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So viel bekommen Sie 2026 netto mehr heraus und aufs Konto!

2026 wird das Jahr realer Steuerentlastungen in Deutschland. Nicht nur durch den gestiegenen Mindestlohn, sondern vor allem durch die Erhöhung der Steuerfreibeträge bleibt mehr Geld netto übrig. Millionen Bürger profitieren automatisch – ohne zusätzlichen Antrag. Der entscheidende Faktor: Der Grundfreibetrag wird 2026 auf 12.348 Euro pro Jahr angehoben. Für verheiratete Paare gilt doppelt so viel, also 24.696 Euro steuerfrei. Damit fällt erstmals für viele Gering- und Mittelverdiener keine oder deutlich weniger Einkommensteuer an. All Einzelheiten mit Tabellen und Beispielrechnungen hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Was der Grundfreibetrag bedeutet

Der Grundfreibetrag ist die steuerfreie Einkommensgrenze, die jedem Steuerpflichtigen zusteht.
Nur das Einkommen, das über diesen Betrag hinausgeht, wird überhaupt besteuert.

Der Freibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt – also das, was man zum Leben unbedingt braucht.

2026 steigt dieser Betrag deutlich – von 12.096 Euro (2025) auf 12.348 Euro. Diese Anpassung resultiert aus der anhaltenden Inflation und der Forderung nach steuerlicher Entlastung der Mitte.

Die Entwicklung des Grundfreibetrags seit 2023

JahrGrundfreibetrag (ledig)Anstieg zum Vorjahr
202310.908 €+876 €
202411.784 €+876 €
202512.096 €+312 €
202612.348 €+252 €

Wer ein zu versteuerndes Einkommen unterhalb dieser Grenze hat, zahlt keinen Cent Einkommensteuer.
Bei Verheirateten verdoppelt sich der Betrag – 2026 sind das 24.696 Euro steuerfrei.

Steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer mit geringem oder mittlerem Einkommen bedeutet die Erhöhung spürbar mehr Netto.
Beispiel: Bei einem Monatsbruttolohn von 2.500 Euro sinkt die monatliche Steuerlast um rund 30 bis 40 Euro, abhängig von der Steuerklasse.

Das klingt gering, summiert sich aber über das Jahr zu 370 bis 500 Euro mehr Netto – und das ganz automatisch.

Zudem mildert die Anpassung des Grundfreibetrags die sogenannte „kalte Progression“, bei der Gehaltserhöhungen oft steuerlich aufgefressen werden. Damit bleibt 2026 mehr vom Bruttolohn übrig, auch wenn die Löhne inflationsbedingt steigen.

Kombination mit Mindestlohn: Doppelter Nettoeffekt

Ab 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde.
Diese Lohnerhöhung trifft auf die gleichzeitige Anhebung der Steuerfreigrenzen – das ergibt einen doppelten Entlastungseffekt.

Beispielrechnung für Vollzeit (40 Std./Woche):

JahrStundenlohnMonatsbruttoSteuerlast (ca.)Nettolohn
202512,82 €2.220 €260 €1.960 €
202613,90 €2.405 €235 €2.170 €

Ergebnis: Rund 210 Euro netto mehr im Monat – also über 2.500 Euro mehr im Jahr.
Viele Mindestlohnverdiener erreichen damit erstmals ein Nettoeinkommen, das spürbar über der Armutsgrenze liegt.

Steuerfreiheit bleibt für viele Teilzeitkräfte bestehen

Auch Teilzeitbeschäftigte und Midijobber profitieren.
Da der Grundfreibetrag stark steigt, bleiben viele Einkommen weiter steuerfrei, auch bei höheren Bruttogehältern.

Beispiel:
Eine Verkäuferin verdient 1.200 Euro brutto monatlich. Ihr Jahresgehalt liegt bei 14.400 Euro. Nach Abzug von Sozialbeiträgen und Pauschalen sinkt das zu versteuernde Einkommen auf etwa 12.200 Euro – knapp unter dem Freibetrag.
Ergebnis: Keine Einkommensteuerpflicht mehr ab 2026.

Entlastung auch für Rentner: Steuerfreibetrag trifft auf Aktivrente

Ab 2026 profitieren auch Rentnerinnen und Rentner doppelt:
Neben dem allgemeinen Grundfreibetrag werden neue steuerliche Begünstigungen für Hinzuverdienste eingeführt.

  • Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro gilt weiterhin auch für Renteneinkünfte.
  • Gleichzeitig erlaubt die geplante Aktivrente zusätzliche 2.000 Euro monatlich steuerfrei für arbeitende Rentner.

Damit können Seniorinnen und Senioren bis zu 3.029 Euro brutto monatlich steuerfrei verdienen – etwa durch Teilzeitjobs, Nachhilfe oder Pflegehilfe.

Für viele Ruheständler dürfte das 2026 zu mehr Netto trotz Arbeit führen als je zuvor.

Neue Entlastungen durch Pendlerpauschale und Mobilitätsbonus

Neben dem Grundfreibetrag bringt das Steueränderungsgesetz 2026 weitere finanzielle Vorteile :

  • Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent pro Kilometer – und zwar ab dem ersten gefahrenen Kilometer.
  • Mobilitätsprämie bleibt dauerhaft für Geringverdiener, die lange Arbeitswege haben.
  • Umsatzsteuer für Restaurants wird auf 7 % gesenkt – Entlastung für Beschäftigte und Gäste gleichermaßen.

Diese Maßnahmen wirken ergänzend zum höheren Freibetrag und erhöhen so das verfügbare Einkommen von Millionen Haushalten.

Steuerfreibeträge und Inflation: Schutzschild für den Mittelstand

Der Grundfreibetrag wächst 2026 nicht zufällig.
Er ist gesetzlich an das steuerfreie Existenzminimum gekoppelt, das jedes Jahr vom Bund überprüft und vom Bundestag angepasst wird.

Laut Finanzministerium deckt der Wert von 12.348 Euro die Mindestkosten für Wohnen, Ernährung, Energie und Mobilität ab.
Im Hintergrund steht eine politische Grundlinie: Der Mittelstand soll durch Lohnerhöhungen nicht ungewollt in höhere Steuerstufen rutschen.

Die Steuerprogression wird also verlangsamt, was Arbeitnehmern und Selbstständigen spürbar Luft verschafft.

Beispielrechnungen: So viel mehr bleibt 2026 netto

BruttolohnSteuerklasse I 2025Steuerklasse I 2026Netto-Zuwachs
1.800 €1.510 €1.545 €+35 €
2.500 €1.950 €1.990 €+40 €
3.000 €2.220 €2.265 €+45 €
4.500 €3.100 €3.150 €+50 €

Zusätzlich kommen Entlastungen durch die angehobene Pendlerpauschale und geringere Abgaben bei Midijobs hinzu.

Steuerliche Planung 2026: Was Sie jetzt tun können

  1. Lohnsteuermerkmale prüfen:
    Ab Januar 2026 berücksichtigt der Arbeitgeber automatisch den neuen Freibetrag – Sie müssen nichts beantragen.
  2. Geldwerte Vorteile kalkulieren:
    Wer Dienstwagen oder Homeoffice-Pauschale nutzt, kann von der höheren Freigrenze doppelt profitieren.
  3. Nebeneinkünfte besser ausschöpfen:
    Ob Nebenjob, Honorare oder kleine Gewerbe – bis zu 12.348 Euro sind 2026 steuerfrei.
  4. Rentner mit Nebenjob:
    Kontrolle lohnt sich: Wer unter der Aktivrenten-Grenze bleibt, zahlt 0 Euro Steuern und Sozialabgaben.

Wirtschaftliche Wirkung: Mehr Netto stärkt den Konsum

Das Finanzministerium erwartet, dass die Entlastungen die Binnennachfrage um bis zu 0,3 Prozent ankurbeln.
Ziel: Nach Jahren der hohen Inflation und Energiepreise soll den Bürgern real mehr Kaufkraft bleiben.

Gleichzeitig wird der private Konsum zum Motor für Wirtschaftswachstum 2026, da steigende Nettolöhne den Handel, Dienstleistungsbetriebe und die Gastronomie anregen.

Fazit: 2026 wird das Jahr des echten Netto-Plus

Dank des höheren Mindestlohns (13,90 €), der neuen Steuerfreibeträge (12.348 €) und gezielter Entlastungen bei Pendlerpauschale und Rentenzuschlägen haben Millionen Menschen 2026 spürbar mehr Geld zur Verfügung.

Für Arbeitnehmer ebenso wie für Rentner, Familien und Selbstständige gilt:
Das Plus auf dem Konto kommt automatisch – keine Antragspflicht, keine Bürokratie.


Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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