Warum reicht das Krankengeld oft nicht?
Krankengeld wird nach sechs Wochen Krankheit von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt und beträgt rund 70 % des letzten Brutto- und maximal 90 % des Nettoverdienstes. Nach Abzügen für Sozialbeiträge bleibt oft deutlich weniger übrig. Besonders Haushalte mit Kindern, hohen Wohnkosten oder bestehender Verschuldung kommen durch diese Reduzierung schnell in finanzielle Not.
Bürgergeld als Aufstockung zum Krankengeld
Reicht das Krankengeld nicht für den Lebensunterhalt, gibt es einen klaren Weg: der Antrag auf Bürgergeld (Neue Grundsicherung) beim Jobcenter. Das gilt, wenn der Bedarf (Regelsatz plus Kosten der Unterkunft) höher ist als das anrechenbare Einkommen aus dem Krankengeld. Die wichtigsten Einkommen und Freibeträge werden genau berechnet; Vermögensgrenzen gelten jedoch auch hier.
Voraussetzungen für die Aufstockung
- Bedürftigkeit nach SGB II (Gesamtbedarf höher als Einkommen, also Krankengeld)
- Anrechnung des gesamten Krankengeldes als Einkommen
- Keine oder nur geringe Vermögensersparnisse (innerhalb des Bürgergeld Schonvermögens)
Um Bürgergeld zu erhalten, sollte der Antrag so früh wie möglich gestellt werden – Verzögerungen gefährden die laufende Existenzsicherung.
Alternativen: Wohngeld und weitere Hilfen
Wenn kein Anspruch auf Bürgergeld besteht, ist das Wohngeld die wichtigste Unterstützungsmöglichkeit. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Mietkosten, der gezielt Haushalten mit niedrigem Einkommen hilft. Ob ein Anspruch besteht, prüft die Wohngeldstelle der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.
Tipps für den Antrag
- Anträge für Wohngeld nimmt die lokale Wohngeldbehörde entgegen.
- Alle Einkünfte müssen offengelegt werden.
- Wohngeld gibt es auch als Lastenzuschuss für Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum.
Krankengeldzuschuss durch den Arbeitgeber
Viele vergessen: Manche Betriebe zahlen freiwillig einen Zuschuss zum Krankengeld. Dieser Zuschuss ist zwar lohnsteuerpflichtig, aber kann das verfügbare Einkommen erhöhen. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat lohnt sich – der Anspruch muss oft in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt sein.
Private Versicherungen und weitere Absicherung
Wer privat vorgesorgt und beispielsweise ein Krankentagegeld oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, sollte die Versicherungsbedingungen prüfen. Oft übernehmen diese Policen die Versorgungslücke, zumindest teilweise.
Ablauf und Dauer des Krankengeldbezugs
Die maximale Bezugsdauer von Krankengeld liegt bei 78 Wochen pro Krankheit innerhalb von drei Jahren. Gegen Ende der Bezugszeit informiert die Krankenkasse – spätestens jetzt sollte geklärt werden, welcher Anspruch im Anschluss besteht, etwa auf Bürgergeld oder Erwerbsminderungsrente.
Checkliste: Erste Hilfe, wenn Krankengeld nicht reicht
- Netzwerke aktivieren: Familie, Freunde und Beratungsstellen können unterstützen.
- Soziale Dienstleistungen nutzen, etwa Schuldnerberatung oder Sozialverbände.
- Früh die Ansprüche klären: Mit Krankenkasse, Jobcenter, Wohngeldstelle und ggf. Arbeitgeber sprechen.
Fazit: Krankengeld kann aufgestockt werden – mit Bürgergeld oder Wohngeld!
Das deutsche Sozialsystem bietet verschiedene Hilfen, wenn das Krankengeld nicht reicht. Von Bürgergeld über Wohngeld bis zum Krankengeldzuschuss gibt es Wege, die finanzielle Not zu lindern. Man muss allerdings früh reagieren und Unterstützung beantragen.