaub, der mindestens fünf Arbeitstage pro Jahr beträgt. Außerdem können sie die Freistellung von Mehrarbeit oder Überstunden verlangen, um ihre Gesundheit zu schonen.

Dieser Nachteilsausgleich erleichtert es Betroffenen, ihre Erwerbstätigkeit länger aufrechtzuerhalten und gesundheitlich belastende Arbeitssituationen zu vermeiden.

2. Steuerliche Nachteilsausgleiche (Behinderten-Pauschbetrag)

Ein weiterer sehr bedeutender Nachteilsausgleich ist der steuerliche Pauschbetrag, der Menschen mit Schwerbehinderung ohne Einzelnachweise zusätzliche Steuererleichterungen gewährt. Je nach Grad der Behinderung (GdB) gibt es unterschiedliche Pauschbeträge, die direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können.

Die Pauschbeträge reichen von mehreren hundert bis zu über 7.000 Euro jährlich, wobei besonders hohe Beträge z.B. für Menschen mit den Merkzeichen H (hilflos) oder Bl (blind) gelten. Zudem können Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstelle als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, sofern das Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit) vorliegt.

Der Finanzielle Ausgleich erleichtert das Leben mit den durch die Behinderung entstehenden Mehrkosten und ist deshalb einer der wichtigsten Nachteilsausgleiche.

3. Mobilitätsnachteilsausgleiche (z. B. Parkausweis und öffentliche Verkehrsmittel)

Mobilität ist für viele Menschen mit Schwerbehinderung eine große Herausforderung. Deshalb gibt es Nachteilsausgleiche, die speziell den öffentlichen Verkehr und das Parken betreffen.

Der orangefarbene Parkausweis ermöglicht es Schwerbehinderten, an bestimmten Orten und Parkplätzen bevorzugt und teilweise kostenfrei zu parken. Dies gilt unter anderem auch für Halteverbote und Parkzonen, die sonst für jeden gelten würden.

Darüber hinaus haben Schwerbehinderte mit bestimmten Merkzeichen Anspruch auf kostenlose oder ermäßigte Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr. So ist etwa der ÖPNV mit dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder TBl in der Regel kostenlos nutzbar.

Diese Mobilitätsnachteilsausgleiche erhöhen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und erleichtern den Alltag erheblich.

Fazit zu den 3 wichtigsten Nachteilsausgleichen bei Behinderung

Die drei wichtigsten Nachteilsausgleiche für Menschen mit Schwerbehinderung sind:

  • der besondere Kündigungsschutz und Zusatzurlaub im Arbeitsleben,
  • der steuerliche Pauschbetrag als finanzieller Ausgleich,
  • sowie Mobilitätsnachteilsausgleiche wie Parkausweis und Vergünstigungen im öffentlichen Verkehr.

Diese Nachteilsausgleiche sind gesetzlich verankert und sollen helfen, die durch die Behinderung entstehenden Nachteile im Alltag und Beruf möglichst gut auszugleichen. Wer schwerbehindert ist, sollte sich frühzeitig informieren, welche Nachteilsausgleiche ihm individuell zustehen und wie man sie geltend macht. Denn diese Rechte bedeuten mehr Unabhängigkeit, Schutz und finanzielle Entlastung im Leben.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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