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Hammer Urteil: Kein Wohngeld ohne Bewerbungsbemühung – Parallele zum Bürgergeld!

Wohngeld-Antragsteller müssen Beschäftigungsbemühungen nachweisen – das bestätigte ein Gerichsurteil: Wer nicht aktiv Arbeit sucht oder zumutbare Beschäftigung verweigert, verliert den Anspruch auf Wohngeld. Der folgende Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V. erklärt, was das Urteil bedeutet, wie Beschäftigungsbemühungen dokumentiert werden müssen und worauf beim Wohngeldantrag jetzt zu achten ist.

Hintergrund: Wohngeld und Beschäftigungsbemühungen

Das Wohngeld ist eine Sozialleistung für Menschen mit geringem Einkommen, die nicht in der Lage sind, die Wohnkosten aus eigener Kraft zu decken. Anders als beim Bürgergeld gibt es im Wohngeldrecht keinen generellen Zwang zur Arbeitsaufnahme. Nach aktueller Rechtsprechung und Verwaltungspraxis müssen Antragsteller aber nachweisen, dass sie ernsthaft versuchen, ihren Lebensunterhalt zumindest teilweise durch Arbeit zu sichern.

Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin

Im Fokus steht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 21 K 170/20), das den Wohngeldanspruch eines älteren Mannes ablehnte, weil er keine nachweisbaren Bemühungen zur Aufnahme einer zumutbaren Beschäftigung vorlegte. Obwohl der Mann formal erwerbsfähig war und frühere Berufserfahrung besaß, wurde sein Antrag als missbräuchlich gewertet. Das Gericht entschied:

  • Wohngeld wird nur gezahlt, wenn Antragsteller ihren angemessenen Wohnbedarf nicht selbst decken können.
  • Wer zumutbare Arbeit verweigert oder keine belegbaren Beschäftigungsbemühungen zeigt, erhält kein Wohngeld.

Was sind Beschäftigungsbemühungen?

Beschäftigungsbemühungen sind aktive Versuche, eine angemessene Arbeit aufzunehmen. Dazu zählen:

  • Bewerbungen auf passende Stellen (schriftlich und digital)
  • Beratungsgespräche bei Jobcentern, Arbeitsagenturen oder Sozialstellen
  • Gespräche mit potenziellen Arbeitgebern
  • Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen oder Weiterbildungen

Die Nachweise müssen glaubhaft, konkret und nachvollziehbar sein. „Nichtssagende“ Bewerbungen oder pauschale Angaben genügen laut Urteil nicht.

Auswirkungen für Antragsteller

Das Urteil hat direkte Folgen für alle, die Wohngeld beantragen oder bereits beziehen:

  • Antragsteller müssen regelmäßig und aus eigener Initiative nach Arbeit suchen und dies auch dokumentieren.
  • Wird nachgewiesen, dass eine zumutbare Beschäftigung abgelehnt wurde, kann das Amt den Antrag auf Wohngeld ablehnen oder Leistungen einstellen.
  • Besonders ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Antragsteller müssen darlegen, warum ihnen eine Beschäftigungsaufnahme nicht möglich oder zumutbar ist.

Praktische Tipps für Beschäftigungsnachweise

Damit der Antrag nicht am Nachweis scheitert:

  • Alle eigenen Bewerbungen und deren Rückmeldungen aufbewahren
  • Teilnahme an Vermittlungsgesprächen schriftlich bestätigen lassen
  • Dokumentation von Absagegründen für Stellenangebote
  • Bestätigung von Fortbildungen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittlungschancen

Im Zweifel sollten Antragsteller ein Beratungsgespräch bei einer örtlichen Sozialberatungsstelle nutzen.

Sonderfälle und Ausnahmen

Menschen mit erheblicher gesundheitlicher Einschränkung, pflegebedürftige Personen oder Eltern kleiner Kinder müssen keine regelmäßigen Beschäftigungsbemühungen vorlegen. Hier zählt die Zumutbarkeit der Arbeit, die individuell geprüft wird. Bei Übergang auf Rente oder Bürgergeld können abweichende Regelungen gelten.

Also: wer nicht erwerbsfähig ist oder eine Rente bezieht, muss keine Bewerbungsbemühungen nachweisen, um Wohngeld zu erhalten!

Folgen bei fehlendem Nachweis

Liegt kein ernsthafter Nachweis vor, droht:

  • Ablehnung des Wohngeldantrags
  • Einstellung laufender Wohngeldzahlungen
  • Mitteilungspflicht bei Änderungen der persönlichen Umstände, um Rückforderungen zu vermeiden

Gegen ablehnende Bescheide kann ein Widerspruch eingelegt werden; im Streitfall entscheiden die Verwaltungsgerichte.

Fazit: Wohngeld setzt Beschäftigungsbemühung voraus

Das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts macht deutlich: Wer Wohngeld beantragt, muss Eigeninitiative zeigen und Beschäftigungsbemühungen zuverlässig dokumentieren. Aktive Arbeitssuche ist damit Bedingung für den Sozialleistungsanspruch. Wer sich rechtzeitig informiert und alle Nachweise sammelt, erhöht somit die Chancen auf Bewilligung von Wohngeld.

Quelle

Verwaltungsgericht Berlin, Az: VG 21 K 170/20, auf berlin.de

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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