Wer einen Grad der Behinderung (GdB) nachweist, profitiert steuerlich in Deutschland. Der Behinderten-Pauschbetrag ist der zentrale Steuerfreibetrag für Menschen mit Behinderung. Er wird 2025 fortgeführt, 2026 folgt ein digitaler Paradigmenwechsel. Was bedeutet das konkret für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler?
Was ist der Behinderten-Pauschbetrag?
Der Behinderten-Pauschbetrag ist kein Zuschuss, sondern eine feste Summe, die Menschen mit Behinderung jährlich von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen dürfen. Damit reduziert sich die Steuerlast spürbar. Die Höhe richtet sich nach dem anerkannten GdB und entlastet insbesondere Betroffene, deren Behinderung im Alltag hohe Kosten verursacht.
Höhe und Anspruch 2025: Wer bekommt wie viel?
Bereits ab einem GdB von 20 kann der Pauschbetrag angesetzt werden – unabhängig davon, ob die Behinderung dauerhaft oder vorübergehend besteht. Die aktuelle Tabelle für 2025:
GdB | Pauschbetrag 2025 (Euro) |
---|---|
20 | 384 |
30 | 620 |
40 | 860 |
50 | 1.140 |
60 | 1.440 |
70 | 1.780 |
80 | 2.120 |
90 | 2.460 |
100 | 2.840 |
Merkzeichen H/BI/TBl | 7.400 |
Wie wird der Behinderten-Pauschbetrag beantragt?
Der Aufwand ist geringer, als viele vermuten. Der Nachweis der Behinderung erfolgt per Schwerbehindertenausweis oder entsprechender Feststellungsbescheid. Die Eintragung geschieht in der Steuererklärung unter „Außergewöhnliche Belastungen / Pauschbeträge“.
Wichtig: Ändert sich der GdB während des Jahres, gilt der höhere Pauschbetrag rückwirkend für das komplette Jahr.
Was ist 2025 sonst noch wichtig?
2025 steigen zusätzlich die Vermögens- und Einkommensfreibeträge für Leistungen aus der Eingliederungshilfe. So erhöht sich der Vermögensfreibetrag von 63.630 auf 67.410 Euro. Parallel dazu wachsen die Pauschalbeträge für Kosten im Zusammenhang mit Behinderung.
Besonders: Seit 2021 ist für behinderungsbedingte Fahrtkosten ein separater pauschaler Abzug möglich. Dieser kann zusätzlich zum Pauschbetrag genutzt werden.
Steuerliche Vorteile clever nutzen
Neben dem Behinderten-Pauschbetrag gibt es weitere Steuervergünstigungen:
- Fahrtkostenpauschale für private Fahrten bei Merkzeichen „aG“, „Bl“, „H“ oder „TBl“
- Pflege-Pauschbetrag für Angehörige bei Pflegegrad 4 und 5
- Steuerermäßigungen für Umbaukosten, Kfz-Steuerreduzierung oder erhöhte Werbungskosten
Die optimale Kombination sichert Steuervergünstigungen von bis zu 13.700 Euro jährlich.
Änderung 2026: Digital wird Pflicht
Ab 2026 zieht die Digitalisierung in das steuerliche Anerkennungsverfahren ein. Sämtliche neuen oder geänderten Behinderten-Pauschbeträge werden dann ausschließlich digital zwischen Versorgungsamt und Finanzamt übermittelt.
Papierbescheide entfallen für neue Fälle – ältere Bescheide behalten jedoch für Bestandsschutz Gültigkeit. Die Steuer-ID ist stets anzugeben, auch bei minderjährigen Kindern. Zustimmung zur elektronischen Datenübermittlung ist erforderlich.
Diese Umstellung verspricht schnellen, sicheren und weniger bürokratischen Zugriff auf die Steuervorteile.
Rückwirkender Antrag und Fristen
Der Behinderten-Pauschbetrag kann auch rückwirkend geltend gemacht werden, solange der Bescheid für vergangene Jahre ausgestellt wurde und der Steuerfall noch nicht fest veranlagt ist. In der Regel gilt eine vierjährige Frist für Änderungsanträge beim Finanzamt.
Tipps zur Steuererklärung bei Schwerbehinderung
- Bei Veränderung des GdB innerhalb des Jahres sofort Eintrag korrigieren lassen
- Immer alle Merkzeichen angeben, denn sie erhöhen oft den Freibetrag
- Kombination mit weiteren Pauschalen prüfen (Pflegegrad/Fahrkosten)
- Rechtzeitig Neufeststellung der Schwerbehinderung beantragen
- Fristen für die rückwirkende Antragstellung beachten
FAQ: Antworten auf wichtige Fragen
Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag ab 2025?
Er liegt je nach GdB zwischen 384 und 2.840 Euro jährlich, für Blinde/Hilflose/ Taubblinde bei 7.400 Euro.
Wer bekommt den Pauschbetrag?
Jede Person mit mindestens GdB 20 und amtlicher Feststellung, unabhängig ob dauerhaft oder temporär.
Welche Nachweise sind nötig?
Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid oder ein vergleichbares Dokument (z. B. Rentenbescheid).
Was ändert sich 2026?
Die Beantragung und Anerkennung des Pauschbetrags für neue oder geänderte Fälle erfolgt nur noch elektronisch, alte Papierbescheide gelten vorerst weiter.
Kann der Pauschbetrag rückwirkend beansprucht werden?
Ja, mit entsprechender amtlicher Feststellung und im Rahmen der vierjährigen Änderungsfrist.
Darf ich Fahrtkosten und Behinderten-Pauschbetrag kombinieren?
Mit bestimmten Merkzeichen ja – prüfen, ob eine Kombination steuerlich erlaubt ist.
Fazit: Steuervorteil für mehr Teilhabe
Der Behinderten-Pauschbetrag bleibt auch 2025 ein wirksames Mittel, um Menschen mit Schwerbehinderung finanziell zu entlasten und gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Die Digitalisierung ab 2026 macht Steuererleichterungen leichter zugänglich und senkt die bürokratischen Hürden.
Gerade wer frühzeitig den GdB feststellen und dokumentieren lässt, profitiert über Jahre hinweg. Für alle Betroffenen lohnt ein jährlicher Check, welche Freibeträge und Sonderregelungen jeweils neu gelten.