Was der Grundfreibetrag bedeutet
Der Grundfreibetrag ist die steuerfreie Einkommensgrenze, die jedem Steuerpflichtigen zusteht.
Nur das Einkommen, das über diesen Betrag hinausgeht, wird überhaupt besteuert.
Der Freibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt – also das, was man zum Leben unbedingt braucht.
2026 steigt dieser Betrag deutlich – von 12.096 Euro (2025) auf 12.348 Euro. Diese Anpassung resultiert aus der anhaltenden Inflation und der Forderung nach steuerlicher Entlastung der Mitte.
Die Entwicklung des Grundfreibetrags seit 2023
Jahr | Grundfreibetrag (ledig) | Anstieg zum Vorjahr |
---|---|---|
2023 | 10.908 € | +876 € |
2024 | 11.784 € | +876 € |
2025 | 12.096 € | +312 € |
2026 | 12.348 € | +252 € |
Wer ein zu versteuerndes Einkommen unterhalb dieser Grenze hat, zahlt keinen Cent Einkommensteuer.
Bei Verheirateten verdoppelt sich der Betrag – 2026 sind das 24.696 Euro steuerfrei.
Steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer mit geringem oder mittlerem Einkommen bedeutet die Erhöhung spürbar mehr Netto.
Beispiel: Bei einem Monatsbruttolohn von 2.500 Euro sinkt die monatliche Steuerlast um rund 30 bis 40 Euro, abhängig von der Steuerklasse.
Das klingt gering, summiert sich aber über das Jahr zu 370 bis 500 Euro mehr Netto – und das ganz automatisch.
Zudem mildert die Anpassung des Grundfreibetrags die sogenannte „kalte Progression“, bei der Gehaltserhöhungen oft steuerlich aufgefressen werden. Damit bleibt 2026 mehr vom Bruttolohn übrig, auch wenn die Löhne inflationsbedingt steigen.
Kombination mit Mindestlohn: Doppelter Nettoeffekt
Ab 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde.
Diese Lohnerhöhung trifft auf die gleichzeitige Anhebung der Steuerfreigrenzen – das ergibt einen doppelten Entlastungseffekt.
Beispielrechnung für Vollzeit (40 Std./Woche):
Jahr | Stundenlohn | Monatsbrutto | Steuerlast (ca.) | Nettolohn |
---|---|---|---|---|
2025 | 12,82 € | 2.220 € | 260 € | 1.960 € |
2026 | 13,90 € | 2.405 € | 235 € | 2.170 € |
Ergebnis: Rund 210 Euro netto mehr im Monat – also über 2.500 Euro mehr im Jahr.
Viele Mindestlohnverdiener erreichen damit erstmals ein Nettoeinkommen, das spürbar über der Armutsgrenze liegt.
Steuerfreiheit bleibt für viele Teilzeitkräfte bestehen
Auch Teilzeitbeschäftigte und Midijobber profitieren.
Da der Grundfreibetrag stark steigt, bleiben viele Einkommen weiter steuerfrei, auch bei höheren Bruttogehältern.
Beispiel:
Eine Verkäuferin verdient 1.200 Euro brutto monatlich. Ihr Jahresgehalt liegt bei 14.400 Euro. Nach Abzug von Sozialbeiträgen und Pauschalen sinkt das zu versteuernde Einkommen auf etwa 12.200 Euro – knapp unter dem Freibetrag.
Ergebnis: Keine Einkommensteuerpflicht mehr ab 2026.
Entlastung auch für Rentner: Steuerfreibetrag trifft auf Aktivrente
Ab 2026 profitieren auch Rentnerinnen und Rentner doppelt:
Neben dem allgemeinen Grundfreibetrag werden neue steuerliche Begünstigungen für Hinzuverdienste eingeführt.
- Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro gilt weiterhin auch für Renteneinkünfte.
- Gleichzeitig erlaubt die geplante Aktivrente zusätzliche 2.000 Euro monatlich steuerfrei für arbeitende Rentner.
Damit können Seniorinnen und Senioren bis zu 3.029 Euro brutto monatlich steuerfrei verdienen – etwa durch Teilzeitjobs, Nachhilfe oder Pflegehilfe.
Für viele Ruheständler dürfte das 2026 zu mehr Netto trotz Arbeit führen als je zuvor.
Neue Entlastungen durch Pendlerpauschale und Mobilitätsbonus
Neben dem Grundfreibetrag bringt das Steueränderungsgesetz 2026 weitere finanzielle Vorteile :
- Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent pro Kilometer – und zwar ab dem ersten gefahrenen Kilometer.
- Mobilitätsprämie bleibt dauerhaft für Geringverdiener, die lange Arbeitswege haben.
- Umsatzsteuer für Restaurants wird auf 7 % gesenkt – Entlastung für Beschäftigte und Gäste gleichermaßen.
Diese Maßnahmen wirken ergänzend zum höheren Freibetrag und erhöhen so das verfügbare Einkommen von Millionen Haushalten.
Steuerfreibeträge und Inflation: Schutzschild für den Mittelstand
Der Grundfreibetrag wächst 2026 nicht zufällig.
Er ist gesetzlich an das steuerfreie Existenzminimum gekoppelt, das jedes Jahr vom Bund überprüft und vom Bundestag angepasst wird.
Laut Finanzministerium deckt der Wert von 12.348 Euro die Mindestkosten für Wohnen, Ernährung, Energie und Mobilität ab.
Im Hintergrund steht eine politische Grundlinie: Der Mittelstand soll durch Lohnerhöhungen nicht ungewollt in höhere Steuerstufen rutschen.
Die Steuerprogression wird also verlangsamt, was Arbeitnehmern und Selbstständigen spürbar Luft verschafft.
Beispielrechnungen: So viel mehr bleibt 2026 netto
Bruttolohn | Steuerklasse I 2025 | Steuerklasse I 2026 | Netto-Zuwachs |
---|---|---|---|
1.800 € | 1.510 € | 1.545 € | +35 € |
2.500 € | 1.950 € | 1.990 € | +40 € |
3.000 € | 2.220 € | 2.265 € | +45 € |
4.500 € | 3.100 € | 3.150 € | +50 € |
Zusätzlich kommen Entlastungen durch die angehobene Pendlerpauschale und geringere Abgaben bei Midijobs hinzu.
Steuerliche Planung 2026: Was Sie jetzt tun können
- Lohnsteuermerkmale prüfen:
Ab Januar 2026 berücksichtigt der Arbeitgeber automatisch den neuen Freibetrag – Sie müssen nichts beantragen. - Geldwerte Vorteile kalkulieren:
Wer Dienstwagen oder Homeoffice-Pauschale nutzt, kann von der höheren Freigrenze doppelt profitieren. - Nebeneinkünfte besser ausschöpfen:
Ob Nebenjob, Honorare oder kleine Gewerbe – bis zu 12.348 Euro sind 2026 steuerfrei. - Rentner mit Nebenjob:
Kontrolle lohnt sich: Wer unter der Aktivrenten-Grenze bleibt, zahlt 0 Euro Steuern und Sozialabgaben.
Wirtschaftliche Wirkung: Mehr Netto stärkt den Konsum
Das Finanzministerium erwartet, dass die Entlastungen die Binnennachfrage um bis zu 0,3 Prozent ankurbeln.
Ziel: Nach Jahren der hohen Inflation und Energiepreise soll den Bürgern real mehr Kaufkraft bleiben.
Gleichzeitig wird der private Konsum zum Motor für Wirtschaftswachstum 2026, da steigende Nettolöhne den Handel, Dienstleistungsbetriebe und die Gastronomie anregen.
Fazit: 2026 wird das Jahr des echten Netto-Plus
Dank des höheren Mindestlohns (13,90 €), der neuen Steuerfreibeträge (12.348 €) und gezielter Entlastungen bei Pendlerpauschale und Rentenzuschlägen haben Millionen Menschen 2026 spürbar mehr Geld zur Verfügung.
Für Arbeitnehmer ebenso wie für Rentner, Familien und Selbstständige gilt:
Das Plus auf dem Konto kommt automatisch – keine Antragspflicht, keine Bürokratie.