Ab 1. Januar 2026: die neuen Summen beim Kindesunterhalt
Der Mindestunterhalt für Kinder wird ab dem 1. Januar 2026 in allen Altersgruppen leicht erhöht. Dies ergibt sich aus der Siebten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung, die Grundlage für die Düsseldorfer Tabelle ist:
Altersstufe | Mindestunterhalt ab 2026 | Erhöhung zum Vorjahr |
---|---|---|
0 – 5 Jahre | 486 € | +4 € |
6 – 11 Jahre | 558 € | +4 € |
12 – 17 Jahre | 653 € | +4 € |
Für volljährige Kinder ist erfahrungsgemäß eine analoge oder leicht prozentual erhöhte Anpassung zu erwarten. Die exakten Werte sind erst nach Veröffentlichung der Tabelle durch das OLG Düsseldorf verfügbar.
Erhöhung des Kindesunterhalts – Hintergrund
Die jährliche Anpassung des Mindestunterhalts erfolgt zum Ausgleich der gestiegenen Lebenshaltungskosten. Die neuen Bedarfssätze orientieren sich an der gesetzlichen Mindestunterhaltsverordnung, die regelmäßig überprüft und angepasst wird – insbesondere im Hinblick auf das sozioökonomische Umfeld und Inflation.
Der Unterhalt steigt 2026 erneut nur sehr leicht an. So wird beispielsweise der Mindestunterhalt für die jüngste Altersgruppe von 482 € (2025) auf 486 € angehoben.
Wie die Düsseldorfer Tabelle funktioniert
Die Düsseldorfer Tabelle gliedert sich nach:
- 15 Einkommensgruppen – von 0 bis über 11.200 € monatliches Nettoeinkommen.
- Altersstufen – 0-5, 6-11, 12-17 Jahre und ab 18 Jahre.
- Selbstbehalt – für Erwerbstätige weiterhin 1.450 €, für Nichterwerbstätige 1.200 €, Stand 2025. Für 2026 wird hier keine Änderung erwartet, da das Bundesrecht bislang keinen Anlass liefert.
Die Tabelle ist eine richterliche Leitlinie und kein Gesetz, sie beeinflusst jedoch alle familienrechtlichen Unterhaltsverfahren in Deutschland direkt.
Kindergelderhöhung 2026: die Folgen
Das Kindergeld soll nach Bundestagsbeschluss ab 2026 auf 259 € pro Kind steigen.
- Für minderjährige Kinder wird das hälftige Kindergeld auf den Bedarf angerechnet (also 129,50 €).
- Das bedeutet: Der Betrag, den der Unterhaltspflichtige tatsächlich zahlen muss (Zahlbetrag), verringert sich.
- Beispiel: Mindestunterhalt 0-5 Jahre ab 2026: 486€ – 129,50€ = 356,50 € Zahlbetrag.
Für volljährige Kinder wird das Kindergeld zu 100% angerechnet.
Beispielrechnung 2026 zum Kindesunterhalt
Nehmen wir einen Unterhaltspflichtigen mit Nettoeinkommen bis 2.100€:
Altersstufe | Bedarf lt. Tab. | ./. hälftiges KG | Zahlbetrag |
---|---|---|---|
0–5 Jahre | 486€ | −129,50 € | 356,50 € |
6–11 Jahre | 558€ | −129,50 € | 428,50 € |
12–17 Jahre | 653€ | −129,50 € | 523,50 € |
ab 18 Jahre | (Wert folgt) | −259 € (volles KG) | (Wert folgt) |
Exakte Werte und Rundungen können erst mit Veröffentlichung der offiziellen Tabelle bekannt gegeben werden.
Was müssen Eltern beachten?
- Die Düsseldorfer Tabelle wird vermutlich etwa im Dezember 2025 für das Jahr 2026 offiziell veröffentlicht.
- Sie ist Orientierungshilfe, die Gerichte und Jugendämter übernehmen die neuen Werte in der Regel direkt.
- Änderungen beim Selbstbehalt oder in den Einkommensgruppen sind derzeit nicht abzusehen.
- Praxis-Tipp: Nutze digitale Unterhaltsrechner mit den aktuellen Zahlen ab 2026, sobald bekannt.
Zusammenfassung: Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt 2026
Für 2026 bleibt der Trend zu moderaten Erhöhungen der Kindesunterhaltsbeträge bestehen. Familien, Trennungseltern sowie Beratungsstellen müssen sich auf geringfügig höhere Zahlverpflichtungen einstellen, profitieren aber auch von einer Kindergelderhöhung, die die Zahlbeträge mildert.
Die genaue Düsseldorfer Tabelle 2026 wird voraussichtlich Ende 2025 durch das OLG Düsseldorf und die Oberlandesgerichte veröffentlicht. Bis dahin gilt: Berechnungen beruhen auf Prognosen!
(Quellen: OLG Düsseldorf, Bundesjustizministerium für Familie, aktuelle Mindestunterhaltsverordnung 2025/26)