Wohngeld soll Menschen mit geringem Einkommen beim Wohnen entlasten. Doch wie wirkt sich eine Schwerbehinderung auf diese Leistung aus? Wir beleuchten die wichtigsten Fakten und zeigen, wem mit Behinderung tatsächlich mehr zusteht.
Wohngeld: Wer profitiert grundsätzlich?
Wohngeld hilft, wenn das Einkommen zwar den Grundbedarf deckt, aber kaum zum Leben reicht. Anspruchsberechtigt sind Mieter und Eigentümer mit niedrigen bis mittleren Einkommen. Das Gesetz fördert gezielt jene, die zwischen Existenzminimum und Durchschnittsverdienst liegen.
Mit dem Wohngeldgesetz will der Staat Mieten bezahlbar halten. Familien, Paare, Singles – sie alle können bei Erfüllung der Kriterien profitieren.
Das Wohngeld ist stets ein Zuschuss. Die Auszahlung erfolgt regelmäßig auf Antrag und nach genauer Prüfung der Einkommenshöhe der gesamten Haushaltsgemeinschaft.
Schwerbehinderung im Sozialrecht: Wichtige Fakten
Eine Schwerbehinderung liegt ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 vor. Dieser Status wird vom Versorgungsamt festgestellt. Menschen mit anerkanntem GdB erhalten besondere Leistungen und Nachteilsausgleiche.
Diese Vergünstigungen können steuerlicher oder sozialrechtlicher Natur sein. Sie reichen von Steuerfreibeträgen über Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben bis zu Ermäßigungen bei öffentlichen Angeboten. Doch wie sieht es beim Wohngeld aus?
Zählt der Grad der Behinderung beim Wohngeld?
Kurze Antwort: Ja, aber die Auswirkungen sind begrenzt. Beim Wohngeld werden bestimmte „Freibeträge“ auf das Einkommen angerechnet, sofern im Haushalt ein schwerbehindertes Mitglied lebt.
Der Grad der Behinderung (GdB) selbst beeinflusst jedoch nicht direkt die Höhe des Wohngeldes. Entscheidend ist, ob der oder die Betroffene einen „Mehrbedarf“ oder einen entsprechenden Ausweis und Status nachweisen kann.
Im Gesetz heißt es klar: Für Menschen mit speziellen Merkmalen – dazu zählen Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Rentenanspruch – existieren zusätzliche Freibeträge beim Einkommen. Diese senken das anrechenbare Einkommen und können somit das Wohngeld erhöhen.
Das Wichtigste: Welche Freibeträge gelten bei Behinderung?
Liegt eine anerkannte Schwerbehinderung vor, gibt es einen Freibetrag von aktuell 1.800 Euro jährlich (Stand 2025) für das Haushaltseinkommen. Das senkt das zu berücksichtigende Einkommen.
Auch Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 oder eine rentenrelevante Erwerbsminderung führen zu zusätzlichen Freibeträgen. Diese Beträge werden jeweils pro betroffenem Haushaltsmitglied berücksichtigt.
Der Freibetrag ist jedoch unabhängig vom exakten Grad der Behinderung. Ob ein GdB von 50 oder 90 besteht, ändert nichts am jährlichen Freibetragswert.
Das Verfahren: Wohngeldantrag mit Behindertennachweis
Wichtig ist, dass bei Antragstellung der Nachweis beigelegt wird. Benötigt werden der Bescheid über die Schwerbehinderung oder der Schwerbehindertenausweis.
Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für den Freibetrag vorliegen. Erst dann kann der Freibetrag auf das Einkommen angerechnet werden – und das Wohngeld fällt entsprechend höher aus.
Eine rückwirkende Berücksichtigung ist in der Regel nur für wenige Monate möglich. Daher empfiehlt sich, den Antrag mit allen notwendigen Nachweisen frühzeitig zu stellen.
Beispielrechnung: Wie viel bringt der Schwerbehinderten-Freibetrag?
Ein Single mit einem Bruttoeinkommen von 17.000 Euro im Jahr hätte ohne Behinderung möglicherweise keinen Wohngeldanspruch mehr. Mit einem anerkannten GdB (Schwerbehinderung) reduziert sich jedoch das zu versteuernde Einkommen um 1.800 Euro.
Das kann in vielen Fällen den Anspruch auf Wohngeld überhaupt erst begründen oder erhöhen. Familien mit einem schwerbehinderten Kind profitieren ebenfalls: Auch hier gibt es pro betroffenem Haushaltsmitglied den jeweiligen Freibetrag.
Gibt es gestaffelte Zuschläge je nach GdB?
Nein, das Gesetz sieht keine gestaffelten Freibeträge je nach Grad der Behinderung vor. Der pauschale Betrag gilt unabhängig davon, wie hoch der GdB ist.
Wird jedoch neben der Schwerbehinderung eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 nachgewiesen, erhält man einen weiteren separaten Pauschalfreibetrag – aber auch dieser hängt nicht vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab, sondern ist fix.
Vorteile durch Schwerbehinderung im Wohngeldrecht kompakt
- Ein jährlicher Einkommensfreibetrag von 1.800 Euro pro schwerbehindertes Haushaltsmitglied.
- Kein Unterschied beim Wohngeld zwischen GdB 50 und GdB 100.
- Zusätzlicher Freibetrag bei Pflegegrad 2 oder höher.
- Bedeutung des Nachweises für das Antragsverfahren.
Dauer des Anspruchs – wie lange gilt der Freibetrag?
Der Freibetrag gilt für den Zeitraum, in dem die Schwerbehinderung anerkannt ist. Läuft der Bescheid aus, erlischt auch der Zuschlag automatisch.
Verlängert sich der Schwerbehindertenstatus, sollte das rechtzeitig angezeigt werden. Ansonsten droht die Rückforderung zu viel gezahlten Wohngeldes.
FAQ: Wohngeld und Behinderung
Erhöht sich mein Wohngeld bei Schwerbehinderung automatisch?
Nein, der Freibetrag wird nur auf Antrag und bei Vorlage des Nachweises gewährt.
Gilt der Freibetrag auch bei leichterer Behinderung (GdB unter 50)?
Nein, erst ab einem GdB von 50 oder entsprechender Gleichstellung gibt es den Wohngeld-Freibetrag.
Bekommen Familien mit mehreren Behinderten mehrfach den Freibetrag?
Ja, pro behindertem Haushaltsmitglied gibt es den Freibetrag zusätzlich.
Kann sich der Wohngeldanspruch durch Pflegegrad und Behinderung summieren?
Ja, die Freibeträge können kombiniert werden, sofern beide Voraussetzungen erfüllt sind.
Fazit
Wer mit Behinderung unterhalb des durchschnittlichen Einkommens lebt, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen. Der zusätzliche Freibetrag kann einen entscheidenden Unterschied machen – und das Budget spürbar entlasten. Entscheidend sind Antrag, Nachweis und vollständige Unterlagen.
Wichtig: Die Pauschale gilt immer, unabhängig vom exakten Grad der Behinderung. Wer jetzt prüft und beantragt, sichert sich finanzielle Vorteile.